Erneuerbare Energien

Ab 2024: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen das Heizungsgesetz

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Das neue Heizungsgesetz bringt viele Verpflichtungen und Regeln für Eigentümer mit sich. Bei Verstößen können hohe Bußgelder drohen.

Ab Januar 2024 tritt das neue Heizungsgesetz, genauer gesagt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), in Kraft. Es soll die Verwendung fossiler Brennstoffe wie Heizöl oder Gas reduzieren und stattdessen regenerative Energien wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme fördern. Heizungen, die zukünftig neu eingebaut werden, sollen dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit der Novelle wurden auch die Bußgelder für Missachtung der Vorgaben angepasst – es sind Bußgelder in Höhe von 5.000 bis 50.000 Euro möglich.

Bei welchen Verstößen gegen das Heizungsgesetz Bußgelder drohen

Ob die Vorschriften des GEG ab 2024 eingehalten wurden, muss eine fachkundige Person überprüfen.

Ein Verstoß gegen das GEG wird als Ordnungswidrigkeit angesehen und entsprechend von den Behörden geahndet. Hier lesen Sie einen Auszug aus den möglichen Verstößen und mit welchen Bußgeldern sie laut § 108 GEG belegt werden können:

VerstoßBußgeld in Euro
Austauschpflicht für die Heizung nach 30 Jahren missachtet50.000
Oberste Geschossdecke nicht gedämmt50.000
Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen nicht ausgeführt50.000
Anlagenbesitzer hat Inspektion nicht rechtzeitig durchgeführt10.000
Falsche Angaben im Energieausweis10.000
Aufbewahrungsfrist für Abrechnungen missachtet5.000
Anordnungen zu Stichprobenkontrollen von Behörden missachtet5.000

Wer kontrolliert eigentlich, ob die Vorschriften eingehalten wurden?

„Es liegt im Ermessen der zuständigen Landesbehörde, ein verhältnismäßiges Bußgeld zu verhängen“, so die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, Susanne Ungrad, auf Anfrage der Berliner Zeitung. Im Rahmen der Feuerstättenschau werden die Schornsteinfeger die Beachtung der Übergangsfristen überprüfen. Die Einhaltung der baulichen Dimensionen des GEG wird laut Haus & Grund Deutschland in der Regel von der zuständigen Baubehörde kontrolliert – die Details regelt jedes Land selbstständig. Für Wärmepumpen wurde eigens ein Paragraf (§60a) in die Novelle des GEG eingefügt. Dort steht: „Wärmepumpen, die als Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme [...] nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden.“ Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind hiervon ausgenommen. 

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Machen Sie auch einen der zehn häufigsten Fehler beim Heizen?

