VonStella Henrichschließen
Die Einkommensgrenze für das Elterngeld wird ab April reduziert. Infolgedessen verlieren viele ihren Anspruch auf Elterngeld. Dies hat Auswirkungen für hunderttausende Eltern.
München – Seit Beginn dieses Jahres erhalten Eltern und Alleinerziehende fünf Euro mehr Kindergeld. Das Geld steht allen Eltern hierzulande zu. Die Erhöhung wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen. So viel Geld steht Erziehungsberechtigten pro Kind jetzt zu. Auch wenn manch ein Elternteil über den kleinen Obolus von fünf Euro im Monat schmunzeln dürfte, für den Staat bedeutet die Erhöhung in Summe Mehrausgaben von rund 4,2 Millionen Euro.
Doch das ist nicht die einzige Familienleistung, auf die Menschen mit Kindern hierzulande einen Anspruch haben. Eine weitere Sozialleistung ist beispielsweise das Elterngeld. Paare bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro haben einen Anspruch darauf. Ab dem 1. April 2025 wird die Schwelle allerdings auf 175.000 Euro gesenkt. Wer diesen Betrag überschreitet, für den entfällt der Anspruch. Nach Schätzung des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind davon mehr als 310.000 Paare betroffen, die ihren Anspruch auf Elterngeld ab April verlieren werden.
Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt: Leistung sichert wirtschaftliche Existenz von Eltern ab
Laut Familienministerium gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Es soll also die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Soweit die Theorie. In der Praxis haben viele Eltern und Alleinerziehende mit den Realitäten zu kämpfen. So auch die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Alina Abboud, die im Interview mit IPPEN.MEDIA über ihre Alternzeit spricht. Sie ist froh, dass es das Elterngeld gibt.
Die Einkommensgrenzen gelten jetzt und künftig:
- Seit dem 1. April letzten Jahres gilt die Einkommensgrenze in Höhe von 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende.
- Ab dem 1. April dieses Jahres gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro für Alleinerziehende und Paare. Dies gilt für Geburten ab dem 1. April 2025.
Quelle: elterngeld.net
Väter und Mütter können ihren Anspruch beziehungsweise die Höhe des Elterngeldes, das ihnen zusteht, mit dem Elterngeldrechner mit ein paar Klicks selbst ermitteln und ebenfalls online auf elterngeld-digital.de die Leistung beantragen. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, ob die neue Grenze in Höhe von 175.000 Euro gilt, hängt vom Geburtstag des Kindes und vom zu versteuernden Einkommen der Eltern ab.
Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt: Bei der Berechnung hilft ein Blick in den Steuerbescheid
Bei der Berechnung ist das zu versteuernde Einkommen vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden. So werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Nach Angaben eines Berichts von finanztip.de hilft ein Blick in den eigenen, letzten Steuerbescheid des Finanzamts. Denn dort steht fast am Ende der Berechnung diese Zahl: das „zu versteuernde Einkommen“. Dieses dient stets als Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer.
Das Elterngeld
Das Elterngeld richtet sich nach dem individuellen Einkommen der Eltern vor der Geburt ihres Kindes. Es dient als finanzieller Ausgleich, sollten die Eltern nach der Geburt weniger oder kein Einkommen beziehen. Es fällt unter die Rubrik Familienleistung und ist laut Bundesfamilienministerium auch ein Gleichstellungsinstrument für Mütter und Väter.
Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmer, Selbständige sowie Erwerbslose, aber auch Hausfrauen und Hausmänner. Somit erhalten auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten, einen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 1800 Euro.
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Wer über der Einkommensgrenze liegt, geht dagegen leer aus. Doch wer die Leistung erhält, kann sie maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes laut Familienministerium beanspruchen. Allerdings gilt das nur für Eltern, die beide eine Auszeit vom Job nehmen. Wird die Elternzeit nur von einem Elternteil erbracht, so wird die Leistung maximal für zwölf Monate ausgezahlt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld 14 Monate lang. Allerdings muss das Kind dann ausschließlich bei einem Elternteil wohnen. Diese fünf Tipps sollten Mütter und Väter bereits vor der Geburt ihres Kindes beachten. (Checkliste des Familienportals.)
Das Kölner IW spricht bei der Neuregelung der Einkommensgrenze von einem familienpolitisch „fatalen Signal für die Mittelschicht“. Denn 175.000 Euro seien künftig auch für ein Akademikerpaar ohne Spitzenposition schnell erreicht. (sthe)
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