Gewichtspflicht

Neue Regel bei der Post – Ab 2025 müssen Pakete gewogen werden

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2025 trifft die Postgesetznovelle in Kraft. Sie bringt eine wichtige Änderung: Jedes Paket muss gewogen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Frankfurt – Ab 2025 wird es für alle, die Pakete versenden, eine wichtige Änderung geben. Ob privat oder geschäftlich, jedes Paket muss dann gewogen werden. Diese Regelung betrifft Pakete, die in die Gewichtskategorien von zehn bis 20 Kilogramm fallen. Es ist nicht immer leicht einzuschätzen, wie schwer ein Paket ist, das beispielsweise ein dickes Buch, eine Flasche Wein und eine Leseleuchte enthält. Während Zustellerinnen und Zusteller möglicherweise eine Vorstellung davon haben, ist dies für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht der Fall.

Neue Post-Regel ab 2025: Pakete müssen gewogen werden

Neue Post-Regel: Wer ab 2025 ein Paket versenden möchte, muss eine Neuerung beachten. Das Gewicht spielt eine Rolle. (Symbolbild)

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Novelle des Postgesetzes wirksam. Dies bedeutet, dass sowohl private als auch gewerbliche Versender ihre Pakete mit einer Gewichtsangabe versehen müssen. Diese Angabe muss gut lesbar sein. Laut einer Pressemitteilung der DHL Group gilt diese Änderung für zwei Jahre. Kunden von DHL oder Hermes müssen beim Erstellen des Versandetiketts in der App oder auf der Website des Logistikunternehmens das korrekte Gewicht ihrer Sendung in den Sendungsdaten - den sogenannten PAN-Daten - angeben.

Ab 2025 müssen Pakete mit ihrem Gewicht gekennzeichnet werden. Wer eine Waage zu Hause hat und den Paketschein handschriftlich ausfüllt, kann die Gewichtsklasse ankreuzen und Angaben über „unter 10 kg“, „über 10 kg“ oder „über 20 kg“ machen.

Checkliste für den Versand von korrekten Sendungen ab 2025:

  • Korrekte Gewichtsübermittlung in den PAN-Daten
  • Druck und Aufbringen der korrekten Kennzeichnung auf dem Label
  • Richtig gekennzeichnete Pakete mit erhöhtem Gewicht bei DHL einliefern

Quelle: DHL.de „Pakete mit erhöhtem Gewicht“

Bisher mussten bei DHL für Pakete zwischen zehn und 20 Kilogramm der Preis für das Paket „bis 31,5 kg“ (19,99 Euro) bezahlt werden. Mit der neuen Regelung werden Pakete „bis 20 kg“ nun etwas günstiger (18,99 Euro) für die Kunden. Laut Unternehmen betrifft dies rund 80 Prozent der Pakete zwischen zehn und 31,5 Kilogramm

.Das müssen Verbraucherinnen und Verbraucher für den Versand eines Pakets bezahlen:

Gewicht Preise in Euro
DHL Paket 2 kg5,49
DHL Paket 5 kg6,99
DHL Paket 10 kg10,49
DHL Paket 20 kg18,99
DHL Paket 31,5 kg23,99

Quelle: DHL.de

Hermes teilt mit: „Private Versender, die den Hermes PrivatPaketService nutzen, müssen beim Paketversand eine Angabe zur Gewichtskategorie ihrer Sendung machen, im Anschluss wird durch Hermes eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen.“

Retouren und internationale Sendungen sind von der Gewichtskennzeichnung ausgenommen. Zudem wird es mit der neuen Gewichtskennzeichnung keine Preisanpassung für schwere Sendungen geben. Derzeit kosten Hermes-Pakete, die an der Haustür zugestellt werden – mit bis maximal 25 kg zwischen 4,50 und 10,95 Euro – abhängig von der Größe beziehungsweise Länge des Pakets. Pakete mit einem Gewicht von maximal 31,5 Euro kosten 28,95 bzw. 33,95 Euro.

Das ändert sich auch noch für Kundinnen und Kunden der Post ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 erhöht die Deutsche Post AG die Portopreise: Der Standardbrief und die Postkarte kosten dann 0,95 Euro. Zuvor latzen sie dafür 0,85 Euro bzw. 0,70 Euro. Der Kompaktbrief erhöht sich auf 1,10 Euro (vorher 1,00 Euro). Der Großbrief klettert von 1,60 auf 1,80 Euro. Ein Päckchen S kostet statt 3,99 Euro dann 4,19 Euro und das Päckchen M 5,19 Euro. Für Pakete bis zwei Kilogramm werden 6,19 Euro fällig (bisher 5,49 Euro). Pakete bis fünf Kilogramm kosten dann 7,69 Euro anstatt wie bisher 6,99 Euro. Die Preise gelten laut Deutscher Post bis 31. Dezember 2026.

Quelle: Deutsche Post, DHL Pressemeldung

Die neue Kennzeichnung dient dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Paketlieferanten. Die Bundesregierung berücksichtigt mit der Novellierung die Arbeitsbedingungen im wachsenden Online-Handel. „Zum fairen Wettbewerb gehören auch gute Arbeitsbedingungen“, so die Bundesregierung zum neuen Postgesetz.

Revolution im Paketversand: Ab 2025 gilt die Gewichtspflicht

Bei besonders schweren Paketen ab einem Gewicht von 20 Kilogramm sollen künftig nur noch von zwei Zustellerinnen oder Zustellern gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle eingerichtet.

Für die Restmülltonne gelten schon bald ebenfalls neue Regeln. Ab 2025 dürfen einige Stoffe dort nicht mehr entsorgt werden. Bei Verstößen drohen Strafen.

Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/Imago

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