Wenn Möbel vor dem Heizkörper stehen und ihn verdecken, kann sich die Wärme nicht gleichmäßig verteilen.
1. Heizung zustellen: Wenn Möbel vor dem Heizkörper stehen und ihn verdecken, kann sich die Wärme nicht gleichmäßig verteilen. Das treibt die Heizkosten unnötig in die Höhe. Laut „verbraucherzentrale.de“ sollte ein Sofa mindestens 30 Zentimeter Abstand zur Heizung haben. Auch an Vorhängen staut sich Wärme. © IMAGO
Küche und Schlafzimmer müssen nicht über 20 Grad warm sein, 18 Grad reichen völlig aus.
2. Falsche Temperaturen: Behalten Sie das Thermometer im Auge: Küche und Schlafzimmer müssen nicht über 20 Grad warm sein, 18 Grad reichen völlig aus. Kinder-, Arbeits- und Wohnzimmer dürfen etwas wärmer sein. Damit sich kein Schimmel im Bad ansetzt, sollte die dortige Temperatur im Rahmen von 22 bis 24 Grad bleiben. © IMAGO
Viele Menschen drehen die Heizung im Bad erst kurz vor der Nutzung – beispielsweise zum Duschen – auf.
3. Kurzes Aufheizen: Viele Menschen drehen die Heizung im Bad erst kurz vor der Nutzung – beispielsweise zum Duschen – auf. Dadurch bleiben die Wände aber weiter kalt. Beim Kontakt mit der kühlen Oberfläche kondensiert die warme, feuchte Luft und es bildet sich leicht Schimmel.  © IMAGO
Ein beliebter Fehler ist es, die nasse oder feuchte Wäsche auf den Heizkörper zu legen.
4. Wäsche auf dem Heizkörper trocknen: Ein beliebter Fehler ist es, die nasse oder feuchte Wäsche auf den Heizkörper zu legen. Dadurch geht viel Wärme verloren und die Heizleistung verringert sich. Außerdem steigt die Luftfeuchtigkeit schnell an, was ein idealer Nährboden für Schimmel ist. © IMAGO
Heizen und Lüften gehen Hand in Hand. Vermeiden Sie es, die Fenster dauerhaft zu kippen.
5. Falsches Lüften: Heizen und Lüften gehen Hand in Hand. Vermeiden Sie es, die Fenster dauerhaft zu kippen. Dadurch kühlen lediglich die Wände nahe der Fenster aus und die zuvor erwärmte Luft geht verloren. Besser ist es, regelmäßig stoß- und querzulüften.  © IMAGO
Im Winter mögen wir es schön kuschelig und warm zuhause.
6. Zu viel Wärme. Im Winter mögen wir es schön kuschelig und warm zu Hause. Übertreiben sollten wir es dabei nicht: Jedes zusätzliche Grad bedeutet etwa sechs Prozent mehr Heizkosten. Deshalb ist es besser, sich an Temperaturen um die 20 oder 21 Grad zu gewöhnen und innen wärmere Kleidung zu tragen. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. © IMAGO
Auf den ersten Blick erscheint es naheliegend, die Heizung komplett auszuschalten, wenn niemand zuhause ist.
7. Heizung komplett ausschalten. Auf den ersten Blick erscheint es naheliegend, die Heizung komplett auszuschalten, wenn niemand zu Hause ist. Tatsächlich führt das nur zu einem unnötigen Energieverbrauch: Die Aufheizung der Räume fordert mehr Energie ein, als durch das Ausschalten eingespart wurde. © IMAGO/Michael Bihlmayer
Wenn die Wärme innerhalb der eigenen vier Wände ständig entweicht, können poröse Fenster- und Türrahmen schuld daran sein.
8. Undichte Fenster und Türen: Wenn die Wärme aus den eigenen vier Wänden ständig entweicht, können durchlässige Fenster und Türen schuld daran sein. Undichte Stellen lassen sich mit Schaumstoff- oder Gummidichtungsbändern aus dem Baumarkt auffüllen. © IMAGO
Das Mitheizen durch eine geöffnete Tür ist keine gute Idee.
9. Mitheizen durch offene Tür: Ein kalter Raum lässt sich erwärmen, indem die Tür zu einem benachbarten Zimmer geöffnet wird, das bereits warm ist: Theoretisch klingt das nach einer guten Idee. Praktisch erhöht sich dadurch die Gefahr der Schimmelbildung, da die ausströmende warme Luft sehr feucht ist und sich an den kalten Wänden anlagert.  © IMAGO
Durch das Lüften soll die Luftfeuchtigkeit aus dem Raum entweichen und gegen Frischluft ausgetauscht werden.
10. Türen beim Lüften nicht schließen: Durch das Lüften soll die Luftfeuchtigkeit aus dem Raum entweichen und gegen Frischluft ausgetauscht werden. Wenn die Türen beim Lüften geöffnet sind, zieht die Luftfeuchtigkeit aber einfach in einen anderen Raum. Deshalb ist es besser, die Zimmertüren zu schließen. Laut „stromvergleich.de“ lassen sich damit bis zu 20 Euro pro Jahr sparen.  © IMAGO/Valerii Honcharuk

Wozu dient das neue Heizungsgesetz?

Das neue Heizungsgesetz soll das Vorhaben vorantreiben, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Ungefähr ein Drittel des Energieverbrauchs der Bundesrepublik entfällt auf den Gebäudesektor. Hier werden laut der Umweltschutzorganisation WWF etwa 112 Millionen Tonnen CO2-Emissionen im Jahr freigesetzt. Die Menge soll auf 67 Millionen Tonnen reduziert werden – bis zum Jahr 2045 will man sogar klimaneutral sein.

Rubriklistenbild: © Wolfgang Maria Weber/Imago

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