VonLisa Mayerhoferschließen
Das Gebäudeenergiegesetz soll am Freitag verabschiedet werden. Bei den Eigentümern in Deutschland herrscht große Unsicherheit – was kommt jetzt auf sie zu? Ein Überblick.
Berlin – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – soll nach dem Willen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Davor gab es heftigen Streit zwischen den Ampel-Parteien – und große Verunsicherung bei den Eigentümern. Wer muss bald seine Heizung austauschen und wer nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ändert sich jetzt für Eigentümer, wenn das Heizungsgesetz beschlossen wurde?
Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Vorgesehen war ursprünglich unter anderem ein Verbot zum Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab kommendem Jahr. Das verschiebt sich nun aber um ein paar Jahre nach hinten. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen der ursprünglichen Pläne gegeben.
Jetzt ändert sich für viele Hausbesitzer erst einmal nichts – zunächst müssen nämlich erst einmal die meisten Kommunen Wärmepläne vorlegen. Verbraucherschützer raten dennoch, sich frühzeitig mit einem etwaigen Wechsel der Heizungsart zu befassen. Sobald die Kommune ihre Wärmeplanung fertig hat, müssen sich Eigentümer mit dem Heizungstausch befassen.
Was steht in dem Gebäudeenergiegesetz?
Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Mit einer wichtigen Einschränkung: Die Regelungen des GEG gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil mit beispielsweise klimafreundlicheren Wärmepumpen verbaut.
Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ab 2028 vorliegen. Das Gesetz zur Wärmeplanung soll ebenfalls Anfang 2024 in Kraft treten und ebenfalls nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden.
In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo ergibt ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo eher elektrische Lösungen wie eine Wärmepumpe, wo eine Umstellung auf ein Gas- oder Wasserstoffnetz? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – damit Hausbesitzer auf dieser Grundlage entscheiden können, was sie machen.
Wie lange darf man seine alte Gas- oder Ölheizung noch nutzen?
Niemand soll seine funktionierende Gasheizung ausbauen müssen, man kann sie auch reparieren lassen. Es gibt aber schon länger eine Vorgabe, wonach unter bestimmten Voraussetzungen und mit Ausnahmen Öl- und Gas-Heizungen ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind. Das soll sich nicht ändern.
Was passiert, wenn eine Gas- oder Ölheizung kaputt ist?
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben - das gilt laut Änderungsanträgen auch bei geplanten Heizungstauschen. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
Dürfen Eigentümer auch künftig noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Grundsätzlich ja – aber es gibt zusätzliche Anforderungen. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine solche Heizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen. Ziel ist es, wegen der steigenden CO₂-Bepreisung, die fossile Brennstoffe immer teurer macht, auf eine mögliche „Kostenfalle“ hinzuweisen.
Gasheizungen, die auf Wasserstoff umrüstbar sein sollen, können bis zur Vorlage einer Wärmeplanung eingebaut werden. Wenn die kommunale Wärmeplanung dann aber kein Wasserstoffnetz vorsieht, gelten schrittweise Anforderung zur Beimischung klimaneutraler Gase wie Biomethan. Ab dem Jahr 2029 muss ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent klimaneutrale Gase genutzt werden. Dies soll bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate des Versorgers nachgewiesen werden können oder mit der Umrüstung der Heizung erreicht werden.
Welche Heizungen dürfen dann nach dem Heizungsgesetz eingebaut werden?
Generell gilt: Die neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Anforderung hat man beispielsweise mit einer elektrischen Wärmepumpe oder einem Fernwärmeanschluss automatisch erfüllt. Auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen (siehe oben) und Hybridheizungen, meist eine Kombination aus einer Wärmepumpe und einer konventionellen Gas- oder Ölheizung, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung soll uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich sein.
Was empfehlen Energieberater als beste Heizungsart?
Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lautet die Frage eher: „Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?“. Die Verbraucherschützer raten ganz allgemein zu umweltfreundlichem Heizen mit erneuerbaren Energien. „Der Wechsel zahlt sich dank attraktiver Förderprogramme oft schnell aus.“ Außerdem machten die CO₂-Abgabe und die gestiegenen Brennstoffpreise das Heizen mit fossilen Energien jedes Jahr deutlich teurer. Und einen grundsätzlichen Rat gibt es auch: „Planen Sie einen Heizungstausch frühzeitig, bevor Ihre Heizung kaputtgeht!“
„Es kommt vor allem auf das Baujahr des Hauses an“, sagt Andreas Peeters, Landesinnungsmeister der nordrhein-westfälischen Schornsteinfeger. Bei Neubauten würden derzeit überwiegend Wärmepumpen eingebaut. Bei schon älteren Gebäuden werde es heikler. Bei jüngeren Gebäuden bis etwa Baujahr 1995 könnten noch Luftwärmepumpen eingebaut werden, vor allem, wenn schon eine Fußbodenheizung installiert sei. Bei älteren Gebäuden müsse etwas an der Gebäudehülle getan werden, bevor eine Wärmepumpe installiert werden könne. „Je besser gedämmt wird, desto effizienter kann eine Wärmepumpe arbeiten“, sagt Peeters.
