Schnelle Hilfe

Stationszeichen: So bestimmen Autofahrer bei einem Unfall oder einer Panne ihren Standort

  • schließen

Nach einer Panne oder einem Unfall mit dem Handy Hilfe rufen ist meist kein Problem. Doch wie findet man ohne GPS-Ortung seinen Standort heraus?

Eine Welt ohne Handy ist für die meisten heutzutage kaum noch vorstellbar. Dennoch gab es eine Zeit, in der man nicht von nahezu jedem Ort telefonieren konnte. Problematisch war das beispielsweise besonders bei einem Unfall oder einer Panne. Irgendwie musste man dann zur nächsten Telefonzelle oder einer Notrufsäule gelangen. Mittlerweile hat aber fast jeder sein Smartphone immer dabei – Hilfe rufen ist also in der Regel kein Problem. Wichtig sind bei der Durchgabe der Informationen an die Retter die sogenannten W-Fragen. Doch: Woher weiß man eigentlich, wo genau man sich befindet?

Standortbestimmung nach Panne oder Unfall: Mit dem Smartphone zumeist kein Problem

In modernen Smartphones sind GPS-Empfänger inzwischen Standard. Wer also eine Internetverbindung hat, kann mittels einer App wie beispielsweise Google Maps seinen eigenen Standort anzeigen lassen – wenn man die entsprechende Ortungsfunktion in den Einstellungen zugelassen hat. Offline klappt die Standortbestimmung auch – aber nur, wenn man sich vorher das entsprechende Kartenmaterial heruntergeladen, beziehungsweise eine entsprechende App installiert hat.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.

Hilfe rufen ohne Handy: Auf der Autobahn hilft die Notrufsäule

Ist man auf einer Autobahn gestrandet und hat kein Mobiltelefon zur Verfügung, ist eine Notrufsäule möglicherweise die Rettung: Sie stehen in der Regel im Abstand von zwei Kilometern. Ein kleiner Richtungspfeil auf den Leitpfosten verrät, in welcher Richtung sich vom aktuellen Standort aus die näherliegende befindet. Bei der Nutzung einer Notrufsäule wird die Position normalerweise automatisch übermittelt.

Sogenannte Stationszeichen liefern wichtige Standorthinweise bei einem Unfall oder einer Panne – sehen aber von Bundesland zu Bundesland oft anders aus. (Symbolbild)

Standortbestimmung auf Landstraßen: Stationszeichen liefern wichtige Informationen

Innerorts ist die Standortbestimmung in der Regel unproblematisch: Hier helfen den Rettern der Straßenname und eine Hausnummer – oder die nächste Querstraße. Außerorts ist die Sache schwieriger – vor allem in Gegenden, in denen man sich gar nicht auskennt. Hier können sogenannte Stationszeichen helfen: Laut ADAC sind diese auf Bundesstraßen im Abstand von 200 bis 500 Metern am rechten Straßenrand aufgestellt – auf Landes- bzw. Staatsstraßen und Kreisstraßen findet man sie etwa alle 500 Meter.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

Gestaltung der Stationszeichen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein

Wichtig zu wissen: Die Stationszeichen können sich von der Gestaltung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Angebracht sind sie in der Regel an Leitplanken sowie an Leit- oder Schildpfosten. Darauf zu finden ist dem Automobilclub zufolge normalerweise die Straßennummer (und -kategorie), die Abschnittsnummer und die Station (als Kilometerangabe) des Abschnitts. Diese Informationen können bei einem Notruf Retter schnell ans Ziel bringen – ausreichend sind normalerweise die Angaben auf dem nächstgelegen Stationszeichen.

Seit 2018 müssen Hersteller in alle neuen Modelle in der EU auch das sogenannte eCall-System verbauen. Diese fest installierten Geräten stellen bei einem Verkehrsunfall automatisch eine Verbindung zur Notrufnummer 112 her. Zusätzlich zur Telefonverbindung überträgt das System aber auch alle relevanten Daten (inklusive Standort) an die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Der eCall kann aber auch manuell ausgelöst werden.

Rubriklistenbild: © Future Image/Imago

Kommentare