Führerschein umtauschen: Welche Jahrgänge in den nächsten Monaten tätig werden müssen
VonSebastian Oppenheimer
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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Wir verraten, wer wann dran ist.
Mit der Zeit ändert sich die Mode – nicht nur bei Kleidung, auch etwa im Automobildesign. Und auch beim Aussehen des Führerscheins hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so einiges getan. Bis 1986 bekamen Autofahrer nach bestandener Prüfung einen „grauen Lappen“ ausgehändigt. Danach bekam die Fahrerlaubnis (die bei zu viel Punkten in Flensburg entzogen wird) ein etwas frischeres Aussehen und war fortan in zartem Rosa gehalten. Ab Januar 1999 war dann endgültig Schluss mit dem Führerschein in Papierform – nun wurde der EU-Scheckkartenführerschein ausgegeben. Eine neue Richtlinie vereinheitlichte die EU-Führerscheine dann ab 2013 weiter. Und genau in diesen Führerscheintyp müssen alle zuvor ausgegeben Führerscheine umgetauscht werden. Dafür gibt es unterschiedliche Fristen.
Neuer EU-Führerschein gilt als fälschungssicher
Doch was ist eigentlich der Grund für den Umtausch? Laut der Website der Bundesregierung geht es zum einen darum, dass die Führerscheine alle einheitlich – vor allem aber auch fälschungssicher sind. Wichtig auch: Beim Umtausch handelt es sich um einen rein verwaltungstechnischen Akt: Weder die Fahrprüfung (durch die immer mehr Fahrschüler fallen) muss wiederholt werden, noch werden zusätzliche ärztliche Untersuchungen irgendeiner Art fällig.
Umtausch des Führerscheins: Welche Dokumente man dafür benötigt
Umtauschen kann man seinen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Vorzulegen sind dabei ein gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Wichtig: Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, braucht man eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Die Abschrift kann man postalisch, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuell zuständige Führerscheinbehörde schicken. Gratis ist der Führerschein-Umtausch nicht: Es wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig.
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Fristen für den Umtausch bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden
Für den Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen. Entscheidend ist hierbei das Geburtsjahr des Führerschein-Besitzers.
Geburtsjahr
Ablauf der Umtauschfrist
bis 1953
19. Januar 2033
1953 bis 1958
19. Januar 2022
1959 bis 1964
19. Januar 2023
1965 bis 1970
19. Januar 2024
1971 oder später
19. Januar 2025
Fristen für den Umtausch bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden
Anders sieht es bei Führerscheinen aus, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: Hier ist für die Umtauschfrist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend:
Ausstellungsjahr des Führerscheins
Ablauf der Umtauschfrist
1999 bis 2001
19. Januar 2026
2002 bis 2004
19. Januar 2027
2005 bis 2007
19. Januar 2028
2008
19. Januar 2029
2009
19. Januar 2030
2010
19. Januar 2031
2011
19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013
19. Januar 2033
Der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend. Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Vorsicht ist allerdings im Ausland geboten: Wer dort nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist, muss laut ADAC mit Problemen rechnen. In manchen Ländern ist ohnehin ein internationaler Führerschein erforderlich.