Kuriose Begründung

Mit knapp 100 km/h an Kita vorbeigerast: Fahrer noch in „Autobahnstimmung“

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Besonders vor Kindergärten und Schulen fahren Autofahrer zumeist automatisch defensiv. Nicht so ein 22-jähriger Raser in Berlin.

Dass man versehentlich mal ein paar km/h zu viel fährt – kann mal vorkommen. Immer wieder stoppt die Polizei jedoch auch Extrem-Raser wie kürzlich einen 22-jährigen VW-Fahrer, der innerorts mit 171 km/h unterwegs war oder einen BMW-Rowdy, der statt der erlaubten 100 mit 228 km/h gemessen wurde. Nun zog die Polizei in Berlin einen Raser aus dem Verkehr: Er war mit deutlich überhöhtem Tempo vor einer Kita unterwegs – mit einer kuriosen Begründung.

Geschwindigkeitskontrolle vor Kita: Knapp 100 km/h statt erlaubter 30

Es war wohl auch für die Polizei Berlin ein eher ungewöhnlicher Vorfall – weshalb die Beamten davon auch auf der Plattform X (ehemals Twitter) berichten. Bei einer Geschwindigkeitskontrolle vor einer Kita hatten sie den Autofahrer mit fast 100 km/h (dem Foto zufolge offenbar mit 97 km/h) geblitzt. Wie vor Kindergärten, Schulen und Altenheimen meist üblich, waren dort nur 30 km/h erlaubt.

Noch in „Autobahnstimmung“ – kuriose Begründung für Raser-Aktion vor Kita

Ob der Raser sich seines Vergehens auch nach dem Anhalten durch die Polizei bewusst war, scheint fraglich. Er sei noch in „Autobahnmood“ („mood“, engl. für „Stimmung“), erklärte er den Beamten. Nun dürfte er allerdings Zeit haben, über seinen Fahrstil nachzudenken – zu Fuß, auf dem Rad oder mit Bus oder Bahn. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 61 bis 70 km/h drohen zwei Punkte in Flensburg, 700 Euro Bußgeld und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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In den Niederlanden wäre der Raser auch seinen Wagen vermutlich umgehend los gewesen. Denn dort gibt es das sogenannte „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz: Bei extremen Verstößen kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wie kürzlich auch ein 19-jähriger deutscher Raser erfahren musste.

Vor einer Kita in Berlin wurde nun ein Raser mit knapp 100 km/h statt der erlaubten 30 km/h gemessen. (Symbolbild)

Auch in Österreich wurde kürzlich eine Verschärfung des Verkehrsrechts beschlossen – dort können Autos von Temposündern bald versteigert werden. In Deutschland ist es ebenfalls möglich, ein Auto einzuziehen – und zwar, wenn es sich um ein sogenanntes „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ nach § 315f StVO handelt.

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