Autofahrer muss Bußgeld zahlen, weil sein Fenster geöffnet war
VonSven Schneider
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Das Fenster des Autos offen lassen kann teuer werden. Nicht nur ein Bußgeld könnte dann fällig werden. Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung.
Hamm – Das Fahrzeug beim Einkaufen kurz auf dem Parkplatz abgestellt, beim Ausflug an den Straßenrand geparkt oder vor die Haustür gestellt, doch in der warmen Jahreszeit weit und breit kein Schatten in Sicht? Wer sein Auto auch bei Nichtverwendung durchlüften möchte, um üblen Gerüchen oder stehender Hitze vorzubeugen, lässt gerne mal das Fenster offen. Kein Problem, zumal sich keine Wertsachen im Fahrzeug befinden. Ganz so einfach ist es aber nicht in Deutschland. Autofahrern droht ein Bußgeld.
Autofahrern droht Bußgeld wegen Lüftens – das Fahrzeug kann sogar abgeschleppt werden
Wer bei seinem parkenden Fahrzeug das Fenster offen lässt, riskiert ein Bußgeld. Ein skurriler Fall aus Rosenheim macht derzeit die Runde, von dem die Bild berichtet. Demnach habe ein Autofahrer sein Knöllchen in den sozialen Medien auf Facebook gepostet. Ihm wurde ein Strafzettel in Höhe von 15 Euro hinterlassen, nachdem er sein Fahrzeug vermeintlich ordnungsgemäß abstellte.
Demnach stellte der Mann seinen Volkswagen auf einem Parkplatz ab, um an einem heißen Montagnachmittag Erledigungen zu tätigen. Als der Rentner nach einiger Zeit zurückkehrte, begrüßte ihn ein Strafzettel auf der Windschutzscheibe. Der Grund: Der Mann habe vergessen, die Fenster seines Fahrzeugs zu schließen.
15 Euro Strafe für Rentner – er hatte sein Autofenster offen gelassen
An sich eine vermeintlich harmlose Angelegenheit, sollten Wertsachen sowie Autoschlüssel mitgenommen worden sein. Für die Behörden jedoch ist das ein Grund, Stift und Zettel zu zücken. „Sie haben Ihr Fahrzeug verlassen, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern“, stand auf dem Strafzettel.
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Demnach habe der Rentner gegen seine Sorgfaltspflicht, verankert in § 14 und 38a der Straßenverkehrsordnung, verstoßen. Autofahrer seien dazu verpflichtet, das Fahrzeug gegen unbefugte Nutzung zu sichern – Fenster schließen inklusive. Wer fahrlässig agiert, droht gar sein Auto temporär zu verlieren. Bleibt nämlich der Autoschlüssel stecken, die Fenster geöffnet und man entfernt sich dennoch vom Fahrzeug, kann dieses abgeschleppt werden. Deutlich teurer hingegen werden Tempoverstöße. Ab 2024 droht Rasern in Österreich gar die Versteigerung des eigenen Autos.