VonMelissa Sperberschließen
Das Bürgergeld hat 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst. Doch worin unterscheidet es sich zum Arbeitslosengeld – und was müssen Bezieher wissen?
Wer in Deutschland seine Arbeit verliert, hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG). Verallgemeinert gilt: Haben Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, bekommen sie im Bedarfsfall auch etwas heraus. Neben dem ALG gibt es auch das Bürgergeld, das 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst hat. Doch was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und ALG?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?
Bei Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Unterstützung, die aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert wird, wie die „Bundesagentur für Arbeit“ erklärt. Wie viel Arbeitslosengeld Bezieher erhalten können, richtet sich hauptsächlich nach dem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt: Die finanzielle Unterstützung liegt bei 60 oder 70 Prozent des letzten Nettogehaltes.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld ist das Bürgergeld keine Versicherungsleistung, sondern eine staatliche Leistung für Bedürftige. Es wird aus Steuergeldern finanziert und soll das Existenzminimum absichern. Deshalb setzt sich das Bürgergeld aus „aus einem festgelegten Regelbedarf und den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen“, so die „Bundesagentur für Arbeit“.
Bürgergeld und Arbeitslosengeld: Diese Kosten werden übernommen
Die Kosten für Wohnraum werden durch das Bürgergeld zudem nur übernommen, wenn sie eine in angemessene Höhe nicht überschreiten. Zudem können Bezieher von Bürgergeld unter bestimmten Voraussetzungen Mehrbedarfe erhalten. Das gilt beispielsweise für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche oder für Menschen mit Behinderung.
Besonders wichtig ist jedoch: Auf das Arbeitslosengeld folgt nicht automatisch Bürgergeld. Beziehende, deren ALG ausläuft, müssen deshalb rechtzeitig einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Mit einem Trick geht das besonders einfach. Zudem sollte beachtet werden, dass Einkommen und Vermögen auf das Bürgergeld angerechnet werden.
Auszahlungen und Bezugsdauer: Das unterscheidet Arbeitslosengeld und Bürgergeld
Ein weiterer Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld ist der Zeitpunkt der Auszahlungen und die Bezugsdauer. Arbeitslosengeld wird am Monatsende für den vergangenen Monat ausgezahlt, Bürgergeld zu Monatsbeginn für den kommenden Monat.
Hinzu kommt: Die Unterstützung durch Arbeitslosengeld endet – bis auf wenige Ausnahmen für ältere Arbeitnehmer – nach einem Jahr. Bürgergeld kann nach zwölf Monaten jedoch neu beantragt werden. Wird diese Frist jedoch verpasst, droht die Einstellung der Zahlungen.
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