Fahrgastrechte

Wie lange gelten Fahrkarten, die durch Bahnstreik nicht genutzt wurden?

  • schließen

Wer sein Zug-Ticket wegen eines Bahnstreiks nicht nutzen kann, sollte es aufheben. Es behält seine Gültigkeit. Aber wie lange? Gibt es eine Frist?

Hamm - Wenn ein Zug verspätet ist oder ausfällt, ist das für Pendler und Reisende ein Ärgernis. Das gilt erst recht, wenn an dem Tag überhaupt keine Bahnen fahren. Immer wieder kommt es zum Streik bei der Deutschen Bahn. Das vor der Streikankündigung gekaufte Ticket ist für den Fahrgast in dieser konkreten Situation zwar nutzlos, aber es nicht wertlos. Es ist länger gültig. Aber wie lange?

Wie lange gelten Tickets, die durch Bahnstreik nicht genutzt wurden?

Bei Streiks hebt die Deutsche Bahn (DB) in der Regel mit einer Sonderkulanz-Regelung die Zugbindung auf und erlaubt so die spätere Nutzung des Fahrscheins zum selben Ziel. Wer beispielsweise ein Zug-Ticket von Dortmund in Nordrhein-Westfalen nach Berlin gekauft hat, der Zug wegen eines Bahnstreiks aber ausfällt, kann die Fahrkarte nach Ende des Arbeitskampfes nutzen. Sie gilt weiterhin für die „Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung“, wie die DB mitteilt. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.

Aber gibt es eine Frist, bis wann die Tickets ihre Gültigkeit behalten? Die Antwort darauf lautet: ja und nein.

Bahnstreik am 12. März

Der Tarifstreit zwischen der Lokführer-Gewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn eskaliert. Vier Tage nach dem letzten Streik stehen bundesweit erneut viele Bahnen im Personenverkehr still. Auf einigen Strecken in NRW werden trotzdem Züge unterwegs sein.

„Unsere Kundinnen und Kunden können frei entscheiden, wann sie ihre Reise antreten möchten. Das kann beispielsweise direkt dann sein, wenn die Störung behoben wurde und der Betrieb in der Region wieder läuft. Die Fahrt kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden“, sagt eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf Anfrage von wa.de. „Eine konkrete zeitliche Begrenzung für die spätere Nutzung gibt es nicht“, heißt es weiter. Aber: „Formell gesehen verjährt im Rahmen der Fahrgastrechte diese Nutzungsmöglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt erst nach einem Jahr“.

Spätere Nutzung der Fahrkarte „ohne zeitliche Begrenzung“, aber...

Die Fahrgastrechte sind im Rahmen der Europäischen Fahrgastrechteverordnung geregelt und gelten immer. Über weitergehende Kulanzregelungen entscheidet die Deutsche Bahn immer aktuell, so die Bahnsprecherin.

Wer schon weiß, dass er oder sie das gekaufte Ticket nach dem Streik nicht nutzen wird, kann es auch stornieren und das Geld in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück verlangen. Auch wenn ein Bahnstreik es kompliziert macht: Arbeitnehmer müssen pünktlich am Arbeitsplatz sein, ansonsten drohen Konsequenzen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Arnulf Hettrich

Kommentare