Grundsicherung statt Bürgergeld: Diese strengeren Regeln kommen jetzt auf über fünf Millionen Menschen zu
VonMarcus Giebel
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In der Regierung wird über das neue Bürgergeld-Gesetz diskutiert. Dem Entwurf vom Arbeitsministerium zufolge wird wohl nicht viel Geld eingespart.
Berlin – Die Einigung zwischen Union und SPD über Bürgergeld-Reformen war kaum erreicht, da versprach Friedrich Merz via X „mehr Gerechtigkeit in Deutschland“. Denn die schärferen Sanktionen sollen besonders die sogenannten Totalverweigerer treffen – jene Bürger, die vom Hartz-IV-Nachfolger leben, sich aber partout nicht in den Arbeitsmarkt integrieren lassen wollen. So erhofft sich Schwarz-Rot auch ein Mehr an Geld für andere Projekte.
Die Zahlen fallen dann doch deutlich kleiner aus: Friedrich Merz und die Union erhoffen sich durch die Bürgergeld-Reform Milliarden-Einsparungen, Bärbel Bas rechnet zunächst mit Millionen-Summen.
Im November 2024 sprach Thorsten Frei, damals Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ von etwa 30 Milliarden Euro an Einsparpotenzial. „Und zwar 15 Milliarden auf der Einnahmen- und 15 Milliarden auf der Ausgabenseite“, fügte er hinzu. Dafür müssten eine Million der 1,7 Millionen gesunden und im arbeitsfähigen Alter befindlichen Bürgergeld-Empfänger in Arbeit vermittelt werden.
Bürgergeld-Reform: Gesetzentwurf offenbart Einsparungen in Millionenhöhe
Längst fallen die öffentlich von Union-Seite in den Raum gestellten Zahlen deutlich kleiner aus. So sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann Anfang Oktober in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“ deutlich unkonkreter über das Einsparpotenzial beim Bürgergeld: „Es sind sehr viele Milliarden, da bin ich mir ganz sicher.“
Der neue Gesetzentwurf scheint aber mit einer nicht einmal zehnstelligen Summe zu kalkulieren. So berichten Bild und Süddeutsche Zeitung (SZ), denen das 92 Seiten starke Dokument demnach vorlag, von vergleichsweise geringen 86 Millionen Euro, die sich der Staat im Jahr 2026 sparen könnte. Für 2027 kalkuliere Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immerhin noch mit 69 Millionen Euro. Doch in den folgenden Jahren sei sogar ein Ausgabenplus zu erwarten: 2028 von zehn Millionen Euro und 2029 von neun Millionen Euro.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
Die Rechnungen fußen auf Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit. Die Gesamtkosten für das Bürgergeld belaufen sich auf 52 Milliarden Euro. Parteichefin Bas hatte bereits vor rund einer Woche die Erwartungen an die finanziellen Auswirkungen heruntergeschraubt: „Der Betrag wird sehr klein sein.“
Härtere Sanktionen im Bürgergeld: Auch Mietzahlung kann eingestellt werden
Im Fokus des neuen Gesetzentwurfes, der an diesem Freitag (17. Oktober) in die regierungsinterne Abstimmung ging, stehen die deutlich verschärften Sanktionen gegen jene Bürgergeld-Empfänger, die nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, heißt es in den Berichten. Bei wiederholten Verstößen sollen sie gar kein Geld mehr erhalten, auch die Mietzahlung eingestellt werden können. Hier wird sich allerdings noch zeigen müssen, wie der Plan von der Justiz bewertet wird.
Laut dem Bas-Entwurf soll die völlige Streichung neben den Arbeitsverweigerern auch jene Empfänger treffen können, die Termine im Jobcenter notorisch versäumen. Allerdings sollen etwa psychisch Kranke einen besonderen Schutz genießen. Bevor zu der härtesten Sanktion gegriffen wird, soll das Jobcenter die Empfänger kontaktieren – auch telefonisch und durch einen Besuch in der Wohnung.
Die Staffelung der Sanktion sieht so aus: Nach dem zweiten verpassten Termin wird die Unterstützung um 30 Prozent gekürzt, nach dem dritten Termin erfolgt die komplette Streichung. Im Folgemonat wird auch die Mietzahlung eingestellt, falls sich die Person noch immer nicht melden sollte. Ausgenommen sind lediglich Bürgergeld-Empfänger mit Kindern, um zu verhindern, dass Minderjährige auf der Straße landen.
Werden Mitwirkungspflichten verletzt, kürzt der Staat die Unterstützung für drei Monate um 30 Prozent. Komplett eingestellt wird die Zahlung für einen oder zwei Monate, wenn die Person ohne Grund einen Job ablehnt.
Bürgergeld wird reformiert: Neue Regeln auch bei Schonvermögen und Mietzahlung
Es soll künftig die Entscheidung der Jobcenter sein, ob jemand zunächst eine Ausbildung macht oder es erfolgversprechender ist, die Person schnell in eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Gerade für junge Menschen und für Eltern mit kleinen Kindern sollen Qualifizierung und Beratung ausgebaut werden. Die dadurch aufkommenden Mehrkosten verringern den Spareffekt.
Angepasst wird auch die Höhe des Schonvermögens. Die Summe, die Bürger also angesammelt haben dürfen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Unterstützung durch den Staat hat, hängt künftig vom Lebensalter ab. Der Freibetrag soll bis zum Alter von 20 Jahren 5000 Euro betragen, zwischen 21 und 40 Jahren 10.000 Euro, zwischen 41 und 50 Jahren 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr 15.000 Euro. Damit fällt die Ausnahmeregel weg, die Bürgergeld-Empfängern im ersten Jahr 40.000 Euro Eigenvermögen zugestand. So sollen 75 Millionen Euro im Jahr gespart werden können.
Die Karenzzeit für die Miete beträgt weiter ein Jahr. Allerdings sollen die Kosten von Beginn an auf das Anderthalbfache einer allgemeinen Angemessenheitsgrenze gedeckelt werden. Die Kaltmiete des Empfängers darf jedoch eine örtlich festgelegte Mietpreisbremse nicht überschreiten. Hier wird mit einer Ersparnis von 58 Millionen Euro kalkuliert.
Laut der Bundesagentur für Arbeit zählten im Juni 5,3 Millionen Bundesbürger zu den Regelleistungsberechtigten. 3,9 Millionen davon gelten als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Mit der Reform des Bürgergeldes soll auch der Name wieder abgeschafft werden, auf Betreiben der Union hin wird künftig von der Grundsicherung gesprochen. (Quellen: Bild, SZ, X, ZDF, Bundesagentur für Arbeit) (mg)