VonStella Henrichschließen
Wer staatliche Leistungen beantragt, ist zur Kooperation verpflichtet. Doch nicht alle vom Amt geforderten Dokumente müssen bereitgestellt werden.
Kassel – Wer auf Jobsuche ist oder andere Leistungen wie etwa Bürgergeld beim Arbeitsamt beantragt, muss dafür einige Dokumente einreichen. Der bürokratische Aufwand ist dahingehend nicht sonderlich gering. Dabei gibt es auch immer wieder Forderungen nach Papieren, die die Behörde eigentlich gar nichts angehen. Darauf weist das Verbraucherportal gegen-hartz.de hin.
Bei Antrag auf Bürgergeld: Arbeits- und Schulzeugnisse haben keine Relevanz
Mitunter könne es vorkommen, dass einzelne Sachbearbeiter nicht auf dem neuesten Stand in puncto Datenschutz sind, auch das müsse man berücksichtigen, berichtet das Portal. Dies führe in gewissen Fällen dazu, dass Antragsteller des Bürgergelds Dokumente vorlegen sollten, die sie rechtlich gesehen nicht einreichen müssten. Die Vorhaltungen gegenüber der Arbeitsagentur sind nicht unerheblich. Zumal viele Leistungsempfänger von Bürgergeld immer wieder gegen die Behörde vor Gericht ziehen. Wegen eines Geldgeschenks zu Weihnachten in Höhe von 400 Euro wurde beispielsweise darüber verhandelt, ob dies anzurechnen ist.
Vorsicht sei laut dem Portal unter anderem bei diesen Dokumenten geboten:
- Arbeitsvertrag: Er ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er enthält oftmals sensible Daten und unterliegt dem Datenschutz.
- Arbeitszeugnisse
- Schulzeugnisse
- Kfz-Dokumente wie Briefe, Zulassungspapiere oder Kaufverträge
- Sozialversicherungsausweis
- Grundbücher und Grundbuchauszüge (Gilt nur bei Vermögensprüfung)
- Verdienstausweise, die vor dem Antragszeitpunkt liegen
- Einkommenssteuerbescheide, die vor dem Bezug einer Leistung liegen (dies gilt allerdings nicht bei einer Prüfung während des Leistungsbezugs)
- Geburtsurkunden von Kindern (Gilt nur, wenn ein Kindschaftsverhältnis nachgewiesen werden muss)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat klargestellt, dass die Vorlage des Arbeitsvertrages in der Regel nicht erforderlich ist, solange andere Nachweise über das Arbeitsverhältnis vorgelegt werden können, wie beispielsweise eine Einkommensbescheinigung. Dieser Nachweis reicht aus, um den Leistungsanspruch nach § 57 und § 58 SGB II zu ermitteln (siehe Rundschreiben Nr. 8, Seite 3 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen, Jobcenter).
„Datenschutz wird sehr ernst genommen“: Agentur für Arbeit klärt über Antrag auf Bürgergeld auf
Auf Anfrage von IPPEN.MEDIA zum Thema Sorgfaltspflicht bei sensiblen Daten antwortete die Bundesagentur für Arbeit: „Das Thema Datenschutz wird von den Jobcentern und den Agenturen für Arbeit sehr ernst genommen. Gemäß dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit erheben die Einrichtungen personenbezogene Daten nur, wenn und solange dies für die gesetzliche Aufgabenerledigung erforderlich ist.“ Das Amt beruft sich dabei auf die für sie geltende Rechtslage zur Datenerhebung.
Datenschutz-Grundverordnung der EU schützt vor unerlaubter Datenverarbeitung
Im Kern regelt die DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen, Organisationen oder Vereine. Dazu gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden – digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme – spielt dabei keine Rolle. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber in der EU anbieten.
Auch im Falle aller anderen oben gelisteten Dokumente wie Arbeits- und Schulzeugnisse oder auch Geburtsurkunden von Kindern besteht für Jobcenter-Kunden keine Pflicht, diese vorzulegen. Derartige Zeugnisse enthalten laut dem Bericht von gegen-hartz.de mit Bezug auf die BfDI keine relevanten Informationen. Denn die Vermittlung zu einer neuen Arbeit könne auch ohne Kenntnis von Arbeitszeugnissen erfolgen. Lediglich eine aktuelle Schulbescheinigung könne in bestimmten Fällen verlangt werden.
