Von Merz-Regierung angestoßen

Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse: Bis wann die Regelung gilt

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Wer eine Wohnung sucht, muss speziell in Großstädten oft tief in die Tasche greifen. Die jetzt verlängerte Mietpreisbremse soll das zumindest ein Stück weit verhindern.

Jetzt ist es also amtlich! Die Mietpreisbremse bleibt bestehen: Der Bundestag hat am Donnerstag (26. Juni) entschieden, die Regelung bis Ende 2029 zu verlängern. Regulär wäre die Mietpreisbremse sonst zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. CDU/CSU, SPD und Grüne stimmten dafür. Die AfD war dagegen, die Linke enthielt sich.

Bundestag verlängert Mietpreisbremse – Regelung gilt nicht überall

Die von der Bundesregierung um Kanzler Friedrich Merz (CDU) angestoßene Verlängerung der Mietpreisbremse, über die echo24.de berichtete, greift nur in Regionen mit besonders knappem Wohnraum. Diese Gebiete legen die jeweiligen Landesregierungen fest. In solchen Gegenden darf die Miete bei einer Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete wird meist durch den Mietspiegel bestimmt und zeigt die Durchschnittsmieten ähnlicher Wohnungen.

Die Mietpreisbremse soll hohe Preissprünge bei Neuvermietungen verhindern.

Einige Wohnungen sind ausgenommen. Dazu zählen etwa Neubauten, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung wieder vermietet werden, fallen nicht unter die Regelung.

Weitere Schritte für besseren Mieterschutz angekündigt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte an: „Ich werde schnell weitere Pakete zum besseren Mieterschutz auf den Weg bringen, zum Beispiel zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und zur Ausweitung der Regelungen über Schonfristzahlungen.“

In Baden-Württemberg hat die Landesregierung um den Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann über eine andere Maßnahme im Kampf gegen hohe Mieten nachgedacht, wie echo24.de berichtete. Was Steuervorteile damit zu tun haben.

Rubriklistenbild: © IMAGO

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