„Zur Not auf eigene Kosten ein Taxi“

Streik legt Nahverkehr lahm: Dürfen Arbeitnehmer am Freitag einfach zu Hause bleiben?

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Bundesweiter Bahnstreik am Freitag (21. April): Erneut müssen sich Pendler auf Einschränkungen einstellen. Dürfen sie deshalb einfach zu Hause bleiben?

Update vom 19. April 2023: Wieder wird gestreikt! Am Freitag (21. April) stehen die Züge von 3.00 Uhr am Morgen bis 11.00 Uhr am Vormittag weitestgehend still. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat im laufenden Tarifstreit zum bundesweiten Bahnstreik aufgerufen, auch Flughäfen sollen bestreikt werden.

Pendler werden mit weitreichenden Beschränkungen zu kämpfen haben. Können Beschäftigte deshalb am Freitag einfach zu Hause bleiben? Diese Frage hat unsere Redaktion bereits im März beantwortet. An den rechtlichen Umständen für Arbeitnehmer hat sich seitdem nichts geändert.

Bahnstreik trifft Pendler: Können Arbeitnehmer zu Hause bleiben?

Unser Text vom 26. März 2023: Kassel – Regionalzüge, Busse oder U-Bahnen – Der öffentliche Nahverkehr steht am Montag (27. März) weitgehend still. Die Gewerkschaften Verdi und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben einen bundesweiten Streik angekündigt. Auch im Fernverkehr kommt es zu flächendeckenden Ausfällen, viele Flughäfen stellen ihren Betrieb ein.

Das erschwert für Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit erheblich. Pendler und Reisende können zwar das Geld für Tickets im ÖPNV erstatten lassen. Doch darf man am Montag deshalb einfach zu Hause bleiben?

Mega-Streik am Montag (27. März): Arbeitnehmer müssen pünktlich erscheinen

Die Antwort lautet eindeutig: Nein, trotz Streik am Montag müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Denn für den Weg zur Arbeit sind die Mitarbeiter selbst verantwortlich. „Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht“, sagte Rechtsanwältin Nathalie Oberthür gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Die Gewerkschaften Verdi und EVG haben zum Warnstreik aufgerufen. Es wird mit umfangreichen Einschränkungen im Bus- und Bahnverkehr gerechnet.

Da ein Streik in der Regel rechtzeitig angekündigt wird, handelt es sich hierbei nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Arbeitnehmer müssen sich also vorab selbst um eine Ausweichmöglichkeit wie Fahrrad oder E-Scooter kümmern. Alternativ können Kollegen untereinander Fahrgemeinschaften bilden und gemeinsam zur Arbeit fahren.

Streik am Montag (27. März): Arbeitnehmer müssen auf andere Verkehrsmittel ausweichen

Zwar ist es in Großstädten leichter auf Carsharing oder ähnliche Angebote auszuweichen als in ländlichen Regionen. Das tue rechtlich aber nichts zur Sache, betonte Oberthür. „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar.“

Nach der Corona-Pandemie haben zahlreiche Arbeitgeber das Arbeiten im Home-Office beibehalten. Das bietet sich nach Absprache auch bei den Arbeitsniederlegungen am Montag an. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nicht, räumte Rechtsanwältin Nicole Mutschke gegenüber Bild ein. „Als Arbeitnehmer muss ich nach allen zumutbaren Alternativen suchen, die mir einen Weg zur Arbeit ermöglichen“, so Mutschke.

Mega-Streik am Montag (27. März): Arbeitnehmer sollten mit Stau rechnen

In jedem Fall sollten Sie mit ihrem Vorgesetzten im Gespräch bleiben – auch um etwaige Verspätungen anzukündigen. Denn am Montag werden viele Pendler auf das Auto ausweichen. Vor allem rund um Köln und im Ruhrgebiet kann es zu Staus kommen, prognostizierte der ADAC gegenüber der Rheinischen Post.

Grundsätzlich müssen beim Streik am Montag auch Kinder und Jugendliche weiterhin in die Schule. Die Schulpflicht bestehe auch bei Streiks im ÖPNV, hieß es seitens der Kultusministerien. Dennoch kann jede Schule selbst entscheiden, ob Schüler vom Unterricht befreit werden – besonders im ländlichen Raum, wo Schüler auf Busse angewiesen sind. Trotz des Streiks sind in Kassel einige Busse unterwegs. (kas/dpa)

Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa

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