VonSebastian Oppenheimerschließen
Viele nehmen ihr Fahrrad gerne mit in den Urlaub. Beim Transport mit dem Auto sollte man aber einiges beachten – sonst kann es schnell gefährlich werden.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen mit dem Auto in den Urlaub fahren. Einer der größten Vorteile ist sicherlich, dass man viel mitnehmen kann. Dass man gerade in der Urlaubszeit in einen Stau gerät, ist zwar kaum zu vermeiden – dennoch ist es vor allem für Familien praktisch, wenn auch größere Kuscheltiere oder das Sandspielzeug problemlos mitreisen. Viele nehmen auch gerne ihr Fahrrad oder E-Bike mit in den Urlaub. Beim Transport mit dem Auto gibt es allerdings einiges zu beachten.
Fahrradtransport mit dem Auto: Dachträger oder Heckträger?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, ein oder mehrere Fahrräder mit dem Auto zu transportieren: Die meisten setzen auf einen entsprechenden Dach- oder Heckträger. Wer sich für den Dachträger entscheidet, sollte beachten, dass einiges an Mühe nötig sein kann, um die Räder auf das Dach – und auch wieder herunter zu bekommen. Dies gilt insbesondere für die inzwischen sehr beliebten E-Bikes, die häufig einiges wiegen.
Ebenso muss man die zulässige Dachlast des Fahrzeugs beachten: Räder und Trägersystem dürfen diese nicht überschreiten. Der Dachträger hat noch zwei weitere Nachteile: Der Luftwiderstand während der Fahrt steigt und somit auch der Spritverbrauch. Außerdem wird das Kurven- und Bremsverhalten schlechter: Daher rät der Automobilclub zu einem maximalen Tempo von 120 km/h. Zudem besteht durch die Höhe die Gefahr, dass man beispielsweise in einer Garageneinfahrt hängenbleibt. Ein wichtiger Tipp des ADAC lautet daher: Einen Warnhinweis im Sichtfeld des Fahrers anbringen, der einen permanent an die Ladung auf dem Dach erinnert.
Heckträger für Fahrrad-Transport: Darauf muss man achten
Aufgrund der vielen Nachteile beim Dach-Transport rät beispielsweise der Auto Club Europa (ACE) zu einem Heckträger für die Anhängerkupplung. Das Problem bei Modellen, die an der Heckklappe befestigt würden, sei, dass diese wegen ihrer geringen Nutzlast oft an ihre Grenzen stießen. Doch auch bei den Versionen für die Anhängerkupplung ist unbedingt zu beachten, dass die zulässige Stützlast nicht überschritten wird – sie liegt zumeist zwischen 50 und 100 Kilogramm und kann im Fahrzeugschein unter Ziffer 13 nachgesehen werden. Der ADAC weist darauf hin, dass eine Beleuchtungsanlage Pflicht ist, sobald die Rückleuchten des Fahrzeugs verdeckt sind.
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Abnehmbare Teile sollten vor Fahrtbeginn entfernt werden
Egal, ob Räder auf dem Dach oder am Heck transportiert werden: Alles, was abnehmbar ist und während der Fahrt abfallen könnte, sollte entfernt werden – beispielsweise Packtaschen oder Akkus. Frei liegende elektronische Kontakte sollten mit entsprechenden Abdeckkappen oder mit Folie und Klebeband gesichert werden. Von einer Schutzhülle für das komplette Rad rät der ACE „dringend“ ab, weil diese dem Fahrtwind eine große Angriffsfläche bietet und Räder und Träger extrem belastet. Um Diebstahl vorzubeugen, sollte man zu abschließbaren Trägern greifen und die Fahrräder zusätzlich mit weiteren Fahrradschlössern am Träger sichern.
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Fahrrad-Transport mit dem Auto im Ausland: Fehlende Warntafel kann teuer werden
Im Ausland gibt es beim Fahrrad-Transport oft spezielle Vorschriften zu beachten. So müssen Räder am Heck möglicherweise mit rot-weißen Warntafeln ausgestattet werden. Laut ACE müssen in Italien zu diesem Zweck verwendete Tafeln aus Blech bestehen, mindestens 50 x 50 cm groß sein und fünf rote Streifen aufweisen. Verstöße werden mit mindestens 80 Euro geahndet. Auch in Spanien und Portugal sind Warntafeln in einer Größe von 50 x 50 cm vorgeschrieben – allerdings mit drei roten Streifen. Ist die Tafel in Spanien nicht vorhanden, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro. In Portugal werden mindestens 120 Euro fällig. Sobald die Fahrräder die komplette Fahrzeugbreite einnehmen oder sogar darüber hinausragen, sind sowohl in Italien als auch in Spanien und Portugal zwei Warntafeln notwendig. Und: Auch bei leerem Heckträger müssen die Warntafeln angebracht werden.
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