VonNoah Forouzanschließen
Das Basiskonto sollte einkommensschwachen Menschen den Zugang zu Bankdienstleistungen garantieren. Doch wachsende Gebühren stellen dieses Ziel infrage.
Kassel – Ein Girokonto ist für die meisten Menschen selbstverständlich – es ermöglicht Überweisungen, Daueraufträge und bargeldlosen Zahlungsverkehr. Doch für Menschen mit geringem Einkommen, wie Bürgergeld-Bezieher oder Sozialhilfeempfänger, wird dieser Zugang zunehmend zum Problem. Das Basiskonto, 2016 als „Konto für Jedermann“ eingeführt, sollte eigentlich den Anspruch auf ein Konto für alle garantieren. Doch hohe Gebühren und unklare gesetzliche Regelungen erschweren genau diesen Zugang.
Das Basiskonto, das einkommensschwachen Personen grundlegende Bankdienstleistungen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge ermöglichen soll, wird für viele unerschwinglich. Banken und Sparkassen verlangen häufig monatliche Gebühren von bis zu 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für beleghafte oder telefonische Überweisungen. Diese Mehrkosten treffen vor allem Bürgergeld-Bezieher, Sozialhilfeempfänger und verschuldete Personen. „Wenn das Konto mehrere hundert Euro kostet, ist der Kontozugang nur ein Anspruch auf dem Papier“, kritisierte bereits Julian Merzbacher, Verbraucherschutzexperte bei Finanzwende, im Jahre 2020. Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Aushebelung des gesetzlichen Anspruchs auf ein Basiskonto.
Hohe Gebühren und fehlende Kontrolle belasten Bürgergeld-Bezieher
Banken und Sparkassen begründen die hohen Gebühren für Basiskonten mit einem angeblichen Mehraufwand. Flüchtlinge oder Menschen mit geringem Einkommen benötigten oft mehr Unterstützung durch Bankmitarbeiter, etwa beim Ausfüllen von Formularen. Doch Verbraucherschützer widersprechen: Das Basiskonto bietet nur grundlegende Funktionen und rechtfertigt keine hohen Kosten.
Tatsächlich erheben einige Banken Gebühren, die weit über das hinausgehen, was bei regulären Konten üblich ist. Dies trifft besonders Bürgergeld-Bezieher hart, die ohnehin mit der Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen. Achtung: Auf diese fünf verbotene Girokonto-Gebühren sollten Sie dringend achten.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Basiskonto sind unklar und lassen Banken großen Spielraum bei der Gebührenfestlegung. Laut Stiftung Warentest kostet ein Basiskonto im Schnitt 250 Euro im Jahr. Einige Institute verlangen moderate Gebühren, andere schöpfen den Spielraum maximal aus. Auch die Finanzaufsicht BaFin wird dafür gerügt, dass sie den Banken zu viel freie Hand lässt.
Basiskonto in Gefahr: Verbraucherschützer fordern klare Kostenregeln
Die hohen Gebühren für Basiskonten belasten nicht nur die Betroffenen, sondern widersprechen auch dem ursprünglichen Zweck des Basiskontos. Dieses sollte einkommensschwachen Menschen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. „Mit dem Basiskonto sollten eigentlich alle Menschen Zugang zu einem Konto haben. Doch einige Banken und Sparkassen ignorieren ihre gesellschaftliche Verantwortung“, erklärte Julian Merzbacher.
Das Basiskonto ist ein Grundrecht, das niemandem aufgrund finanzieller Engpässe verwehrt werden sollte. Doch die Praxis vieler Banken stellt dieses Grundrecht infrage. Hohe Gebühren und kontrollierte gesetzliche Vorgaben erschweren genau den Menschen den Zugang, die darauf angewiesen sind. Um dieses Problem zu lösen, fordern Verbraucherschützer eine klare Deckelung der Kosten und ein konsequenteres Eingreifen der BaFin. Schnell gibt es bei Banken hohen Grundgebühren: Darauf sollten Sie achten, wenn das Konto 300 Euro jährlich kostet.
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