Verbesserung der Mülltrennung

Neue Regeln beim Restmüll: Liste zeigt, was ab 2025 nicht mehr in die Tonne darf

  • schließen

Ab 2025 gelten neue Regeln für die Restmülltonne. Einige Stoffe dürfen dort nicht mehr entsorgt werden, ansonsten drohen Strafen.

Hamm - Im neuen Jahr treten für Verbraucher in Deutschland neue Regeln und Änderungen in Kraft. So profitieren einige Verbraucher beispielsweise bei Änderungen des Netto-Lohns und auch Neuerungen bei den Minijob-Regeln treten in Kraft. Auch wer künftig Müll entsorgt, muss sich im neuen Jahr umstellen. So dürfen bestimmte Stoffe ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr in der Biotonne landen, anderenfalls droht ein Bußgeld. Und auch bei der Restmüllentsorgung ändert sich einiges ab 2025.

Neue Regeln beim Restmüll: Liste zeigt, was ab 2025 nicht mehr in die Tonne darf

Ziel der neuen Verordnung ist es, die Mülltrennung zu verbessern, das Recycling zu fördern und damit schließlich die Umweltbelastung durch unsachgemäße Entsorgung zu reduzieren. Die EU-Abfallrichtlinie sowie nationale Vorgaben zwingen Deutschland nun zu einer klareren Struktur bei der Mülltrennung. Bislang wird die Restmülltonne nämlich für alle Stoffe, die weder recycelt noch biologisch abbaubar sind, genutzt. Doch damit ist bald Schluss.

Zu den bisher in der schwarzen Tonne verbotenen Stoffen kommen nun also neue Verbote hinzu. So dürfen beispielsweise keine Altkleider mehr ab dem 1. Januar 2025 im Restmüll entsorgt werden.

Für die Restmülltonne gelten ab 2025 neue Regeln. Bestimmte Stoffe dürfen in der schwarzen Tonne künftig nicht mehr entsorgt werden. (Symbolbild)

Diese Stoffe dürfen künftig nicht mehr in der Restmülltonne landen:

  • Bioabfälle
  • Kunststoffprodukte
  • Elektrokleingeräte
  • Textilien
  • Gefährliche Stoffe

Wichtig: Je nach Region können die Regelungen allerdings variieren.

Neue Restmüll-Regeln: Einige Stoffe dürfen nicht mehr in der schwarzen Tonne landen

Bioabfälle sollen künftig ordnungsgemäß in der Biotonne entsorgt werden. Alte und kaputte Elektrogeräte wie Handys oder Ladegeräte dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. „Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück“, schreibt die Landesregierung NRW.

Auch Textilien sollen künftig getrennt vom Restmüll entsorgt werden. Gebrauchte, aber immer noch gut erhaltene Kleidung kann in Altkleidercontainern entsorgt werden, damit sie weiterverwertet werden kann. Kaputte und verschmutzte Kleidung soll hingegen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Für die Betreiber von Altkleidercontainern ist es derzeit nämlich extrem aufwendig – bis zum Teil sogar unmöglich –, recycelbare Textilien von nicht mehr nutzbaren zu unterscheiden. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stellt daher klar: „Für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ändert sich durch die Getrenntsammlung also zunächst nichts.“

Gefährliche Stoffe, dazu zählen Batterien oder Chemikalien, dürfen ab Januar 2025 nicht mehr in der schwarzen Tonne landen. Auch dies war in Deutschland schon immer so. Verbraucher können diese fachgerecht auf Wertstoffhöfen oder speziellen Sammelstellen entsorgen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erklärt: „Überdies sollen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben“.

