VonMaximilian Kettenbachschließen
Eine Frau, die auf Bürgergeld angewiesen ist, klagt erfolgreich gegen das Jobcenter und das Sozialgericht. Ein Urteil mit Aussagekraft.
München – Für Bürgergeld-Empfänger und Empfängerinnen ist es oft ein täglicher Kampf gegen die Bürokratie. Fristen verstreichen, Zahlungen bleiben aus, und die Nerven liegen blank. So erging es auch einer Bürgergeld-Bezieherin, die sich gegen das Jobcenter zur Wehr setzte, nachdem es ihre Leistungen falsch berechnet hatte. Die Behörde hatte ihr ein zu hohes Einkommen angerechnet, was die Betroffene dazu zwang, Widerspruch einzulegen. Doch anstatt einer schnellen Korrektur, blieb das Jobcenter untätig.
Spektakulärer Fall: Bürgergeld-Empfängerin klagt gegen Jobcenter-Verfehlung und soll selbst zahlen
Der Fall trug sich in den Corona-Jahren 2020 und 2021 zu. Sechs Monate verstrichen, ohne dass das Jobcenter reagierte. Die Betroffene entschied sich, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Darmstadt einzureichen. Erst daraufhin erfolgte die ausstehende Zahlung. Doch die Frau wollte auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten. Das Sozialgericht Darmstadt jedoch bezeichnete ihre Klage als „mutwillig“ und verweigerte die Kostenerstattung. Es argumentierte, sie hätte sich erneut an das Jobcenter wenden sollen, bevor sie klagte.
Noch dazu sah es das Gericht als erwiesen an, dass das Verhalten der Beschwerdeführerin „nichts anderes als die Ausnutzung einer formal bestehenden Rechtsposition“ zur „Erzielung eines anders nicht erreichbaren Gebührenvorteils“ gewesen sei.
Schulden treffen Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen besonders hart. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann Bürgergeld-Hilfe beim Jobcenter beantragt werden.
Mit dieser Entscheidung wollte sich die Frau nicht abfinden. Sie sah das Willkürverbot verletzt und legte Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht gab ihr Recht und stellte klar, dass die Untätigkeitsklage begründet und zulässig war. Das Sozialgericht habe in „nicht mehr nachvollziehbarer Weise“ gehandelt, indem es die Erstattung der Kosten ablehnte.
Der Fall
Mit Bescheid vom 2. Oktober 2020 wurden der Beschwerdeführerin und ihren beiden minderjährigen Kindern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 1. November 2020 bis 30. April 2021 bewilligt. Dabei wurde auch ein Einkommen der Beschwerdeführerin aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 1400 Euro (brutto) berücksichtigt. Hiergegen legte die Beschwerdeführerin durch ihren Bevollmächtigten Widerspruch ein, da ihr Einkommen damals lediglich 907,20 Euro (brutto) betrug.
Quelle: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 311/22
Jobcenter untätig, Sozialgericht bekommt Rüffel – und Bürgergeld-Empfängerin bekommt am Ende doch recht
Das Urteil stammt aus dem Jahr 2023 und jährt sich nun, am 8. Februar, zum zweiten Mal. Die Botschaft: Wer sich an die gesetzlichen Fristen hält und dann das Jobcenter wegen Untätigkeit verklagt, handelt nicht „treuwidrig“. Das macht den Fall weiterhin so relevant und damit auch zum Präzedenzfall. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Rechte von Bürgergeld-Empfängern und -Empfängerinnen erheblich. Es stellt klar, dass es keine gesetzliche Pflicht gibt, nach Ablauf einer Frist erneut Kontakt mit dem Leistungsträger aufzunehmen. Die Frau hatte sich an die gesetzliche Frist gehalten und damit korrekt gehandelt. Diese Entscheidung zeigt, dass auch Jobcenter und Gerichte sich an Recht und Gesetz halten müssen.
Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt schreibt bei gegen-hartz.de: „Die Betroffene hat jedoch genau richtig gehandelt. Statt zu resignieren, mit dem Gefühl ‚die machen doch sowieso, was sie wollen‘, hat sie sich zu Recht darauf bezogen, dass solche Willkür von Behörden und Gerichten durch unser Grundgesetz verboten ist.“ Das Bundesverfassungsgericht habe dem Sozialgericht Darmstadt unmissverständlich klargemacht, dass es sich ebenso an Recht und Gesetz zu halten hat, „wie die Bürgergeld-Bezieherin es tat, als sie ihre Untätigkeitsklage einreichte“, erklärt der Experte weiter.
Auch die Klage eines Bürgergeld-Empfängers vor dem Sozialgericht Scheyer Speyer hat sich rentiert. Das Jobcenter hatte mit Sanktionen reagiert, als der Empfänger sich nicht auf jeden Job bewerben wollte. (mke)
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