VonChristoph Gschoßmannschließen
Ein Kunde wollte eine zerdrückte Pfandflasche zurückgeben. Lidl stellte sich quer, also zog er vor Gericht. Das Urteil dürfte alle Verbraucher erfreuen.
München – Niederlage für Lidl vor Gericht: Die Discounter-Kette wollte einem Kundenwunsch nicht entsprechen und zog den Rechtsweg vor. Doch das ging für den Markt nicht aus wie erhofft: Der Kunde gewann und setzte so wohl einen Präzedenzfall. Den Anstoß hat eine einzelne zerdellte Dose gegeben. Für diese wollte der Kunde trotz des schlechten Zustands das Pfand zurück, wie die Verbraucherzentrale berichtet.
Der Kunde hatte sich, nachdem der Markt die eingedrückte Dose nicht zurücknehmen wollte, demnach bei der Verbraucherzentrale beschwert. Dort trug er auch die Argumentation der Lidl-Filiale vor: Die Mitarbeiter hätten vermutet, dass er die Dose schon einmal in einem Automaten zurückgegeben. Nur deshalb sei das Streitobjekt ihrer Meinung nach so platt und wiesen den Kunden ab.
Zerdrückte Pfandflaschen: Kunde zieht gegen Lidl vor Gericht
Das wollte der Kunde aber nicht auf sich sitzen lassen und klagte vor dem Landgericht Stuttgart. In erster Instanz wurde den Klägern bereits recht gegeben, was wiederum Lidl nicht akzeptieren will. Der Discounter legte vor dem Oberlandesgericht Berufung ein, was dieses aber zurückwies.
Nun ist ein Präzendenzfall geschaffen: Supermärkte und Discounter müssen Dosen oder Flaschen auch dann zurücknehmen, wenn sie stark eingedrückt oder beschädigt sind. Einzig wichtig ist, dass das Pfand-Logo, wie in diesem Fall auch, noch deutlich sichtbar und lesbar sei. Lidl hatte argumentiert, dass Verpackungen nur zurückgenommen werden sollen, wenn sie die gleiche Form haben wie beim Einkauf. Die Gerichte aber waren einer anderen Meinung.
Kunde klagt gegen Lidl: „Pfandrückgabe eindeutig geregelt“
Das sieht auch die Verbraucherzentrale so. „Wenn Einweg-Dosen als pfandpflichtig erkennbar sind, müssen Supermärkte diese zurücknehmen“, erklärte Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Laut der Verbraucherschützerin sie es „bedauerlich, dass erst ein Gericht für Klarheit sorgen müsse, obwohl die Pfandrückgabe eindeutig geregelt“ sei.
Bei Aldi & Co. gibt es seit Kurzem einen neuen Pfandautomaten, der 100 Flaschen auf einmal schluckt. Indes gab es bei Lidl zuletzt Vorwürfe wegen Dürre-Erdbeeren aus Spanien. (cgsc)
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