Gericht entschuldigt sich

Amt streicht Bürgergeld-Empfängerin die Sozialleistungen – Gericht spricht wegweisendes Urteil

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Eine Alleinerziehende verliert ihre Sozialhilfe durch das Arbeitsamt und soll über 6000 Euro zurückzahlen. Der Fall wird vor das Sozialgericht gebracht.

München – Eine alleinerziehende Mutter und ihre Tochter erlebten, wie riskant es sein kann, nicht mit dem Jobcenter zu kooperieren: Ihnen wurde die Sozialleistung vollständig entzogen. Doch nicht jede Kürzung ist rechtmäßig, wie das Sozialgericht Karlsruhe in diesem Fall feststellte. Es erklärte die Maßnahme für rechtswidrig und kritisierte sowohl das Jobcenter als auch andere Sozialgerichte scharf. Auch zur Witwenrente hatte das Bundessozialgericht ein wegweisendes Urteil gefällt.

Jobcenter fordert detaillierte Kontoauszüge von Frau – und verlangt immense Rückzahlung

Der Streit entbrannte über den Unterhalt, den der Vater für das gemeinsame Kind zahlte. Die Mutter informierte das Amt, dass sie diesen in bar erhalte, und legte Kontoauszüge vor, um die Zahlungen zu belegen. Allerdings hatte sie die Kontostände zu Beginn und Ende des Zeitraums geschwärzt, wie gegen-hartz.de berichtete.

Die Klägerin, die von ihrem Partner getrennt in einer 62-Quadratmeter-Wohnung lebt, erhielt von November 2021 bis Oktober 2022 Bürgergeld in Höhe von 610,64 Euro. Diese Summe setzte sich aus dem Regelsatz sowie dem Mehrbedarf für Alleinerziehende zusammen. Die monatlichen Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich auf 460 Euro.

Das Jobcenter strich einer Mutter und ihrer Tochter vollständig die Sozialhilfen. Der Fall landet vor Gericht.

Dem Jobcenter reichten die geschwärzten Kontoauszüge nicht. Es forderte daraufhin detailliertere Kontoauszüge und ein ausgefülltes Formular für Leistungsberechtigte mit Unterhaltsbezug. Da die Mutter trotz mehrfacher Aufforderungen nicht reagierte, strich das Amt ihr das Bürgergeld vollständig und verlangte eine Rückzahlung von insgesamt 6556,48 Euro.

Bürgergeld-Streit zwischen Empfängerin und Jobcenter – Sozialgericht gibt Klägerin recht

Obwohl das Jobcenter zumindest auf die Rückzahlung verzichtete, nachdem die Frau Widerspruch eingelegt hatte, scheiterte ihr Eilantrag gegen den Entzug der Leistungen beim Sozialgericht Karlsruhe zunächst. In der Hauptverhandlung entschied das Gericht jedoch zugunsten der Klägerin.

Es stellte fest, dass das Jobcenter seine Ermessensspielräume überschritten hatte, da es keine ausreichende Begründung für die vollständige Entziehung der Leistungen gab und mildere Maßnahmen möglich gewesen wären. Das Gericht bestätigte den Anspruch der Klägerin auf die Sozialleistungen und verpflichtete das Jobcenter zur Nachzahlung der einbehaltenen Beträge. In vielen Fällen muss das Jobcenter übrigens auch Mietschulden von Bürgergeld-Empfängern übernehmen.

Sozialgericht übt scharfe Kritik an Jobcenter nach Bürgergeld-Streit

Das Sozialgericht Karlsruhe übte im Urteilsspruch scharfe Kritik an der „fatalen behördlichen Ermessensausübung“, die „den Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses“ hinterlasse. „Derart dürfen sich die Sozialleistungsverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit in unserer freiheitlich-demokratischen Republik im Verhältnis zu ihren wirtschaftlich schwächsten Bürgern nicht begreifen“, mahnte das Gericht.

Im Urteilsspruch verurteilte das Sozialgericht Karlsruhe das Handeln des Jobcenters hart und tadelte zudem die Rechtssprechung anderer Sozialgerichte.

Besonders kritisiert wurden zudem das Landessozialgericht Schleswig-Holstein und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Diese ermöglichten durch „das bewusste Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen“ einen „juristischen Etikettenschwindel“. Damit legitimierten sie „seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern“, das geltende Recht so auszulegen, „als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen“.

Bürgergeld-Streit mit Jobcenter: Anhörung steht Betroffenen zu

Kritisiert wurde außerdem, dass keine mündliche Anhörung der Betroffenen stattfand, um ihre persönliche Situation zu klären. Laut dem Portal ihre-vorsorge.de steht Betroffenen eine solche Anhörung zu, in der sie darlegen können, warum die Sanktion ihrer Meinung nach unrechtmäßig ist.

Für den abgelehnten Eilantrag entschuldigte sich das Gericht im Urteilsspruch ausdrücklich bei der Klägerin: „Das Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst seinen im Fall der Klägerinnen einstweilen verfassungswidrigen Irrweg, sein unverzeihliches Versagen.“ In Sachen Jobcenter-Fristen sprach zuletzt das Verfassungsgericht ein wegweisendes Urteil. (sp/bk)

Rubriklistenbild: © Martin Schutt/dpa

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