Strenge Regelung

Bürgergeld-Empfänger mit Stromschulden: Experte erläutert, wann das Jobcenter hilft

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Stromschulden und keine Lösung in Aussicht? Das Jobcenter kann in speziellen Situationen Hilfe leisten – und sogar einen Zuschuss gewähren.

Kassel – Wenn die Bezahlung der Stromrechnung nicht mehr möglich ist, kann das für Empfänger von Bürgergeld schnell zu einer existenziellen Krise führen. Eine unbezahlte Stromrechnung kann zu einer Stromsperre führen, was ein ernsthaftes Problem darstellt. Doch unter welchen Bedingungen springt das Jobcenter ein und übernimmt diese Schulden?

Welche Unterstützung bietet das Jobcenter beim Stromschulden für Bürgergeld-Empfänger?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Übernahme von Stromschulden sind im Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) festgelegt. Laut § 22 SGB II kann das Jobcenter Stromschulden als Darlehen übernehmen, wenn „dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage notwendig ist“, erklärt Detlef Brock auf gegen-hartz.de. Eine solche Notlage könnte beispielsweise eine drohende Stromsperre sein.

Um Unterstützung vom Jobcenter zu erhalten – das selbst in einer schwierigen Lage ist – müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die Vorschriften besagen, dass ein Darlehen nur gewährt wird, wenn alle anderen Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Das bedeutet, dass die Betroffenen zunächst versuchen müssen, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger zu treffen.

Werden bestimmte Bedingungen erfüllt, hilft das Jobcenter Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger bei Stromschulden.

Darüber hinaus muss vorhandenes Vermögen gemäß § 12 SGB II vorrangig genutzt werden. Eine weitere Bedingung ist, dass ohne die Übernahme der Schulden eine Notlage wie Obdachlosigkeit droht. Ein „Nein“ des Jobcenters muss jedoch nicht immer das letzte Wort sein.

So funktioniert das Darlehen bei Stromschulden vom Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger

Ein Darlehen ist eine vorübergehende finanzielle Hilfe, die dazu dient, neue Anschaffungen zu finanzieren oder anfallende Kosten zu decken. Die Schulden sind damit jedoch nicht getilgt und werden durch den „Einbehalt eines Teils des Regelbedarfs verrechnet“, wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. informiert. Seit Juli 2023 beträgt die Aufrechnung für solche Darlehen nur noch 5 Prozent des Regelbedarfs.

Es ist ratsam, dass sich Betroffene bei einer drohenden Stromsperre frühzeitig an das Jobcenter wenden. Ein formloser Antrag kann gestellt werden, um die Übernahme der Schulden zu beantragen. Es ist hilfreich, alle relevanten Dokumente wie Mahnungen oder Ratenzahlungsangebote des Energieversorgers beizufügen. Eine Alternative zur Aufnahme eines Darlehens beim Jobcenter kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Energieversorger sein, die oft vorteilhafter ist.

Diese Unterlagen müssen bei einem Antrag beim Jobcenter eingereicht werden:

  • Ihr schriftlicher Antrag mit Begründung (Vordruck)
  • Eine schriftliche Entscheidung Ihres Versorgers über die Ratenzahlung
  • Die Höhe der Schulden anhand eines Kundenkonto-Auszugs
  • Diverse Rechnungen bzw. Jahresendabrechnungen laut Kundenkontoauszug
  • Nachweis, wann die Schulden entstanden sind (vor oder während des Leistungsbezuges nach dem SGB II)
  • Ein Nachweis über die aktuelle Höhe der Abschläge sowie den monatlichen Einzahlungen (Kontoauszüge)
  • Die Anlage VM (Selbstauskunft zum Vermögen) mit aktuellen Nachweisen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos
  • Der konkrete Sperrtermin des Versorgers
  • Die Bankverbindung des Versorgers

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Stromschulden von Bürgergeld-Empfängern: In bestimmten Fällen gewährt Jobcenter einen Zuschuss

In Ausnahmefällen kann „anstelle eines Darlehens ein Zuschuss“ gewährt werden, so Brock. Dies kann der Fall sein, wenn das Jobcenter, beispielsweise durch Sanktionen gegen Bürgergeld-Empfänger, selbst zur Entstehung der Schulden beigetragen hat oder wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen unvermeidbar erhöhte Stromkosten anfallen. In solchen Fällen kann ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geprüft werden. Immer wieder ärgern sich Bürgergeld-Empfänger über die Anforderungen des Jobcenters.

Ein Zuschuss ist nur in Fällen möglich, die deutlich vom Normalfall abweichen. Dies könnte laut des Experten der Fall sein, „wenn das Jobcenter rechtswidrig eine erhöhte Sanktion verhängt“ hat, die zur Entstehung der Schulden geführt hat.

Um eine Stromsperre zu vermeiden, ist es entscheidend, rechtzeitig einen Antrag zu stellen und alle verfügbaren Hilfsangebote zu nutzen. Bei Problemen mit Stromschulden sollten sich Bürgergeld-Empfänger frühzeitig an das Jobcenter oder andere Beratungsstellen wenden, um eine Lösung zu finden. Dies ist besonders wichtig, da die Strompreise auf ein Rekordhoch gestiegen sind. Derweil will ein Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter von seiner TikTok-Karriere überzeugen.

Rubriklistenbild: © Schoening/imago

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