Die Vorlage eines Schul- bzw. Arbeitszeugnisses ist nicht obligatorisch für die Beratungs- und Vermittlungsarbeit.
Nachfrage unserer Redaktion antwortete die Agentur für Arbeit: „Die Vorlage eines Arbeitszeugnisses oder eines Schulzeugnisses bei einem Beratungs- oder Vermittlungstermin hilft den Beratungs- und Integrationsfachkräften, die erworbenen (schulischen) Kenntnisse und Fähigkeiten, Aussagen zu Softskills sowie besondere Stärken der Kundin bzw. des Kunden besser einzuschätzen.“ [...] Aber die Vorlage eines Schul- bzw. Arbeitszeugnisses ist nicht obligatorisch für die Beratungs- und Vermittlungsarbeit.“
Allerdings ist Vorsicht geboten. Auch kostenpflichtige Berater tummeln sich zurzeit auf dem Markt. Sie versprechen, den bürokratischen Antrag für eine Gebühr von 30 Euro abzuwickeln. Derweil geht es mit einem einfachen Trick vom Jobcenter am schnellsten.
Kopien von Nachweisen sind beim Antrag auf Bürgergeld erlaubt
Wer einen Antrag auf Bürgergeld direkt beim Jobcenter stellt, der übrigens nichts kostet, muss dem Amt seinen Antrag auf Grundleistung schicken und etliche Nachweise erbringen. Dazu gehören zum Beispiel Nachweise für Einkommen und Vermögen, Wohnen und Heizung, aber auch Arbeitspapiere oder Kündigungsschreiben. Als Belege werden Mietverträge, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Mietquittungen sowie Kontoauszüge über Rentengeld, Krankengeld, Kindergeld oder Unterhalt akzeptiert.
Ob das Jobcenter auch Kontoauszüge kopieren und zur Akte des Antragstellers legen darf, beantwortet die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen, Barbara Thiel, wie folgt: „Dies ist zum Nachweis der Einkommens- und Vermögenslage zulässig. Rechtmäßig ist auch das Einscannen und Einstellen in eine elektronische Akte. Der Leistungsträger muss sich wegen des damit verbundenen unverhältnismäßigen Mehraufwands nicht darauf verweisen lassen, die maßgeblichen Angaben aus den Kontoauszügen abzuschreiben und diese Abschrift zur Akte zu nehmen.“
Wer einen positiven Bescheid vom Amt erhält, kann im laufenden Jahr mit bis zu 563 Euro monatlich rechnen. Die exakte Regelsatz hängt jeweils von der Art der Bedarfsgemeinschaft und der Anzahl der Kinder ab. So viel Geld erhalten Alleinerziehende mit Kind in 2025 vom Amt.
Schon jetzt erhöht sich der Druck auf die Bürgergeld-Empfänger. Wer als Empfänger eine Arbeit ablehnt, muss daher mit erheblichen Sanktionen rechnen. Und nicht immer machen die Jobcenter-Maßnahmen den Empfänger Spaß.
Antrag auf Bürgergeld: Bei einer Vermögensprüfung dürfen bestimmte Unterlagen angefordert werden
Unterlagen zu Versicherungen, wie beispielsweise Lebens- oder Hausratversicherungen, dürfen nur in speziellen Fällen vom Antragsteller angefordert werden, erklärt gegen-hartz.de. Wenn es um die Prüfung von Vermögen gehe, könne allerdings ein Nachweis über den Rückkaufswert einer Lebensversicherung verlangt werden. Kopien der gesamten Police oder anderer Vertragsdetails dürften jedoch nicht routinemäßig angefordert werden.
Zum Vermögen zählen beispielsweise:
- Bargeld, Guthaben auf Anlage-Konten
- Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe
- Wertpapiere
- Kryptowährungen
- Kapitallebensversicherungen
- Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewehr
- Haus- und Grundeigentum sowie Eigentumswohnungen von unangemessener Größe und dringliche Rechte an Grundstücken
Im Rahmen einer Vermögensprüfung kann das Jobcenter wiederum Dokumente zu Fahrzeugen verlangen, um den aktuellen Verkehrswert, also die Summe, die sie auf dem Markt fur das Fahrzeug bekommen, zu ermitteln. Auch Grundbücherauszüge können dann im Falle einer Vermögensprüfung gefordert werden. (sthe)
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