VonRobin Dittrichschließen
5,5 Millionen Deutsche erhalten Bürgergeld. Doch nicht jede Miete wird übernommen. Überraschend hohe Unterschiede zwischen Städten offenbaren sich.
Kassel – In Deutschland beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Neben den 563 Euro, die Alleinstehende erhalten, übernehmen die Jobcenter auch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Eine Übersichtstabelle verdeutlicht, was als angemessene Kosten gilt.
Mietkosten von Bürgergeld-Empfängern werden übernommen
Auf der Website des Jobcenters wird darauf hingewiesen, dass Bürgergeld-Empfänger Mietverträge erst nach Rücksprache mit dem Jobcenter unterzeichnen sollten. Das Jobcenter muss die Kostenübernahme zusichern. Dabei wird darauf geachtet, dass die Mietkosten und die Wohnungsgröße bestimmte regionale Richtwerte nicht überschreiten.
Die angemessenen Kosten variieren zudem je nach Anzahl der Personen im Haushalt. Die Berechnung erfolgt jedoch nicht pro Kopf. Wenn in einer Stadt eine Miete von 450 Euro für eine Person als angemessen gilt, bedeutet das nicht, dass bei zwei Personen 900 Euro übernommen werden. Vielmehr wird ein etwas höherer Betrag als für eine Einzelperson erwartet. In Leipzig, so buergergeld.org, liegt der niedrigste Mietzuschuss in deutschen Großstädten bei 346 Euro. Übernimmt das Jobcenter aber auch Mietschulden für Bürgergeld-Empfänger?
So viel Miete übernimmt das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger
In Großstädten mit hohen Mietpreisen sind die angemessenen Kosten häufig höher. In München, wo die Mietkosten deutschlandweit am höchsten sind, übernehmen die Jobcenter bis zu 890 Euro an Bruttokaltmiete. Auch in anderen teuren Städten wie Frankfurt und Köln können Bürgergeld-Empfänger mit der Übernahme höherer Mietkosten rechnen. In Frankfurt sind es fast 800 Euro, in Köln knapp unter 700 Euro.
So hoch sind die angemessenen Mietkosten für Bürgergeld-Empfänger:
| Stadt (Wohnung mit 1 Person) | Angemessene Bruttokaltmiete |
|---|---|
| Leipzig | 346 Euro |
| Berlin | 449 Euro |
| Dresden | 451 Euro |
| Köln | 677 Euro |
| Frankfurt (Main) | 786 Euro |
| München | 890 Euro |
Quelle: buergergeld.org
Die Wohnungsgröße sollte ebenfalls innerhalb bestimmter Grenzen bleiben. Je nach Kommune gilt für Alleinlebende eine Wohnfläche von etwa 45 bis 50 Quadratmetern als angemessen, erläutert unter anderem das Jobcenter Kiel. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die angemessene Wohnfläche um etwa zehn bis 15 Quadratmeter. Während der sogenannten Karenzzeit, also im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs, werden die Unterkunftskosten nicht überprüft. Die Heizkosten bleiben jedoch nicht unberücksichtigt und werden nur in angemessener Höhe anerkannt. (rd)
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