VonJulia Cuprakowaschließen
Mit der Einführung des Bürgergeldes verändert sich die soziale Sicherung in Deutschland. Neben der finanziellen Unterstützung gibt es zahlreiche Zusatzleistungen, die den Alltag erleichtern sollen.
In Deutschland gibt es knapp 5,5 Millionen Bezieher von Bürgergeld. Davon sind rund vier Millionen erwerbstätig und rund 1,5 Millionen nicht erwerbstätig. All diese Menschen erhalten seit 2024 rund 563 Euro pro Monat. Neben diesen monatlichen Zahlungen, die den Lebensunterhalt sichern sollen, gibt es weitere Leistungen für Bürgergeldempfänger. Welche es sind, verrät echo24.de.
Bürgergeld beziehen: Diese Kosten übernimmt das Jobcenter zusätzlich
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll das Bürgergeld jedem Menschen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ garantieren. Die Voraussetzungen für den Bezug des Bürgergeldes sind die gleichen wie bei Hartz IV. Neben den Leistungen für Miete, Nebenkosten und Heizung werden auch weitere Kosten vom Jobcenter übernommen. Ein Überblick:
- Übernahme von Beiträgen und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Erstattung von Reisekosten zur beruflichen Weiterbildung
- Bei Bedarf Übernahme von Sachleistungen wie z. B. Gutscheine für Möbel und Kleidung
- Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und schwangere Frauen
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes. Das können sein: Babykleidung, Wickeltisch oder Babybett
Ob der Staat bei Bürgergeldempfängern auch Kosten für Hund und Katze übernimmt, erklärt echo24.de.
Weitere Bürgergeld-Leistungen: Jobcenter zahlt Klassenfahrten, Fahrtkosten und Co.
Nach der Einführung des Bürgergeldes wurde der Bundesregierung immer wieder vorgeworfen, dass viele Bürger aufgrund der „hohen Attraktivität“ die Sozialleistungen in Anspruch nehmen und auf Arbeit verzichten würden. Angesichts der Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit scheint der Vorwurf der „Attraktivität“ nachvollziehbar: Das Jobcenter übernimmt sogar die Kosten für einen Tiefgaragen- oder Stellplatz, obwohl die Leistungsempfänger kein Auto besitzen.
Wer Bürgergeld bezieht und Kinder hat, kann neben dem Bürgergeld-Regelsatz noch weitere Leistungen erhalten. Dies können sein:
- Übernahme der Kosten für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten des Kindes in der Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege. Sie werden in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen, Pauschalierungen durch das Jobcenter sind nicht zulässig.
- Übernahme der Kosten für das Mittagessen der Kinder in der Schule oder Kindertagesstätte.
- Zuschüsse, insbesondere zu Beginn des Schuljahres, z. B. für Stifte, Papier oder einen Schulranzen. Die Beträge werden automatisch zu Beginn des Schuljahres überwiesen.
- Leben die Eltern getrennt, können sie bei großen Entfernungen Kosten zur „Wahrung des Umgangsrechts“ als Mehrbedarf geltend machen. Aber Vorsicht: Es werden nur die Kosten für die jeweils „preisgünstigste zumutbare Beförderungsmöglichkeit“ übernommen.
Erstattungen oder Vergünstigungen für Bürgergeld-Empfänger
Neben den bereits genannten Kosten kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen. Dies ist zum Beispiel in Berlin oder Hannover der Fall, wie „augsburger-allgemeine.de“ berichtet. Auch ermäßigter oder freier Eintritt in Museen oder Schwimmbäder sowie kostenlose Bibliotheksausweise sind mancherorts möglich.
Aber Vorsicht: Wer jetzt daran denkt, seinen Job aufzugeben und Bürgergeld zu beantragen, muss vorher sein Vermögen aufbrauchen. Außerdem gibt es so einige Kosten, die für Bürgergeld-Empfänger nicht übernommen werden.
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