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„Bürgerfonds-Rente“ der Grünen: Wie Rentner profitieren sollen

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Investitionen in den Aktienmarkt für die Rente und Beiträge von Beamten. Die Grünen planen eine Rentenreform. Was erwartet die Bürger?

München – Die Zukunft der Rente gewinnt durch den demografischen Wandel immer mehr an Bedeutung. Das Rentenniveau könnte in den kommenden Jahren weiter abnehmen. Die Bundesparteien wollen diesem Trend entgegenwirken. Die Rentenpläne der CDU für den Fall, dass sie die Bundestagswahl gewinnt, wurden bereits bekannt. Nun legen die Grünen nach.

Pläne vor der Wahl: Grüne wollen mit Bürgerfonds die Rente sichern

Diese schlagen unter anderem vor, dass Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Zudem planen sie, Bürgerfonds durch Darlehen und Eigenmittel des Bundes zu bilden und diese am Kapitalmarkt zu platzieren. Darüber hinaus sollen Abgeordnete, „perspektivisch Beamte“ und nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung integriert werden.

Die Informationen stammen aus Auszügen des Wahlprogramms, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegen. Doch wie sinnvoll sind die Vorschläge und welche Auswirkungen hätten sie auf Rentnerinnen und Rentner?

Was bleibt an Geld im Alter übrig? Viele Deutsche sind besorgt.

Die Idee, Selbstständige und Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kam bereits in der Vergangenheit auf. Auf den ersten Blick scheint sie vielversprechend zu sein. Die Rentenkasse könnte entlastet werden und die Beitragssätze könnten sinken. Aber ist dieses Konzept langfristig tragfähig?

Rentenplan der Grünen könnte mittelfristig Erfolg haben

Laut dem Stern zeigt eine Berechnung des Sachverständigenrats, dass derartige Pläne zur Rentenversicherung „geringe, aber günstige Effekte“ in den 2030er Jahren haben könnten. Dies bezieht sich hauptsächlich darauf, dass zunächst nur Beitragszahler aufgenommen werden würden. Zusätzliche Renten würden erst dann anfallen, wenn die ersten der neu in die gesetzliche Rentenkasse aufgenommenen Beamten und Selbstständigen in den Ruhestand treten.

Allerdings würde die Entlastung dann wieder abnehmen. „Aufgrund der langfristig höheren Rentenleistung“ wäre dies laut den Wirtschaftsweisen ab Mitte der 2070er Jahre der Fall. Das Konzept könnte also für einige Jahrzehnte die Rentenkasse unterstützen.

Bürgerfonds der Grünen: Rentner mit geringem Monatseinkommen sollen profitieren

Ein weiterer Vorschlag der Grünen betrifft die sogenannten Bürgerfonds. Laut dpa soll mit diesen in europäische und deutsche Start-ups und Wachstumsunternehmen investiert werden. Wie die SPD streben auch die Grünen an, das Rentenniveau bei 48 Prozent des Durchschnittslohns zu halten. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent des Bruttolohns.

Laut dpa sollen die Bürgerfonds dazu beitragen, niedrige und mittlere Renten zu stärken. Dies betrifft insbesondere Frauen und Menschen in Ostdeutschland. Eine Anfrage der Linkspartei ergab 2023, dass es in diesen Gruppen noch erhebliche Unterschiede gibt.

Wie der MDR schreibt, lag die Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren im ehemaligen Westdeutschland bei 1605 Euro – im Osten bei 1403 Euro. Noch größer war der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Männer erhielten durchschnittlich eine Rente von 1637 Euro, Frauen bekamen 1323 Euro pro Monat. Viele Rentner sind zudem armutsgefährdet.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Sparen soll sich mit Grünen-Vorschlag zur Rente mehr lohnen

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Grünen durch die Bürgerfonds zudem mehr Menschen Zugang zu einer privaten Altersvorsorge ermöglichen wollen. Im Rahmen dieses Plans wollen sie auch die Freibeträge für Kleinsparer erhöhen. In Deutschland können Zins- und Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag von der Einkommenssteuer befreit werden. Derzeit liegt dieser Betrag bei 1000 Euro pro Person und bei 2000 Euro für gemeinsam Veranlagte.

Ob die Vorschläge der Grünen zur Rentenversicherung sinnvoll sind, ist somit Gegenstand der aktuellen Debatte. Ob sie jemals umgesetzt werden, entscheidet die Bundestagswahl. (lab)

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/imago

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