Sorgenfreier in den Ruhestand

Renten-Mythen im Check: Die häufigsten Irrtümer rund um Geld, Eintrittsalter und Co.

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Der Blick auf die künftige Rente bereitet vielen Menschen in Deutschland große Sorgen. Das liegt auch daran, dass sich einige Mythen weit verbreitet haben – diese sich aber als Irrtum herausstellen.

Zu spät, zu wenig, zu viele Abzüge: Vielen Menschen bereitet der Ausblick auf ihre künftige Rente große Sorgen. Einige Jahrgänge bekommen zum Beispiel besonders wenig Geld im Alter. Doch nicht alle Bedenken müssen sich im Alter auch bewahrheiten. Einige Zweifel stellen sich als Irrtümer heraus – und das, obwohl sie sich bereits weit verbreitet haben. Ein Check zeigt, einige Ruhestands-Mythen können widerlegt werden:

„Die Rentenkasse legt meine eingezahlten Beiträge an – und zahlt sie mir später als Rente aus“

Das stimmt so nicht, erklärt die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Das Rentensystem funktioniert via Umlageverfahren. Das bedeutet, dass ein Großteil der eingezahlten Beiträge von Versicherten direkt an Rentnerinnen und Rentner ausbezahlt wird. Nur eine kleine Reserve wird zurückbehalten, die unerwartete Schwankungen ausgleichen soll, schreibt die Zeitschrift „Finanztest“ (10/2022).

Stattdessen bekommen Versicherte für ihre eingezahlten Beiträge Rentenpunkte gutgeschrieben, aus denen sich später ihre jeweilige Rente errechnet. Mithilfe einer Tabelle ist das auch recht einfach. Die Rente der heutigen Beitragszahler wird dann von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet. Deshalb spricht man auch vom Generationenvertrag.

„Die Rente wird ab dem Renteneintritt automatisch überwiesen“ – Renten-Irrglaube widerlegt

Auch das ist ein Irrglaube. Bis auf den Grundrentenzuschlag müssten alle Leistungen aus der Rentenversicherung beantragt werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Und damit sollten Versicherte nicht bis auf den letzten Drücker warten. Die DRV rät, den Rentenantrag bereits drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt zu stellen.

Mythos: „Wenn ich 45 Jahre eingezahlt habe, kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen“

Das stimmt zumindest nicht immer, so die DRV. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, hat zwar grundsätzlich Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abzüge – allerdings erst nach Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Je nach Geburtsjahr liegt diese zwischen 63 und 65 Jahren.

Ein Irrglaube: „Ob ich eine Ost- oder Westrente bekomme, hängt davon ab, wo ich wohne“

Das stimmt nicht, sagt „Finanztest“. Ob Versicherte eine Ost-, West- oder Mischrente bekommen, hängt nicht von ihrem Wohnort, sondern von ihren jeweiligen Beschäftigungsorten ab. Wer sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gearbeitet hat, dessen Rente berechnet sich aus den Teilwerten von Ost und West, so Finanztest. Auch spätere Rentenerhöhungen bemessen sich anteilig nach den Beschäftigungszeiten in Ost und West.

Renten-Mythos widerlegt: „Eine Hinterbliebenenrente steht nur Ehefrauen zu“

Das stimmt nicht. Sowohl Frauen als auch Männer haben laut DRV Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat.

Seit 1986 sind sowohl Frauen als auch Männer in der Rentenversicherung gleichberechtigt.

„Die Rente sinkt immer weiter ab“ – was am Renten-Mythos dran ist

„Die individuellen Renten sinken nicht, vielmehr steigen sie“, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Einer Prognose der Bundesregierung im aktuellen Rentenversicherungsbericht zufolge steigen die Renten bis zum Jahr 2036 um gut 43 Prozent. Der Grund: Die Renten folgen der Lohnentwicklung. Bei steigenden Löhnen steigen auch die Renten. Bei sinkenden Löhnen greift eine gesetzliche Rentengarantie, die das Absinken der Renten verhindert. Erst zum 1. Juli werden die Renten in Ost und West wieder angehoben – um 5,86 beziehungsweise 4,39 Prozent.

Aber: Der Anteil der zu versteuernden Rente steigt dafür kontinuierlich an. Wer zum Beispiel 2023 in Rente geht, zahlt nur auf 83 Prozent seiner Rente Steuern, heißt es vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Bis zum Jahr 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent an. Von der Steuer befreit bleibt nur, wessen Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 10 908 Euro pro Jahr ist. Für verheiratete Ehepaare verdoppelt sich der Grundfreibetrag, so die DRV.

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