Handelsverband sieht Änderung kritisch

Neue Pfand-Regel ab 2024: Für welche Getränke bald 25 Cent gezahlt werden muss

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Ab Januar 2024 gelten neue Pfandregelungen. Für mehr Flaschen fällt ab dann Pfand an, doch nur bestimmte Getränke sind von der Änderung betroffen.

München – Viele Getränke in Einwegflaschen oder Dosen sind bereits Pfand-pflichtig. Das sorgt häufig für Stau am Pfandautomaten. Neben neuen Erfindungen wie einem System, das bis zu 100 Flaschen auf einmal schlucken kann, gibt es auch grundlegende Änderungen. Denn ab Januar 2024 werden laut dem Verpackungsgesetz (VerpackG) auch Milchgetränke in das Pfandsystem integriert.

Diese Änderung betrifft jedoch nur Milchgetränke, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter verkauft werden. Nach Angaben des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sollen Getränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent von den Änderungen betroffen sein. Kunden erwartet nun wohl Pfand von 25 Cent für Trinkjogurts oder Kakaodrinks. Vor allem Hersteller wie Müller oder Nestlé verkaufen viele ihre Produkte in Einwegkunststoffgetränkeflaschen.

Neue Pfandregeln gelten ab 2024 auch für Milchgetränke. (Symbolbild)

Mehr Ressourcenschonung durch Änderung der Pfandregelung ab 2024

Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) begrüßt diese Änderungen als einen weiteren Schritt zu mehr Ressourcenschonung. Durch die Aufnahme der Milchgetränke in das Pfandsystem sollen so noch mehr Flaschen nach der Verkleinerung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zugeführt werden.

Folgende Getränke sind von der Änderung ab 2024 betroffen:Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse
Verpackung:Einwegkunststoffgetränkeflaschen
Füllvolumen: von 0,1 bis 3,0 Liter
Quelle: DPG

Jedoch gibt es nach Bericht des RND auch kritische Stimme: Da Milchprodukte gerinnen und sich so größere Reste in den Flaschen befinden können, sieht der Handelsverband Deutschland ein Hygienerisiko. „Durch Restflüssigkeiten in den Milchgebinden entstehen Hygienerisiken, die deutlich über die Verunreinigung infolge aller anderen Getränke hinausgehen und die sich in Kombination potenzieren“, das sagte Antje Gerstein dem RND.

Weitere Änderungen der Pfand-Regeln kommen voraussichtlich 2025

Nach Angaben der Bundesregierung sollen ab 2025 PET-Einweg-Getränkeflaschen zu 25 Prozent aus recyceltem Plastik bestehen. Ab 2030 soll dieser Wert auf mindestens 30 Prozent erhöht werden und alle Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff betreffen.

Eine weitere Änderung wird ab Juli 2025 wird auch die Verbraucher betreffen. So sollen laut dem Handelsblatt Supermärkte und Discounter für verschiedene Getränke auch Mehrwegflaschen anbieten. Auch die Rückgabe soll den Kunden erleichtert werden, in dem sie ihre Mehrwegflaschen in jedem Markt, der Getränke verkauft, wieder zurückgeben können. Dies betrifft jedoch nur die Märkte mit einer Verkaufsfläche von über 200 Quadratmetern.

Dass es bei der Rückgabe am Pfandautomaten immer wieder zu Problemen kommt, zeigen viele Berichte von Kunden in Supermärkten. Ein Kunde zog gegen den Discounter Lidl vor Gericht, weil Lidl sich weigerte, eine zerdrückte Pfanddose zurückzunehmen. (mima)

Rubriklistenbild: © Jan Huebner/IMAGO

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