VonSebastian Oppenheimerschließen
Zur Hauptuntersuchung sollten Autofahrer nicht unvorbereitet vorfahren. Einige Dinge müssen an Bord sein. Außerdem sollte man bestimmte Funktionen im Vorfeld überprüfen.
Wenn ein Autobesitzer davon spricht, dass er bald „zum TÜV“ muss, dann meint er damit eigentlich die anstehende Hauptuntersuchung – kurz HU. Diese kann allerdings nicht nur vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) durchgeführt werden, sondern auch von anderen Prüforganisationen wie beispielsweise der DEKRA (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein), der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger). Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur HU, danach ist die Untersuchung im zweijährigen Rhythmus vorgeschrieben. Wann ein Fahrzeug wieder zur HU vorfahren muss, verrät die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Doch worauf sollten Autofahrer vor der Prüfung achten?
Was bei der Hauptuntersuchung unbedingt im Auto sein muss
Für die HU-Prüfung wird bei zugelassenen Fahrzeugen der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) benötigt, bei nicht zugelassenen Fahrzeugen braucht es den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Falls am Wagen technische Veränderungen vorgenommen wurden, müssen auch die entsprechenden Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden. Darüber hinaus gibt es einige Dinge, die bei der Hauptuntersuchung unbedingt im Auto sein müssen. Laut dem TÜV Rheinland gehören dazu:
- Ein Warndreieck.
- Vorgeschrieben ist mindestens eine Warnweste. Wer jedoch mit mehreren Personen im Auto unterwegs ist, sollte immer eine entsprechende Westen-Anzahl an Bord haben.
- Ein Verbandskasten, der nicht abgelaufen sein darf.
- Sollte es sich um ein Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug handeln, muss das Ladekabel an Bord sein.
- Sämtliche Sitze, wenn man diese ausbauen kann.
- Eine Anhängerkupplung, sofern sie abnehmbar ist.
Top 10: Die zehn beliebtesten Automarken in Deutschland im Jahr 2023




Checkliste für die Hauptuntersuchung: Was sich im Vorfeld zu kontrollieren lohnt
Bei der Hauptuntersuchung gehen die Prüfer laut TÜV Nord mehr als 150 Prüfpunkte durch. Bei den meisten Prüforganisationen lassen sich auf der jeweiligen Website Checklisten herunterladen, die Autobesitzern helfen, Mängel bereits im Vorfeld zu erkennen und beheben zu lassen. Unter anderem sollten Fahrzeugbesitzer vor der Hauptuntersuchung auf folgende Punkte einen Blick werfen:
- Windschutzscheibe: Sie darf nicht beschädigt sein.
- Auspuff: Er darf nicht lose sein und sollte auch keine ungewöhnlichen Geräusche machen – sonst ist er eventuell undicht.
- Scheibenwischer: Sind die Wischer noch in Ordnung und funktioniert die Scheibenwaschanlage?
- Kennzeichen: Sind sie unbeschädigt, sicher befestigt und gut sichtbar?
- Reifen: Verfügen die montierten Reifen noch über genügend Profiltiefe? Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern – sowohl bei Sommer- als auch bei Winterreifen. Experten empfehlen jedoch deutlich mehr.
- Beleuchtung: Auch die Beleuchtung am Auto sollte gecheckt werden – inklusive Kennzeichenbeleuchtung.
- Sicherheitsgurte: Die Gurte sollten auf Beschädigungen überprüft werden – auch die Funktion der Gurtschlösser sollte getestet werden.
- Lenkrad: Bleibt es bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung, gibt es ungewöhnliche Vibrationen? Auch das Lenkradschloss muss intakt sein.
- Hupe: Überprüfen Sie, ob sie funktioniert.
Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter.
HU-Termin verpasst: Ab wann Bußgelder drohen
Grundsätzlich muss die HU in dem Monat durchgeführt werden, der auf der Plakette angegeben ist. Ein Verwarnungsgeld für das „TÜV-Überziehen“ gibt es aber erst nach zwei Monaten: In diesem Fall werden 15 Euro fällig. Bei einer Überziehung zwischen vier und acht Monaten kostet es 25 Euro, ab acht Monaten werden Autofahrer mit 60 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.
Mehr als zwei Monate zu spät zur HU? Dann drohen Extrakosten
Seitens der Prüforganisationen kommen bei bis zu zwei Monaten Überziehung keine Extrakosten auf Autofahrer zu. Ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten sind die Organisationen allerdings verpflichtet, eine sogenannte erweiterte HU (auch Ergänzungsuntersuchung genannt) durchzuführen – dafür werden rund 20 Prozent extra berechnet. Auch wichtig: Seit 2021 gibt es keine Rückdatierung mehr. Wenn also der vorgegebene Termin verpasst wurde, muss das Fahrzeug trotzdem exakt zwei Jahre nach dem eigentlichen Prüftermin erneut zur HU.
Rubriklistenbild: © Herrmann Agenturfotografie/Imago

