VonMarvin K. Hoffmannschließen
Im Bahnstreik stellen sich viele Reisende die Frage, welche Rechte sie haben. Bei Ausfällen und Verspätungen könnte es Geld zurückgeben.
Hamm – Die Bahnstreiks gehen weiter. Einmal mehr macht die GDL ernst und ruft zu einem sechstägigen Bahnstreik auf. Reisende und Pendler müssen sich auf Chaos im Fern- und Regionalverkehr sowie ausfallende Züge auch in Nordrhein-Westfalen einstellen.
Geld zurück wegen Bahnstreik: Wann es Erstattungen gibt
Pendler, die vom Streik betroffen sind, können allerdings auf eine Erstattung hoffen. In bestimmten Fällen gibt es Geld zurück, wie auch 24RHEIN berichtet. Die Verbraucherzentrale erklärt dazu:
- Wenn Sie wegen eines Streiks viel zu spät oder gar nicht an Ihr Ziel kommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Deutsche Bahn und private Eisenbahnunternehmen bieten dafür ein Formular an.
- Dieses können Sie auf den Internetseiten der Unternehmen herunterladen. Für online gekaufte Fahrkarten können Entschädigungsanträge auch online gestellt werden, zum Beispiel über die App „DB Navigator“.
- Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen zu lassen.
Zugreisende sollten sich schon früh über den Streik informieren
Reisenden wird geraten, sich bereits im Vorfeld zu informieren, ob sie ihre Reise trotz Bahnstreik überhaupt antreten können. Immerhin: Einige Linien in NRW sind zumindest nicht direkt vom Bahnstreik betroffen – die Privatbahnen fahren in der Regel. „Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt, können Sie Ihr Ticket stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurückverlangen. Das gilt für die gesamte Reise, selbst wenn nur ein Teil davon betroffen sein sollte“, erklärt die Verbraucherzentrale. Zugreisenden steht also auch eine Entschädigung bzw. Erstattung zu, wenn beispielsweise von drei Zügen auf der gesamten Reise nur einer ausfällt.
Die Erfahrung früherer Streiks hat zudem gezeigt, dass sich die Bahn in vielen Fällen kulant zeigt und die Nutzung der Tickets an anderen Tagen gestattet. Auch kann es sein, dass ein Ticket kostenlos zurückgegeben werden kann, auch wenn ein Zug trotz Streikankündigung trotzdem fahren sollte, die Reisenden aber bereits ein anderes Verkehrsmittel gewählt haben – hier kommt es häufig auf den Einzelfall an.
Bahnstreik: GDL vs. DB
Die Tarifverhandlungen zwischen der GDL und der Deutschen Bahn liegen aktuell auf Eis. Zweimal untermauerte die GDL ihre Forderungen bereits mit Streiks, zuletzt mit einem dreitägigen Streik, der am 12. Januar endete. Die Gespräche waren insbesondere an der Forderung einer Senkung der Wochenarbeitszeit von derzeit 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich gescheitert.
Der Konzern kam der GDL am Freitag in dieser Frage etwas entgegen und legte ein neues Angebot vor, das die Wahlmöglichkeit beinhaltet, die Arbeitszeit ab 2026 bei vollem Lohnausgleich auf 37 Wochenstunden zu reduzieren. Allerdings winkt den Beschäftigten alternativ eine stärkere Lohnerhöhung. Die GDL erklärte in der Folge, sie werde „dieses Angebot bewerten und danach über das weitere Vorgehen entscheiden“.
Geld zurück bei Verspätung: Streik-Ausfälle genau notieren
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich Bahnreisende, die von streikbedingten Zugausfällen betroffen sind, zudem von Bahnmitarbeitern die verpassten Anschlüsse wegen Ausfällen oder Verspätungen bestätigen lassen. Auch ein Foto von Anzeigetafeln oder Screenshots von geänderten Fahrplänen in der App könnten hilfreich sein.
Natürlich sind nicht nur Pendler von einem Bahnstreik betroffen, sondern auch Urlauber. Manch einer verpasst wegen des Bahnstreiks vielleicht seinen Flug. „Wichtig ist bei dieser Frage, wo Sie die Bahntickets gebucht haben. Bei Flügen mit einem sogenannten Rail-and-Fly-Ticket ist die Airline Ihr Ansprechpartner. Denn die Zugfahrt zum Flughafen bzw. zurück nach Hause ist Teil der Flugbuchung. Die Airline muss also für Ersatzbeförderung sorgen“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Es kann auch nur ein Teil des Fahrpreises erstattet werden
Nicht immer muss direkt der ganze Ticketpreis erstattet werden, wenn es während einer Bahnreise wegen des Streiks zu Unannehmlichkeiten kommt. Manchmal wird auch nur ein Teil Fahrpreises erstattet. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782.
„Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie verspätet Sie ans Ziel gekommen sind oder ob Sie die Fahrt komplett abgebrochen haben. Ab 60 Minuten Verspätung am Endziel haben Sie Anspruch auf 25 Prozent Entschädigung des Fahrpreises, ab 120 Minuten stehen Ihnen 50 Prozent zu“, teilt die Verbraucherzentrale mit. Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten müsse die Bahngesellschaft zudem kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. „Gibt es von dem Unternehmen nichts und kaufen Sie auf eigene Faust etwas ein, bewahren Sie auch diese Rechnungen auf“, rät die Verbraucherzentrale.
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