Im Januar und Februar

Der Frühling naht: Diese Pflanzen und Aufgaben in Ihrem Garten erfordern jetzt Ihre Aufmerksamkeit

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Selbst im Januar und Februar gibt es im Garten etwas zu tun. Mit sorgfältiger Planung wird er im Frühling prächtig blühen.

Kassel – Im Januar und Februar gibt es häufig noch Schnee und Frost. Da ist der Garten im Winterschlaf. Aber auch in diesen Monaten lohnt es sich bereits, über Anpflanzungen nachzudenken. Denn wer jetzt sorgfältig plant, wird mit einem blühenden Garten im Frühling belohnt.

Bevor Sie jetzt allerdings durchstarten mit diversen Arbeiten, sollten Sie sich erst einmal einen Überblick über den aktuellen Zustand des Gartens verschaffen. Beispielsweise, ob und welche Pflanzen erfroren sind.

Erste Garten-Arbeiten erledigen im Januar und Februar

Dann könnten sie Unkraut entfernen oder erneut entfernen – Das kann Ihnen einige Arbeit im Frühling ersparen. Den Rasen dagegen sollte man erst nach dem ersten Frost mähen. Lässt es der Boden zu, können Sie auch im Januar noch einige Dinge pflanzen, wie 24garten.de schreibt. Dafür eignen sich Dahlien, Gladiolen und Lilien. Auch sogenannte Kaltkeimer können im Januar ausgesät werden. Dazu sind zum Beispiel Mohn, Astilben, Eisenhut, Mohn oder Kornblumen.

Ab Februar und März bringen Frühblüher wie Alpenveilchen, Iris, Stiefmütterchen, Tulpen, Krokusse und Mini-Narzissen Farbe in den Garten und bieten gleichzeitig auch Nahrung für hungrige Insekten. Vorsicht: Der Boden sollte dafür frostfrei sein.

Statt draußen können Sie im Januar oder Februar aber auch bereits drinnen vorarbeiten – im Gewächshaus oder auf er Fensterbank. Dafür eignen sich zum Beispiel Gemüse wie Rucola, Kohlrabi, Kopfsalat, Chili und Blumenkohl.

Damit der Garten im Frühling strahlt, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden. (Symbolbild)

Gehölze schneiden ab Februar möglich

Im Februar ist es außerdem sinnvoll, Gehölze erneut zu schneiden. Damit sind Hecken, Sträucher und Obstbäume gemeint – Sie sollten mit der Gartenschere gestutzt werden. Ab März ist das nämlich nicht mehr möglich: Das Naturschutzgesetz erlaubt das Beschneiden dieser Pflanzen nur von Oktober bis Februar, sonst drohen Bußgelder. Aber Vorsicht – Seien Sie nicht zu voreilig. Denn Benjeshecken, Laubhaufen, Totholzhaufen und verblühte Pflanzenstängel sollten unberührt bleiben, so geo.de. Sie geben Igeln und Insekten Schutz.

Im Januar und Februar: Schon für den Frühling im Garten vorplanen

Abgesehen von Pflanzarbeiten, lohnt es sich in den Wintermonaten aber auch, schon weitere Vorbereitungen für den Frühling zu treffen, wenn die Arbeit im Garten zusammen mit den Temperaturen wieder ansteigt. Gemeint ist, einen Blick in den Keller oder das Gartenhäuschen zu werfen. Welche Geräte habe ich? Was brauche ich neu? Was ist kaputt? Sobald kein Schnee mehr zu erwarten ist, kann das Häuschen auch von Laub- und Schneeresten befreit und gereinigt werden.

Neben handwerklichen Arbeiten gibt es auch eine wichtige planerische Aufgabe, die Sie im Januar erledigen können. Nämlich die Planung für Ihre Gemüse-Aussaat im Frühling. Denn nicht alle Sorten werden gleichzeitig reif und vertragen sich mit allen Beetnachbarn. So beugen Sie Lücken vor und bekommen das optimale Ernte-Ergebnis. (jh)

Rubriklistenbild: © Cavan Images/IMAGO/Symbolbild

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