Was gehört in welche Tonne? So trennt man Müll richtig

Es ist ein gelber Sack zu sehen.
Der gelbe Sack wurde in Deutschland in den 1990er Jahren eingeführt. Seitdem landen Wertstoffe, die recycelt werden können, in der gelben Tonne. Insgesamt 40 Prozent der Wertstoffe können so wiederverwertet werden. Leere Joghurtbecher, Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien, Konserven oder Plastiktüten gehören in die gelbe Tonne. Die meisten Produkte sind zudem mit einem Kennzeichen versehen.  © CHROMORANGE/Imago
Es ist ein Altglas-Container zu sehen.
Im Glascontainer werden alle Einwegflaschen und Gläser gesammelt. Tonnen für Grün-, Braun- und Weißglas stehen in allen deutschen Kommunen zur Verfügung. Verbraucher sollten bei der Entsorgung allerdings darauf achten, dass Deckel aus Kunststoff und Metall in der Gelben Tonne landen. Nicht zu Altglas zählen zudem Keramik, Porzellan, feuerfestes Glasgeschirr und Glühbirnen. Diese Abfälle sollten in der Restmülltonne landen.  © Wirestock/Imago
Es sind alte Zeitungen zu sehen.
Zeitungen, Verpackungen aus Pappe und Altpapier werden in der Papiertonne entsorgt. Diese können so umweltfreundlich wiederverwertet werden. Gesondert getrennt werden müssen allerdings Fax- und Thermodruckerpapier, imprägnierte und beschichtete Papiere, Tapetenreste sowie verschmutzte Papiere.  © Panthermedia/Imago
Es ist ein Biomüll-Container zu sehen.
In den Biomüll gehört alles aus dem Haushalt, was organisch ist. Pflanzenreste, Gartenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle sowie Kaffee- und Teefilter können guten Gewissens auf den Kompost oder in die Biotonne. Während in einigen Kommunen zudem auch Fleisch- und Fischreste in den Biomüll dürfen, ist dies in anderen Städten keinesfalls erlaubt. Achten Sie unbedingt darauf, dass kein Plastik in der Biotonne landet: Da das Plastik nur langsam verrottet, ist die Trennung sehr aufwendig.  © Shotshop/Imago
Es sind verschiedene Mülltonnen zu sehen.
Alles was nicht anderweitig entsorgt werden kann, landet in der grauen Restmülltonne. Dazu zählen Asche, Tierkot und Streu, verschmutzte Papiere, Hygieneartikel aus dem Bad, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, Zigarettenreste, Fotos sowie kaputte Kunststoff- oder Haushaltsgegenstände.  © Zoonar/Imago
Es sind kaputte Elektrogeräte zu sehen.
Elektro-Altgeräte – egal ob kaputt oder einfach nur ausrangiert – müssen getrennt vom restlichen Müll entsorgt werden. Immerhin enthalten ausrangierte Toaster, Bügeleisen, Laptops oder Drucker wertvolle Rohstoffe, die wiederverwendet werden können. Kleinere Elektrogeräte wie Handys oder CD-Player können in der Regel im Handel abgegeben werden. Aber auch große Geräte müssen wie Waschmaschinen oder Kühlschränke müssen von Geschäften, die diese verkaufen, immer kostenlos angenommen werden.  © YAY Images/Imago
Es sind Putzmittel zu sehen.
Einige Produkte aus dem Haushalt enthalten umweltschädliche Inhaltsstoffe. Diese dürfen keinesfalls in die Restmülltonne geworfen werden. Zum Sondermüll gehören Renovierungsabfälle, Reinigungsmittel, Spraydosen, Chemikalien aus dem Haushalt oder Garten mit Gefahrenstoffsymbolen und quecksilberhaltige Thermometer. Kommunale Sammelstellen nehmen den Restmüll auf. Bestimmte schadstoffhaltige Produkte wie alte Batterien und Akkus können zudem im Handel abgegeben werden.  © Pond5 Images/Imago
Es sind verschiedene Sparlampen zu sehen.
Energiesparende Leuchtstofflampen und LEDs dürfen keinesfalls in der Mülltonne landen. Verbraucher müssen diese bei Sammelstellen für Elektroschrott in der Gemeinde abgeben. Aber auch in Baumärkten und Elektrofachgeschäften können die Energiesparlampen entsorgt werden. Das Gute daran: Die Abgabe ist kostenlos und die einzelnen Bestandteile der Lampen wie Glas, Metall und Leuchtstoffe können so nachhaltig recycelt werden.  © Panthermedia/Imago
Es ist Sperrmüll vor einem Haus zu sehen.
Ausrangierte Möbel, Matratzen, alte Teppiche und Tapetenreste sind meist zu groß für die Mülltonne. Der sogenannte „Sperrmüll“ wird daher gesondert abgeholt. Wie genau dies abläuft, ist allerdings von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Auskunft gibt der Abfallkalender oder die Abfallberatung ihrer Gemeinde oder des Kreisgebiets.  © Zoonar/Imago
Es sind Vintage-Kleider zu sehen.
Regelmäßiges Aussortieren sorgt für Ordnung im Kleiderschrank. Für Altkleider gibt es in deutschen Städten daher zahlreiche Abnehmer. Sammelstellen und -container von sozialen Vereinen nehmen Altkleider kostenlos auf und geben sie an hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland weiter. Kleiderkammern und Kirchengemeinden sind ein guter Ansprechpartner.  © Image Source/Imago

Neue Regeln beim Müll: Was passiert bei einem Verstoß?

Und was passiert, wenn sich Verbraucher nicht an die neuen Regeln halten? Bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung müssen Verbraucher mit Bußgeldern rechnen. In einigen Regionen könnten die Biotonnen sogar schon vor der Leerung kontrolliert werden. Das Ziel hierbei sei es, die Recyclingquote zu erhöhen, wie der Verband kommunaler Unternehmen e.V. schreibt.

Eine konkrete Geldstrafe für falsche Mülltrennung gibt es allerdings nicht. Dies wird abhängig von der Menge und Art des Mülls entschieden. Die einzelnen Bundesländer haben hierfür jeweils einen eigenen Strafkatalog. In Nordrhein-Westfalen liegen die Strafen laut Bußgeldkatalog zwischen 10 und 5100 Euro für Wiederholungstaten.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

Kommentare