Blitzer-Warn-Apps auf dem Smartphone: Auch für den Beifahrer sind sie verboten
VonSebastian Oppenheimer
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In Deutschland ist die Verwendung von Blitzer-Apps im Auto verboten – laut einem aktuellen Gerichtsurteil gilt das auch für andere Fahrzeuginsassen.
Die einfachste Möglichkeit, nicht geblitzt zu werden ist immer noch, sich ans Tempolimit zu halten. Speziell vor Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen haben Radarfallen ihre Berechtigung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dennoch fühlen sich so manche Autofahrer von Geschwindigkeitskontrollen abgezockt – und diese Wut bekommen die Geräte teils zu spüren. Es werden Blitzer angezündet oder sogar in die Luft gesprengt. In der auf Verkehrssicherheit bedachten, kanadischen Millionenstadt Toronto gab es gleich eine ganze Serie von Attacken auf Radarfallen, nachdem der Bürgermeister angekündigt hatte, zahlreiche neue Geschwindigkeitskameras aufstellen zu wollen. In Deutschland versuchen viele Autofahrer, mithilfe von Blitzer-Apps Strafen zu umgehen – obwohl die Apps verboten sind. Nun gibt es dazu ein wegweisendes Urteil.
Blitzer-Warner auf dem Smartphone: Auch für den Beifahrer sind sie verboten
Denn wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) nun entschieden hat, ist die Nutzung von Blitzer-Apps nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Beifahrer verboten. In dem vorliegenden Fall hatte die Polizei einen 64-jährigen Autofahrer gestoppt, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg gerast war, wie die dpa berichtet. Auf dem Handy der Beifahrerin entdeckten die Beamten eine Blitzer-App – diese sind laut einer Umfrage bei den Deutschen trotz Verbots ziemlich beliebt. Der Mann hatte offenbar noch versucht, das Smartphone seiner Begleiterin zur Seite zu schieben – doch es half nichts: Er wurde vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro verurteilt.
Blitzer-Warner auf dem Smartphone: Laut Gericht ist die Nutzung allen Fahrzeugpassagieren untersagt
Weil der Raser die Strafe aber nicht bezahlen wollte, ging der Fall vors Oberlandesgericht. Dort fiel die Entscheidung im Sinne des Amtsgerichts: Die Strafe sei rechtens. Der Straßenverkehrsordnung (StVO) zufolge sei die Nutzung einer solchen App nicht nur für den Fahrer verboten, sondern es sei auch den anderen Fahrzeugpassagieren nicht erlaubt, so eine App aktiv laufen zu lassen.
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