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Ein Hersteller ruft einen Schokoriegel zurück. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Andernfalls müssen einige Personen mit gesundheitlichen Folgen rechnen.
Kassel – Ob als klassische Vollmilch-Schokoladentafel oder als Praline mit leckerer Füllung – Schokolade ist die Lieblingssüßigkeit der Deutschen und erfreut sich bei Jung und Alt großer Beliebtheit. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2021 fast dreizehn Kilo Schokolade pro Kopf hergestellt. In Supermärkten und Discountern gibt es mittlerweile eine große Auswahl. Doch Schoko-Fans sollten jetzt aufpassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert über sein Portal lebensmittelwarnung.de über einen Rückruf.
Der Hersteller KoRo Handels GmbH zieht eine Charge seines Schokoriegels „KoRo Chocolate Bar Berries“ in der 50 g Packung aus dem Verkehr. Für etliche Menschen kann der Verzehr gefährlich werden. Deshalb wurde jetzt ein bundesweiter Rückruf gestartet. Erst im Dezember waren Pralinen des Unternehmens von einem großen Rückruf betroffen.
Bundesweiter Rückruf: Schokoriegel wegen fehlerhafter Allergenkennzeichnung zurückgerufen
Ob Fremdkörper in Keksen, Grenzwertüberschreitungen bei Trauben oder nicht zugelassene Inhaltsstoffe in Tee – Gründe für einen Rückruf können vielfältig sein. Sie reichen von Lebensmitteln bis hin zu Kosmetik und Gegenständen. Wie der Hersteller KoRo Handels GmbH in einer Mitteilung bekannt gab, ist der Grund für die aktuelle Maßnahme eine fehlerhafte Allergenkennzeichnung.
Trotz umfangreicher Maßnahmen zur Produktsicherheit bestehe für den oben genannten Artikel das Risiko der falsch abgepackten Ware. So könne es „während der Produktion der Sorte bei einigen Packungen dazu gekommen sein, dass diese fälschlicherweise die Variante „Hazelnut“ enthalten“, so der Hersteller. Menschen, die eine Allergie gegen Haselnüsse haben, wird vom Verzehr dringend abgeraten. Ihnen könnten gesundheitliche Folgen drohen. Unbedenklich sei der Verzehr hingegen für Personen, die nicht allergisch auf Haselnüsse reagieren.
Bundesweiter Schokoladen-Rückruf – Produkt bei Rewe, Globus, dm und Rossmann erhältlich
Kunden, die das Produkt reklamieren möchte, können dieses in den entsprechenden Verkaufsstellen zurückgeben oder eine E-Mail an den Kundenservice des Herstellers (support@korodrogerie.de) senden. Laut Supermarktcheck.de haben unter anderem Rewe, Globus sowie die Drogeriemärkte dm und Rossmann KoRo-Produkte im Sortiment.
Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit war das Produkt in folgenden Bundesländern im Handel:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Rückruf von Schokoriegel: So erkennen Sie das betroffene Produkt
Die genauen Eckdaten zu dem vom Rückruf betroffenen Schokoriegel nochmals im Überblick:
| Hersteller: | KoRo Handels GmbH |
|---|---|
| Produkt: | KoRo Chocolate Bar Berries |
| Verpackungseinheit: | 50 g |
| Betroffenes Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD): | 07.12.2024 |
| Los-Kennzeichnung: | Charge: 5023131 |
Die fehlerhafte Charge ist nach Angaben des Unternehmens von außen durch das Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer leicht zu identifizieren. Ob es sich tatsächlich um das betroffene Produkt handelt, könne man feststellen, indem man den Riegel aufschneidet. In dem betroffenen Riegel sind statt der üblich roten Beerenstücke, Haselnussstücke in der Schokolade zu erkennen.
Schokoladen-Rückruf: Das sind Symptome einer Nahrungsmittelallergie
Viele verschiedene Nahrungsmittel können laut MSD Manuals allergische Reaktionen verursachen. Diese können interindividuell stark variieren. „Nahrungsmittelallergien entwickeln sich typischerweise, weil das Immunsystem nicht richtig funktioniert und ein Nahrungsmittelprotein als gefährlich einstuft“.
Nahrungsmittelallergien können laut dem Gesundheitsportal Gesundheitsinformation.de folgende Symptome hervorrufen:
- Reaktionen in Mund und Rachen und auf der Haut: Juckreiz und Schwellung oder zu Hautausschlägen mit Rötung und Quaddeln.
- Magen-Darm-Beschwerden: Typisch sind Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall.
- Atemprobleme: Anzeichen sind Husten, Heiserkeit oder pfeifende Atmung.
Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit hingegen ist das Immunsystem nicht beteiligt. Eine fehlerhafte Allergenkennzeichnung ist leider keine Seltenheit. So wurde im Januar ein Flips-Rückruf gestartet, der vor allem für Menschen mit Laktose-Intoleranz gesundheitliche Folgewirkungen haben könnte. Auch ein Konserven-Rückruf bei Rewe und Kaufland musste kürzlich gestartet werden, da er für Allergiker gefährlich werden könnte. (vw)
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