Vorbereitung zahlt sich aus

„TÜV-Checkliste“: Was Autofahrer vor der Hauptuntersuchung überprüfen sollten

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Zur Hauptuntersuchung sollten Autofahrer nicht unvorbereitet vorfahren. Einige Dinge müssen an Bord sein. Außerdem sollte man bestimmte Funktionen im Vorfeld überprüfen.

Wenn ein Autobesitzer davon spricht, dass er bald „zum TÜV“ muss, dann meint er damit eigentlich die anstehende Hauptuntersuchung – kurz HU. Diese kann allerdings nicht nur vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) durchgeführt werden, sondern auch von anderen Prüforganisationen wie beispielsweise der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger). Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, danach ist die Untersuchung im zweijährigen Rhythmus vorgeschrieben. Wann ein Fahrzeug wieder zur HU vorfahren muss, verrät die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Doch worauf sollten Autofahrer vor der Prüfung achten?

Was bei der Hauptuntersuchung unbedingt im Auto sein muss

Für die HU-Prüfung wird bei zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt, bei nicht zugelassenen Fahrzeugen braucht es den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Falls am Wagen technische Veränderungen vorgenommen wurden, müssen auch die entsprechenden Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. Darüber hinaus gibt es einige Dinge, die bei der Hauptuntersuchung unbedingt im Auto sein müssen. Laut dem TÜV Rheinland gehören dazu:

  • Ein Warndreieck.
  • Vorgeschrieben ist mindestens eine Warnweste. Wer jedoch mit mehreren Personen im Auto unterwegs ist, sollte immer eine entsprechende Westen-Anzahl an Bord haben.
  • Ein Verbandskasten, der nicht abgelaufen sein darf.
  • Sollte es sich um ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug handeln, muss das Ladekabel an Bord sein.
  • Sämtliche Sitze, wenn man diese ausbauen kann.
  • Eine Anhängerkupplung, sofern sie abnehmbar ist.

Top 10: Die zehn beliebtesten Automarken in Deutschland im Jahr 2023

Fahraufnahme eines Fiat 500
Platz 10 – Fiat: Die zum Stellantis-Konzern gehörende Marke Fiat hat es mit 76.535 neu zugelassenen Fahrzeugen im Jahr 2023 in Deutschland auf den zehnten Platz geschafft. Damit kamen die Italiener auf einen Marktanteil (MA) von 2,7 Prozent. (Symbolbild) © Fiat
Fahraufnahme eines Hyundai Kona Electric
Platz 9 – Hyundai: Die Koreaner schafften es mit 106.381 Neuzulassungen im Jahr 2023 auf den neunten Rang. Hyundai bracht es damit in Deutschland auf einen Marktanteil von 3,1 Prozent. (Symbolbild) © Hyundai
Ein Ford Kuga
Platz 8 – Ford: Genau 116.578 Neuzulassungen konnte Ford im Jahr 2023 in Deutschland auf seinem Konto verbuchen. Das reichte im Jahresranking für den achten Platz und einen Marktanteil von 4,1 Prozent. (Symbolbild) © Ford
Fahraufnahme eines Seat Arona
Platz 7 – Seat: Mit 132.624 verkauften Fahrzeugen sicherte sich Seat den siebten Rang im Ranking des Jahres 2023. In Deutschland kamen die Spanier damit auf einen Marktanteil von 4,7 Prozent. (Symbolbild) © Seat
Fahraufnahme eines Opel Astra Electric Sports Tourer
Platz 6 – Opel: Der Autobauer Opel kam in Deutschland im Jahr 2023 auf 144.901 Neuzulassungen. Für den zum Stellantis-Konzern gehörenden Hersteller bedeutete das einen Marktanteil von 5,1 Prozent und Platz 6 im Jahres-Ranking. (Symbolbild) © Opel
Ein Skoda Kodiaq
Platz 5 – Skoda: Die zum VW-Konzern gehörende Marke Skoda brachte es in Deutschland im Jahr 2023 auf 168.561 Neuzulassungen. Die Tschechen kamen damit auf einen Marktanteil von 5,9 Prozent. (Symbolbild) © Skoda
Fahraufnahme eines BMW 5er
Platz 4 – BMW: Mit 233.160 Neuzulassungen im Jahr 2023 sicherte sich der Münchner Autobauer den vierten Platz im Jahres-Ranking. In Deutschland kam BMW damit auf einen Marktanteil von 8,2 Prozent. (Symbolbild)  © BMW
Fahraufnahme eines Audi Q8
Platz 3 – Audi: Die Marke mit den vier Ringen verbuchte in Deutschland 246.800 Neuzulassungen. Damit kamen die Ingolstädter im Jahr 2023 hierzulande auf einen Marktanteil von 8,7 Prozent. (Symbolbild) © Audi
Fahraufnahme eines Mercedes-AMG GLC 63 S E Performance
Platz 2 – Mercedes: Im Jahresranking 2023 belegen die Stuttgarter mit 277.352 Neuzulassungen in Deutschland den zweiten Platz. Sie sicherten sich einen Marktanteil von 9,8 Prozent. (Symbolbild) © Mercedes
Fahraufnahme eines VW Golf
Platz 1 – Volkswagen: Insgesamt 519.089 Pkw der Marke VW wurden im Jahr 2023 neu zugelassen – damit kamen die Wolfsburger in Deutschland auf einen Marktanteil von 18,2 Prozent und sicherten sich den ersten Platz. Einer der Bestseller ist nach wie vor der Golf. (Symbolbild) © Volkswagen