Was ist die billigste Art, ein Haus oder eine Wohnung zu heizen?
„Das lässt sich pauschal nicht sagen“, sagt Peeters. Es komme auch hier auf das einzelne Gebäude an. Derzeit könnte durchaus eine hochmoderne Brennwertheizung, die mit Öl oder Gas laufe, oder auch eine Pelletheizung im Betrieb die günstigste Heizart sein. Allerdings gebe es Unsicherheiten bei den Preisen für Öl und Gas, und der CO₂-Preis steige. Den Betrieb einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage nennt Peeters „vernünftig“. Allerdings dauere es viele Jahre, bis sich solch eine Kombination rechne.
Wie lange dauert es, ein neues Heizsystem zu installieren?
„Bis die letzte Komponente einer Anlagentechnik geliefert ist, dauert es sehr häufig annähernd ein Jahr“, sagt Hans-Peter Sproten, Hauptgeschäftsführer des Handwerks-Fachverbandes Sanitär Heizung Klima (SHK) Nordrhein-Westfalen. „Wenn Sie heute einen Betrieb sehen, der eine Wärmepumpe einbaut, dann wurde diese plus/minus vor einem Jahr bestellt.“ Ist das Material vollständig eingetroffen, könnten nochmals mehrere Wochen oder Monate bis zum Einbau vergehen, weil die Fachbetriebe ausgelastet seien.
Eine fossilbetriebene Heizungsanlage sei schneller getauscht oder modernisiert. „Die Lieferzeit bei Gasgeräten beträgt im Schnitt zwei bis drei und bei Ölkesseln fünf bis sechs Monate“, sagt Sproten. Hinzu kommt aber wieder der Zeitraum, den man auf einen Montagetermin oder auf Zusatzkomponenten warten müsse.
Was kostet eine neue Heizung?
Das hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa der gewählten Heizungsart und der Gebäudegröße. Das gemeinnützige Klimaschutzportal CO2Online beziffert beispielsweise die Kosten einer Luftwärmepumpe auf 8000 bis 16.000 Euro, verweist aber gleichzeitig auf die Fördermöglichkeiten. Auch der Online-Heizkostenvergleich des Energiewirtschaftsverbandes BDEW nennt je nach Heizungsart oft fünfstellige Beträge, etwa für Pelletanlagen oder Erdwärme-Heizungen.
Manche Eigenheimbesitzer stellen bei einem Tausch ihrer Heizung gleich auch ihre Stromversorgung um – und installieren eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, deren Strom dann eine Luft-Wärmepumpe antreibt. Entsprechend höher sind dann die Kosten. Eine völlig andere Kalkulation wiederum ergibt sich, wenn das Gebäude künftig an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll und damit keine eigene Heizungsanlage mehr benötigt.
Heizungstausch: Wie sieht die staatliche Förderung aus?
Grundsätzlich sollen Hausbesitzer laut Regierung beim Umrüsten auf eine klimafreundlichere Heizung mit 30 Prozent der Kosten unterstützt werden. Wer im Eigenheim wohnt, soll außerdem noch 20 Prozent „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ beantragen können, der sich ab 2028 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro sollen zudem weitere 30 Prozent Förderung erhalten können.
Keinen Geschwindigkeitsbonus können derweil vermietende Eigentümer beantragen: „Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind beim Tausch besonders belastet, weshalb sie im Fall von alten ineffizienten Heizungsanlagen besonders unterstützt werden sollen“, erklärte die Regierung dazu.
Zusätzlich plane die Förderbank KfW „vorgesehene zusätzliche einkommensabhängig zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten“, wie es in der Antwort der Bundesregierung heißt. Diese sollen voraussichtlich ab dem 1. Januar an den Start gehen. Auch das Förderprogramm soll zum 1. Januar 2024 starten. Mögliche Übergangsregelungen werden laut AFP geprüft.
Mit Material der dpa und AFP
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