Grundsicherung statt Bürgergeld: Diese Folgen hat das Bas-Gesetz für Millionen Betroffene
VonKai Hartwig
schließen
Das Bürgergeld wird bald durch die Grundsicherung samt verschärfter Regeln ersetzt. Wann sogar der komplette Wegfall der Leistungen droht.
München – Das Bundeskabinett hat das Ende des Bürgergelds in seiner bisherigen Form besiegelt und einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für ein neues Grundsicherungsgeld verabschiedet. Die rund 5,5 Millionen Bezieherinnen und Bezieher müssen sich auf deutlich verschärfte Bestimmungen einstellen. „Wir wollen, dass die Menschen wieder auf eigene Füße kommen, wenn sie arbeiten können, dass sie auch Maßnahmen bekommen und auch Unterstützung und Hilfe“, sagte Bas im ARD-Morgenmagazin.
Gegenüber jenen, „die könnten, aber nicht wollen“, solle der Staat jedoch Mitwirkung einfordern. Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstrich auf X: „Es gilt das Prinzip: ‚Fördern und Fordern.‘ Damit sich arbeiten lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden.“
Wir haben die neue Grundsicherung beschlossen, damit unser Sozialstaat zukunftsfähig bleibt. Es gilt das Prinzip: „Fördern und Fordern“. Damit sich arbeiten lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden.
Grundsicherung ersetzt Bürgergeld: Wann Empfängern der komplette Leistungsentzug droht
Die Merz-Regierung plant, den Namen Bürgergeld nach drei Jahren wieder zu streichen. Die zentralen Umsetzungsschritte hin zur Grundsicherung sollen erst Mitte 2026 erfolgen. Folgende Änderungen kommen auf Millionen Betroffene ab kommendem Jahr zu.
Künftig droht Beziehern die komplette Streichung ihrer Leistungen, wenn sie bei drei Einladungen zu Terminen nicht erreichbar sind. Die Jobcenter sollen dann sämtliche Überweisungen einstellen, auch die Wohnkostenübernahme entfällt. Allerdings müssen die Behörden den Betroffenen vorher eine persönliche Anhörung ermöglichen – etwa durch Telefonanruf oder Hausbesuch. Psychisch Kranke sollen vor dem Leistungsentzug geschützt werden.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
Bis zuletzt waren in der Regierung Details zum kompletten Wegfall umstritten gewesen. Das Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) und das Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU) hatten den Entwurf vergangene Woche zunächst nicht für das Kabinett freigegeben. Die Befürchtung: Betroffene könnten Sanktionen durch „Abtauchen“ vereiteln. Nach Regierungsangaben ist nun klargestellt, dass sich niemand durch Nichterreichbarkeit dem Leistungsentzug entziehen kann.
Härteres Vorgehen bei fehlender Mitarbeit – 30-prozentige Kürzungen für drei Monate möglich
Sofortige 30-prozentige Kürzungen für drei Monate sollen greifen, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Das bedeutet rund 150 Euro weniger pro Monat. Bei versäumten Terminen gilt eine Staffelung: Zwei Versäumnisse führen zur 30-prozentigen Kürzung für einen Monat, drei Versäumnisse zum kompletten Wegfall.
Diese Neuregelung schöpft die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 den Sanktionen Grenzen gesetzt und 60-prozentige Kürzungen beim zweiten Pflichtverstoß als unzumutbar untersagt. 30 Prozent weniger blieben erlaubt. Aktuell gelten gestaffelte Kürzungen von zehn, 20 oder 30 Prozent.
Die Sanktionen betreffen nur wenige Leistungsberechtigte. Vergangenes Jahr gab es pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 solcher Kürzungen bei 5,5 Millionen Beziehern.
Vermögen von Bürgergeld-Empfängern: Neue Grundsicherung schafft Karenzzeiten ab
Härter vorgehen will der Staat auch beim Vermögen. Der Gesetzentwurf sieht die Abschaffung fester Karenzzeiten für Vermögensschonung vor. Eigenes Einkommen und Vermögen sollen vorrangig eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich künftig nach dem Lebensalter.
Große Einsparungen sind jedoch nicht zu erwarten. 2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit 86 Millionen Euro weniger anfallen, dann 70 Millionen. In den Folgejahren könnten sogar elf beziehungsweise neun Millionen Euro mehr anfallen.
SPD-Widerstand könnte Grundsicherung noch stoppen
An der SPD-Basis regt sich massiver Widerstand gegen die Reform. Teile wollen die Pläne per Mitgliederbegehren stoppen – aus Sorge vor sozialen Härten bis hin zur Obdachlosigkeit. Union und SPD hatten sich zunächst im Koalitionsvertrag und dann bei einem Spitzentreffen im Oktober auf die schärferen Regeln geeinigt.
Das Bürgergeld war am 1. Januar 2023 als Hartz-IV-Nachfolger gestartet. Die damalige Ampelregierung wollte auf SPD-Betreiben ein „neues System weg von Hartz IV“ schaffen, wie Bas‘ Amtsvorgänger Hubertus Heil (SPD) es formulierte. Hintergrund waren Fachkräftemangel und Rekordbeschäftigung. Doch das Bürgergeld geriet schnell in die Kritik, auch weil die Leistungen – aktuell 563 Euro für Alleinstehende – Anfang 2024 überproportional anstiegen und die deutsche Wirtschaft schwächelte. (Quellen: dpa, ARD, X) (kh)
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Haben Sie Fehler entdeckt? Schreiben Sie direkt an unseren Autor – die Kontaktdaten finden Sie im Autorenprofil.