Urlaub per Flugzeug

Teurer Fehler auf Flugtickets: Was verheiratete Urlauber beachten müssen

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Wer mit dem Flugzeug in den Urlaub will, sollte bei der Buchung vorsichtig sein. Denn ein Fehler auf den Flugtickets kann für Reisende teuer werden.

Den Urlaub einfach nur genießen – das dürften alle Reisende wollen, ganz egal, ob sie mit Bahn, Auto oder Flugzeug aufbrechen. Allerdings gibt es je nach Verkehrsmittel unterschiedliche Dinge zu beachten. Wer beispielsweise mit dem Auto in anderen Ländern unterwegs ist, sollte einige Gesten lieber lassen. Denn diese können auch Bußgelder nach sich ziehen.

Bei der Reise mit dem Flugzeug gibt es hingegen andere Hürden. Wer bei der Buchung der Tickets die Namen falsch angibt, kann am Flughafen später Probleme bekommen. Gerade für Flitterwochen nach der Hochzeit sollten Reisende von dieser Regel wissen.

Flitterwochen als Urlaub – Paaren droht großer Fehler bei Flugtickets

Denn auf den Flugtickets müssen die Namen der Passagiere angegeben sein. Umbuchung auf andere Personen kosten manchmal ein kleines Vermögen. Doch auch Namensänderungen lassen sich die Airlines meist bezahlen. Deshalb sollten bei Flugtickets, die für eine Reise nach der Hochzeit gebucht werden, bereits der künftige Nachname angegeben werden. Das berichtet das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) laut der Deutschen Presseagentur (dpa).

Dabei sollte auch die korrekte Schreibweise des Namens beachtet werden. Laut dpa muss der Name auf den Flugtickets mit den Ausweisdokumenten übereinstimmen. Nach einer Hochzeit sollten also auch den Personalausweis oder Reisepass erneuern. Selbst wenn sich die Airline kulant zeige, können weitere Probleme bei Ländern mit Visapflicht auftreten, so die EVZ-Fachleute laut dpa.

Name auf Flugticket falsch: Reisende sollten Kontakt zur Fluggesellschaft aufnehmen

Wer sich bei der Buchung beim Namen vertippt, kann sich laut des Verbraucherzentrums nicht auf gesetzliche Regeln berufen. Jede Airline handhabe solche Fälle anders: Mal gebe es kostenlose Korrekturmöglichkeiten, ein anderes Mal kommen auf Reisende hohe Gebühren zu.

Damit der Urlaub nicht unnötig teuer wird, sollten Reisende einiges beachten – vor allem bei einer Flugreise. (Symbolfoto)

Auch der gebuchte Tarif kann eine Rolle spielen, ob nachträgliche Änderungen möglich sind oder nicht. Wer sichergehen will, wie sich die Airline in solchen Fällen verhält, den verweist die EVZ an die Geschäftsbedingungen (AGB). Anschließend empfehlen die Fachleute demnach, direkten Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen. Was bei Stornierung der Reise wegen Hitze und Unwetter gilt und woran sich Airlines und Reiseveranstalter halten müssen, hat echo24.de bereits berichtet.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Rolf Poss

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