VonSandra Sporerschließen
Die Bundesländer wollen künftig deutlich mehr Autos pro Stunde auf Parkverstöße überprüfen. In anderen Ländern wird die Technologie bereits genutzt.
München – Die Länder wollen Falschparkern künftig mit Scan-Fahrzeugen zu Leibe Rücken. Die Bundesregierung soll nun die rechtliche Grundlage dafür schaffen. Eine entsprechende Empfehlung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes haben die Bundesländer an die Bundesregierung gestellt.
Das Schreiben, das der Redaktion des Nachrichtenmagazins Rheinische Post vorliegen soll, sieht diese Maßnahme laut dem Bericht des Blattes als zwingend notwendig an, um wirksame Kontrollen durchführen zu können. Denn viel zu oft kommen Falschparker mit ihrem illegalen Verhalten davon – selbst auf Behindertenparkplätzen.
Bundesländer wollen mit Scan-Fahrzeugen gegen Falschparker vorgehen
Eine Vollzugskraft könne pro Stunde im Schnitt etwa 50 Fahrzeuge prüfen. Die Scan-Fahrzeuge schaffen wesentlich mehr. Nämlich bis zu 1000 Nummernschilder pro Stunde. So sollte gewährleistet werden, dass alle die Parkgebühren zahlen und Parkplätze auch rechtzeitig mit Ablauf des Parkscheins wieder freiwerden.
In anderen Ländern – beispielsweise in Frankreich, Schweden und Dänemark – komme die Technologie bereits zum Einsatz, heißt es in dem Schreiben weiter. Nun soll die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für den Einsatz in Deutschland schaffen.
Bundesregierung soll Rechtsgrundlage für Nutzung der Scan-Fahrzeuge schaffen
Denn für das automatische Erfassen der Kennzeichen bedürfe es einer „gesetzlichen Rechtfertigung“, zitiert die Rheinische Post aus dem Schreiben der Bundesländer. Das sieht auch ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger so. „Für einen anlasslosen Scan braucht es eine Rechtsgrundlage, die noch fehlt. Das ist auch eine Frage für die Datenschutzbeauftragten der Länder“, erklärt er.
Ein entsprechendes Pilotprojekt läuft noch bis Ende des Jahres in Berlin. Hier patrouillieren die Scan-Fahrzeuge bereits – allerdings in abgespeckter Form, wie das Magazin Berliner Woche berichtet. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage überwachen die Autos aktuell lediglich die Auslastung der Parkplätze. Parkverstöße werden in dem Pilotprojekt nicht erfasst.
Privatpersonen dürfen Falschparker hingegen zu Beweiszwecken fotografieren – das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Ein unfreiwilliger „Falschparker“ sorgte im Netz indes für Belustigung. (sp)
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