Checkliste für die Hauptuntersuchung: Was sich im Vorfeld zu kontrollieren lohnt

Bei der Hauptuntersuchung gehen die Prüfer laut TÜV Nord mehr als 150 Prüfpunkte durch. Bei den meisten Prüforganisationen lassen sich auf der jeweiligen Website Checklisten herunterladen, die Autobesitzern helfen, Mängel bereits im Vorfeld zu erkennen und beheben zu lassen. Unter anderem sollten Fahrzeugbesitzer vor der Hauptuntersuchung auf folgende Punkte einen Blick werfen:

  • Windschutzscheibe: Sie darf nicht beschädigt sein.
  • Auspuff: Er darf nicht lose sein und sollte auch keine ungewöhnlichen Geräusche machen – sonst ist er eventuell undicht.
  • Scheibenwischer: Sind die Wischer noch in Ordnung und funktioniert die Scheibenwaschanlage?
  • Kennzeichen: Sind sie unbeschädigt, sicher befestigt und gut sichtbar?
  • Reifen: Verfügen die montierten Reifen noch über genügend Profiltiefe? Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern – sowohl bei Sommer- als auch bei Winterreifen. Experten empfehlen jedoch deutlich mehr.
  • Beleuchtung: Auch die Beleuchtung am Auto sollte gecheckt werden – inklusive Kennzeichenbeleuchtung.
  • Sicherheitsgurte: Die Gurte sollten auf Beschädigungen überprüft werden – auch die Funktion der Gurtschlösser sollte getestet werden.
  • Lenkrad: Bleibt es bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung, gibt es ungewöhnliche Vibrationen? Auch das Lenkradschloss muss intakt sein.
  • Hupe: Überprüfen Sie, ob sie funktioniert.

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HU-Termin verpasst: Ab wann Bußgelder drohen

Grundsätzlich muss die HU in dem Monat durchgeführt werden, der auf der Plakette angegeben ist. Ein Verwarnungsgeld für das „TÜV-Überziehen“ gibt es aber erst nach zwei Monaten: In diesem Fall werden 15 Euro fällig. Bei einer Überziehung zwischen vier und acht Monaten kostet es 25 Euro, ab acht Monaten werden Autofahrer mit 60 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.

Neuwagen müssen nach drei Jahren erstmals zur Hauptuntersuchung, danach ist die HU alle zwei Jahre Pflicht. (Symbolbild)

Mehr als zwei Monate zu spät zur HU? Dann drohen Extrakosten

Seitens der Prüforganisationen kommen bei bis zu zwei Monaten Überziehung keine Extrakosten auf Autofahrer zu. Ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten sind die Organisationen allerdings verpflichtet, eine sogenannte erweiterte HU (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen – dafür werden rund 20 Prozent extra berechnet. Auch wichtig: Seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Wenn also der vorgegebene Termin verpasst wurde, muss das Fahrzeug trotzdem exakt zwei Jahre nach dem eigentlichen Prüftermin erneut zur HU.

Rubriklistenbild: © Herrmann Agenturfotografie/Imago

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