Ausgeschaltete Schilderbrücke: Wird dadurch ein Tempolimit aufgehoben?
VonSebastian Oppenheimer
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Digitale Anzeigen regeln auf der Autobahn häufig das Tempolimit. Aber was geschieht, wenn diese Schilder nicht funktionieren? Gilt die vorangegangene Begrenzung dann nicht mehr?
Eine Fahrt auf der Autobahn kann die Nerven strapazieren: Beispielsweise, wenn das nachfolgende Fahrzeug drängelt und den Sicherheitsabstand nicht einhält. Zudem gibt es oft Missverständnisse beim Thema Regeln – etwa, wenn es um die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn geht. Und auch elektronisch gesteuerte Schilderbrücken können für Verwirrung sorgen. Mancher fragt sich: Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung automatisch aufgehoben, wenn die Zeichen ausgeschaltet sind?
Elektronische Anzeigen auf Schilderbrücken: Oft im Automatik-Betrieb
Die offizielle Bezeichnung für die veränderbaren Verkehrsschilder, die in der Regel mit Leuchtdioden ausgestattet sind, lautet Verkehrsbeeinflussungsanlage (kurz VBA). Ein einzelnes solches Schild wird als Wechselverkehrszeichen (WVZ) bezeichnet. Diese Anlagen funktionieren häufig automatisch: Durch Sensoren (wie etwa Induktionsschleifen) können Verkehrssituationen erkannt und entsprechend darauf reagiert werden. Eine manuelle Steuerung ist jedoch auch möglich – so kann beispielsweise vor einem Unfall auf der Strecke gewarnt werden.
Schilderbrücke ausgeschaltet: Was nun laut einem ADAC-Experten gilt
Ein auf einer Schilderbrücke angezeigtes Tempolimit ist selbstverständlich gültig. Wenn die nachfolgende Schilderbrücke jedoch außer Betrieb ist, gehen viele Autofahrer davon aus, dass die vorhergehende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt – ein Irrtum, der teure Konsequenzen haben kann. Wie ein ADAC-Jurist in einem YouTube-Video erklärt, muss man beispielsweise nach einer Schilderbrücke, die eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorschreibt, so lange 80 km/h fahren, bis dieses Tempolimit wieder aufgehoben wird. Die Aufhebung kann durch eine nachfolgende Verkehrsbeeinflussungsanlage oder ein normales Verkehrsschild erfolgen.
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Es ist generell ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein Tempolimit an der nächsten Kreuzung oder Autobahnauffahrt endet. An Gefahrenstellen wie Baustellen oder Schulen sieht es jedoch anders aus: Wie ein Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS erklärt, endet das Tempolimit in diesen Fällen ohne ein Aufhebungsschild, wenn die Gefahrenstelle offensichtlich passiert ist. Ein spezieller Fall sind zugeschneite Verkehrsschilder: Diese werden nicht automatisch ungültig – denn einige lassen beispielsweise allein aufgrund ihrer Form erkennen, wie beispielsweise ein Stoppschild.