VonAnnika Wilkschließen
Ein Knöllchen am Auto sieht niemand gern. Aber was ist, wenn an der Scheibe kein Strafzettel hing, aber das Ordnungsamt trotzdem ein Bußgeld schickt?
Hamm - Knöllchen sind ärgerlich. Wenn man falsch parkt, die Parkscheibe vergessen hat oder der Parkschein abgelaufen ist. Noch ärgerlicher ist es, wenn man ohne Vorwarnung Post vom Ordnungsamt bekommt.
Bußgeld ohne Knöllchen beim Falschparken: Ist das erlaubt?
Wenn Polizei und Ordnungsamt die Straßen kontrollieren, verteilen sie häufig auch Strafzettel. Über die allseits bekannten Knöllchen hinter der Windschutzscheibe freut sich keiner - erst recht nicht mehr, seitdem der Bußgeldkatalog erneuert wurde. Denn es heißt: Mehr zahlen für die gleiche Verwarnung.
Derzeit gibt es Verwarngelder zwischen 5 und 55 Euro. Wer zum Beispiel beim Parken eine zweite Reihe aufmacht, zahlt 55 Euro. 30 Minuten über der erlaubten Parkzeit kostet 20 Euro. Bei Park- und Halteverstößen bis 55 Euro gibt es laut ADAC zwar keine Punkte in Flensburg, Strafzettel sammeln sollte man trotzdem nicht. Bei über 60 Knöllchen im Jahr kann die Behörde an der Fahreignung zweifeln und eine Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) anordnen.
Bußgeld ohne Strafzettel: Knöllchen nur eine Service-Leistung
Meistens erkennt man sein Fehlverhalten schon vom Weitem, wenn das Knöllchen an der Windschutzscheibe hängt. Dann dauert es einige Zeit, bis die Post mit dem Bußgeld ankommt. Laut ADAC hat die Behörde sogar bis zu drei Monate Zeit, den Halter des Fahrzeugs ausfindig zu machen.
Tatsächlich ist es aber so, dass die Vorwarnung am Auto nur eine Service-Leistung des Ordnungsamts und der Polizei ist. Laut ADAC und einem Sprecher der Polizei Hamm ist die Behörde nicht dazu verpflichtet, mit dem Zettelchen am Scheibenwischer eine Vorwarnung zu geben.
Geldbuße bekommen: Lohnt es sich, das Knöllchen anzufechten?
Es gibt durchaus Szenarien, in denen es häufig passiert, dass es keinen Strafzettel gibt. Beispielsweise, wenn man „auf frischer Tat“ ertappt wird. In dem Fall kann auch oft die Strafe vor Ort bezahlt werden.
Wenn man dann doch ein Knöllchen bekommt, sollte man das fristgerecht bezahlen. Sonst muss draufgezahlt werden. Ob es sich lohnt, gegen das Knöllchen vorzugehen, kann man beim ADAC oder beim Bußgeldkatalog testen lassen.
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