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Während der Rente ins Ausland umziehen: Dann droht Geld-Verlust

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Viele Menschen gehen im Ruhestand auf Reise oder ziehen ins Ausland. Doch in gewissen Situationen muss mit Kürzungen der Rente gerechnet werden.

Oft wollen Menschen, die in Rente gehen, ihr Leben noch einmal in vollen Zügen genießen. So passiert es nicht selten, dass Rentner auf Reise gehen oder das Land sogar komplett verlassen und die Jahre im Ruhestand im Ausland verbringen. Ein Ranking zeigt sogar, welche Länder sich am besten für den Ruhestand eignen.

Bezüglich der Rentenversicherung gibt es dabei jedoch einiges zu beachten. Obwohl die Rente bei kurz- oder langfristigen Aufenthalten im Ausland meist weiter gezahlt wird, kann es nämlich Ausnahmen geben. Es drohen Kürzungen!

In der Rente ins Ausland umziehen – wann Ruheständlern Kürzungen drohen

Wer nur für einen kurzen, vorübergehenden Aufenthalt im Ausland das Land verlässt, braucht sich keine Sorgen zu machen. Laut der „Deutschen Rentenversicherung“ ändert sich bei der Auszahlung der Rente nichts. Ein Umzug ins europäische Ausland oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz ist normalerweise ebenfalls problemlos. Auch außerhalb der EU hat Deutschland mit vielen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das dafür sorgt, dass auch ein Umzug in ein solches Land problemlos ist.

Dennoch gebe es für beide Ländertypen eine Ausnahme: „Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet, die zum Beispiel auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen.“ Für den Umzug außerhalb der EU gelten zusätzlich ähnliche Einschränkungen, „wenn in der deutschen Rente Zeiten nach dem Fremdrentengesetz enthalten sind“. Dazu zählen beispielsweise Zeiten, die Vertriebene oder Aussiedler für ihre Arbeit in den osteuropäischen Herkunftsgebieten erhalten haben.

Rentenversicherung: Das gilt es bei einem Umzug ins Ausland zu beachten

Sollte für den Umzug ein Land gewählt worden sein, das nicht in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz liegt und kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, kann es zu weiteren Einschränkungen kommen. In diesem Fall sollte bereits vor dem Umzug ein Beratungstermin bei der Rentenversicherung ausgemacht werden.

Die Rente lässt sich auch im Ausland genießen.

Prinzipiell gilt: Ändern sich persönliche Verhältnisse (Umzug in ein anderes Land, neue Bankverbindung, etc.) muss es dem Rentenservice der Deutschen Post AG mitgeteilt werden. Des Weiteren erwartet die betroffene Person bei Umzug ins Ausland eine jährliche „Lebensbescheinigung“, anhand der festgestellt werden soll, ob die Person noch lebt. Davon ausgeschlossen sind Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Ungarn oder das Vereinigte Königreich.

Rente im Ausland erhalten – diese Möglichkeiten gibt es

Die Rente kann auch im Ausland immer als Überweisung auf ein Konto erhalten werden. Dabei steht die Überweisung auf das eigene (Gemeinschafts-)Konto in jedem Land oder eine Überweisung an eine andere Person mit einem Konto in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein oder Norwegen zur Wahl.

Steht kein Konto zur Verfügung, kann die Zahlung auch mit einem Scheck in US-Dollar oder Euro stattfinden, wenn im Wohnland die Option besteht. Die „Deutsche Rentenversicherung“ betont: „Beachten Sie aber, dass die Schecks per Post übermittelt werden und Sie diese bei einer Bank einlösen müssen, wobei manchmal nur die Option zur Verrechnung auf ein Konto besteht.“ Das kann zusätzliche Zeit für den Postweg und Einlösegebühr des Schecks bedeuten.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Renata Hamuda

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