Bald ganz weg?

Änderungen beim Elterngeld: Ab April 2025 wird es zahlreichen Personen gestrichen

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Zehntausende Paare werden im laufenden Jahr aufgrund von Sparmaßnahmen keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. 2026 sollen es noch mehr sein.

Hamm – Das Elterngeld soll Mütter und Väter dabei unterstützen, Beruf und die Erziehung des Kindes besser in Einklang zu bringen. Bald allerdings werden weniger Menschen von der staatlichen Familienleistung profitieren. Am 1. April tritt eine Neuregelung in Kraft, die noch von der Ampel-Koalition beschlossen worden war.

So wird die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld gezahlt wird, weiter abgesenkt. Vor 2021 lag sie noch bei 500.000 Euro für Paare (250.000 Euro für Alleinerziehende). In der Folge wurde die Grenze sukzessive herabgesetzt. Zunächst im September 2021 auf 300.000 Euro, im April 2024 auf 200.000 Euro.

Neue Einkommensgrenze: Zehntausende Paare verlieren Anspruch auf Elterngeld

Ab April 2025 gilt dann ein Jahreseinkommen von 175.000 Euro, das Elternpaare nicht überschreiten dürfen, wenn sie Elterngeld beziehen wollen. Die neue Grenze gilt auch für Alleinerziehende. Die Änderung beim Elterngeld greift für Geburten ab dem 1. April.

Ab April 2025 kommen weniger Menschen in den Genuss des Elterngeldes.

Die Neuregelung wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage beschlossen. Wie der MDR berichtet, schätzt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass 2025 rund 20.000 Paaren in Deutschland das Elterngeld gestrichen wird. 2026 könnten rund 30.000 Elternpaare betroffen sein. Das Ministerium erhofft sich Einsparungen in Höhe von 150 Millionen Euro beziehungsweise 250 Millionen Euro in 2026.

Streicht die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz das Elterngeld komplett?

Maßgeblich für die Höhe des Elterngelds ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Der Staat gewährt Vätern oder Müttern, die nach der Geburt nur wenig arbeiten oder ganz zu Hause bleiben wollen, für 14 Monate mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Dabei sind drei Varianten möglich, die auch miteinander kombiniert werden können: Basiselterngeld, Elterngeld plus und Partnerschaftsbonus.

Das Herabsetzen auf 175.000 Euro ist die dritte und letzte Stufe des Beschlusses der Ampel-Koalition. „Eine weitere Absenkung der Einkommensgrenzen ist derzeit nicht geplant“, antwortete ein Sprecher des BMFSFJ im März auf eine Anfrage des MDR. Doch womöglich werden die Karten unter der neuen Bundesregierung unter einem voraussichtlichen Kanzler Friedrich Merz neu gemischt. So forderte etwa der renommierte Ökonom Clemens Fuest vom ifo-Institut in der Welt am Sonntag, das Elterngeld im Zuge benötigter Einsparungen komplett zu streichen. (mt)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Michael Gstettenbauer

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