VonSebastian Oppenheimerschließen
Die Missachtung einer roten Ampel kann teuer werden. Doch es gibt drei Situationen, in denen das Überfahren legal ist. Wir klären auf.
Zu den ersten Dingen, die Kinder im Verkehrsalltag lernen, gehört die Bedeutung der Fußgänger-Ampel: „Rot heißt steh’n, Grün heißt geh’n“. Und auch Autofahrer wissen natürlich, dass das Überfahren einer roten Ampel nicht nur ein großes Unfallrisiko bedeutet, sondern bei Missachtung des Rotlichts auch ein ordentliches Bußgeld von mindestens 90 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg droht. Deshalb sollte man sich sehr gut überlegen, ob man bei einer „gelben“ Ampel noch aufs Gas drückt oder lieber stoppt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen Autofahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren dürfen.
Wann das Überfahren einer roten Ampel legal ist
Dem ADAC zufolge dürfen Autofahrer eine rote Ampel in folgenden Fällen überfahren.
- Bei einem Grünpfeilschild neben dem Rotlicht: In der ehemaligen DDR wurde der kleine grüne Pfeil an Ampeln schon im Jahr 1978 eingeführt – Bestandteil der bundesdeutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurde er erst im Jahr 1994. Allerdings verhalten sich viele Autofahrer beim Grünpfeilschild falsch. Das Zeichen ist nicht wie eine grüne Abbieger-Ampel zu verstehen, sondern wie ein Stoppschild zu behandeln. Zunächst müssen Autofahrer an der Haltelinie anhalten – und sichergehen, dass beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Falls man keine ausreichende Sicht hat, rät der Automobilclub-Verkehr (ACV) noch einmal einen zweiten Stopp an der „Sichtlinie“ einzulegen, von wo aus man einen entsprechenden Überblick hat. Ebenso weist der ACV darauf hin, dass es keine Pflicht zum Abbiegen gibt: Wem das Abbiegen mit dem Grünpfeilschild zu riskant ist, kann auch auf das „reguläre“ grüne Licht warten.
- Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn nähern sich: In §38 STVO ist geregelt, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer „sofort freie Bahn zu schaffen“ haben, wenn sich entsprechende Einsatzfahrzeuge mit Sondersignalen nähern. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um auszuweichen, dürfen Autofahrer ausnahmsweise auch bei Rot die Haltelinie überfahren – dabei ist aber darauf zu achten, nur sehr vorsichtig in die Kreuzung einzufahren, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Defekte Ampel: So lange müssen Autofahrer mindestens warten
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- Die Ampel ist defekt: Wenn eine Ampel auch nach längerer Zeit nicht wieder von Rot auf Grün umspringt, so ist sie vermutlich kaputt. Wenn dieser (wohl eher seltene) Fall eintritt, dürfen Autofahrer nach „ausreichender Wartezeit“ vorsichtig in die Kreuzung einfahren. An dieser Stelle ist natürlich die spannende Frage: Wie lange ist „ausreichend“? Dem ADAC zufolge gilt hier als grobe Faustregel eine Wartezeit von mindestens drei bis fünf Minuten.
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Übrigens lassen sich auch die Warnleuchten im Auto wie eine Ampel lesen: Wer einen größeren Schaden vermeiden möchte, sollte bei gelben beziehungsweise orangefarbenen Symbolen alarmiert sein. Wenn rote Warnleuchten angehen wird es kritisch – in vielen Fällen ist es ratsam dann sofort anzuhalten, sonst droht möglicherweise ein teurer Motorschaden. Bei Grün gilt hingegen wie auch bei der Verkehrsampel: freie Fahrt.
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