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Bargeld vererben: Diese Regeln und Freibeträge gelten in Deutschland

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Egal, ob Bargeld versteckt Zuhause liegt oder Geld auf Giro- und Sparkonten schlummert: Es zählt zum Nachlass und geht nach dem Tod an die Erben. Diese Regeln gelten.

In Deutschland werden Jahr für Jahr rund 400 Milliarden Euro vererbt. Doch welche Regeln gilt speziell beim Vererben von Bargeld an die Hinterbliebenen zu beachten? Welche Gesetze und Freibeträge gelten?

Bargeld zu vererben ist an die Regeln der Erbschaftssteuer gebunden. (Symbolbild)

Diese Freibeträge gelten bei Erbschaften in Deutschland

Generell gilt: Steuerfreie Erbschaften hängen vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Begünstigtem ab – auch schon vor dem Tod als Schenkung. Dann fallen auch keine Steuern an. Diese Freibeträge sind in Deutschland gesetzlich festgelegt:

FreibetragBegünstigte Person
Ehepartner/eingetragene Lebenspartner500.000 Euro
Kinder und Stiefkinder400.000 Euro
Enkel mit noch lebenden Eltern200.000 Euro
Enkel mit bereits verstorbenen Eltern400.000 Euro
Eltern und Großeltern100.000 Euro
Geschwister und andere Personen20.000 Euro

Wichtig: Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, der alle zehn Jahre erneuert wird, sodass man den gleichen Betrag erneut vererben kann – etwa als Schenkung zu Lebzeiten.

Sobald eine Erbschaft den jeweiligen Freibetrag überschreitet, gilt die Steuerpflicht, sodass jeder Euro darüber hinaus versteuert werden muss. Dabei richtet sich die genaue Höhe der Erbschaftssteuer nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Erbschaft.

Was muss man tun, um an vererbtes Bargeld zu kommen?

Doch wie kommt man an das vererbte Bargeld, wenn Oma, Opa oder die Eltern sterben? Die Hinterbliebenen müssen sich bei der Bank der verstorbenen Person melden und ausweisen, um auf das Geld zugreifen zu können. Als Legitimation dient etwa ein Erbschein oder ein Testament (notariell oder handschriftlich). Auch eine über den Tod hinaus gültige Kontovollmacht erleichtert das Procedere.

Zudem muss jede Erbschaft dem entsprechend zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden, um unnötige Scherereien zu vermeiden. Die Behörde legt dann die Erbschaftssteuer fest, falls eine anfällt.

Übrigens kann das sogenannte Berliner Testament, das bei Paaren mit viel Geld sehr beliebt ist und den überlebenden Partner absichert, einige finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Rubriklistenbild: © Christin Klose/dpa

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