VonStella Henrichschließen
Ab dem 6. Juli müssen Fahrzeuge mit mehr Sicherheitsfunktionen ausgestattet sein. Das schreibt eine EU-Verordnung vor. Unter anderen wird die Black-Box für jeden Neuwagen verpflichtend.
München ‒ Doch es stimmt, aber bitte eines nach dem anderen. Denn, ja - sie kommt - die Black-Box fürs Auto. Nach den Vorschriften der EU-Verordnung müssen alle neu verkauften Kraftfahrzeuge zahlreiche neue Sicherheitsfeatures eingebaut haben. Die Vorlage für mehr Sicherheit auf europäischen Straßen wurde bereits 2019 verabschiedet. Die Regelung tritt also nach jahrelanger Vorbereitung nun ab kommendem Monat - endlich - in Kraft.
Die Regelung sieht vor, dass alle neu entwickelten Autos in der Grundausstattung über zahlreiche neue Assistenzsysteme verfügen müssen. Darunter auch die Back-Box - ein sogenannter Unfalldatenspeicher. Ähnlich der Black-Box in einem Flugzeug werden auch Autos künftig mit einem solchen Datenspeicher ausgerüstet sein, um einen Unfallhergang rekonstruieren zu können.
Black-Box: Das Gerät speichert Daten im Falle eines Unfalls
Die Unfalldatenspeicher zeichnen die Geschwindigkeit, den Einsatz der Bremsen und andere Messwerte aus dem Fahrzeug auf. Es erfasst anonymisierte Fahrdaten wie Tempo, Verzögerungswerte, Position, Neigung und E-Call-Daten bei einem Unfall. Das heißt: Das Gerät speichert die Daten im Falle eines Crashs – etwa wenn der Airbag ausgelöst wird. Es soll nicht darum gehen, die Schuldfrage zu klären. Das hingegen fürchten Datenschützer bei Netzpolitik, dass die Aufzeichnungen aus dem Unfalldatenspeicher in Gerichtsverfahren gegen den Fahrzeuglenker eingesetzt werden könnten.
Auch Autofahrerverbände wie der ADAC halten es für wahrscheinlich, dass Unfalldatenspeicher künftig häufig vor Gericht verwendet werden. Aus Sicht des Verbands stehe das Interesse einer Unfallaufklärung über dem Datenschutz, zitiert Netzpolitik einen ADAC-Sprecher.
Black-Box im Auto: System soll keine Petze sein
Allerdings soll die Black-Box für Sicherheitsexperten nicht die Petze sein. In der EU-Verordnung 2019/2144 heißt es wortgetreu zum Nachlesen: „Mit dieser Datenaufzeichnung sollten Daten so aufgezeichnet und gespeichert werden können, dass die Mitgliedstaaten mit diesen Daten Analysen der Straßenverkehrssicherheit durchführen und die Wirksamkeit von speziell ergriffenen Maßnahmen bewerten können und anhand der gespeicherten Daten keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich ist.“
Grundlage für die Übersendung der Daten ist laut Verordnung, dass die letzten vier Ziffern der Fahrzeug-Identifikationsnummer als auch Informationen zum Eigentümer oder Halter nicht aufgezeichnet, gespeichert oder eben weitergegeben werden dürfen. Das gelte auch für Fahrzeuge, die in Zukunft teil- oder vollautomatisch fahren.
Diese Assistenten werden jetzt für alle neuen Fahrzeuge verpflichtend
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent („Geschwindigkeitsbremse“)
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
- Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
- Notbremslicht
- Rückfahrassistent
- Ereignisbezogene Datenerfassung („Black-Box“)
- Notbrems-Assistenzsystem
- Notfall-Spurhalteassistent
Einige der Features, also die sogenannten Fahrerassistenzsysteme, gibt es bereits serienmäßig in höheren Fahrzeugen - etwa den Rückfahrassistenten, das Notbremslicht oder den Geschwindigkeitsassistenten. Sie sollen vor allem für mehr Sicherheit unter allen Verkehrsteilnehmern sorgen. Die technischen Helfer müssen bei allen Neuwagen eingeplant werden, egal ob Kleinwagen oder Luxusklasse.
Ab Juli 2024 dürfen laut Verordnung keine Neuwagen ohne die zusätzlichen Systeme mehr zugelassen werden. Das gilt neben dem Pkw auch für Lkw und Busse, schreibt Auto Bild.
Black-Box: Europas Straßen sollen sicherer werden
Die EU-Verordnung hat natürlich einen ernsten Hintergrund. So sollen künftig bis zu 25.000 Menschenleben gerettet werden können. Menschen, die in Europa jährlich im Straßenverkehr ums Leben kommen. Zugleich solle auch die Zahl der 140.000 Schwerverletzten reduziert werden. Das schreibt das Europäische Parlament in seiner Bilanz zur Verkehrsunfallstatistik in der EU. Die verpflichtenden Sicherheitstechnologien sollen dazu beitragen, diesem Ziel näherzukommen, heißt es dazu weiter. Schließlich seien etwa 95 Prozent aller Verkehrsunfälle teils auf menschliches Versagen zurückzuführen.
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