Fristen beachten

Führerschein umtauschen: Welche Jahrgänge in den nächsten Monaten tätig werden müssen

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Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Wir verraten, wer wann dran ist.

Mit der Zeit ändert sich die Mode – nicht nur bei Kleidung, auch etwa im Automobildesign. Und auch beim Aussehen des Führerscheins hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so einiges getan. Bis 1986 bekamen Autofahrer nach bestandener Prüfung einen „grauen Lappen“ ausgehändigt. Danach bekam die Fahrerlaubnis (die bei zu viel Punkten in Flensburg entzogen wird) ein etwas frischeres Aussehen und war fortan in zartem Rosa gehalten. Ab Januar 1999 war dann endgültig Schluss mit dem Führerschein in Papierform – nun wurde der EU-Scheckkartenführerschein ausgegeben. Eine neue Richtlinie vereinheitlichte die EU-Führerscheine dann ab 2013 weiter. Und genau in diesen Führerscheintyp müssen alle zuvor ausgegeben Führerscheine umgetauscht werden. Dafür gibt es unterschiedliche Fristen.

Neuer EU-Führerschein gilt als fälschungssicher

Doch was ist eigentlich der Grund für den Umtausch? Laut der Website der Bundesregierung geht es zum einen darum, dass die Führerscheine alle einheitlich – vor allem aber auch fälschungssicher sind. Wichtig auch: Beim Umtausch handelt es sich um einen rein verwaltungstechnischen Akt: Weder die Fahrprüfung (durch die immer mehr Fahrschüler fallen) muss wiederholt werden, noch werden zusätzliche ärztliche Untersuchungen irgendeiner Art fällig.

Für den Führerschein-Umtausch gelten unterschiedliche Fristen. (Symbolbild)

Umtausch des Führerscheins: Welche Dokumente man dafür benötigt

Umtauschen kann man seinen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Vorzulegen sind dabei ein gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Wichtig: Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, braucht man eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Die Abschrift kann man postalisch, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuell zuständige Führerscheinbehörde schicken. Gratis ist der Führerschein-Umtausch nicht: Es wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Fristen für den Umtausch bei Führerscheinen, die bis 1998 ausgestellt wurden

Für den Umtausch von Führerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gelten folgende Fristen. Entscheidend ist hierbei das Geburtsjahr des Führerschein-Besitzers.

GeburtsjahrAblauf der Umtauschfrist
bis 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Fristen für den Umtausch bei Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden

Anders sieht es bei Führerscheinen aus, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: Hier ist für die Umtauschfrist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend:

Ausstellungsjahr des FührerscheinsAblauf der Umtauschfrist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend. Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Vorsicht ist allerdings im Ausland geboten: Wer dort nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Führerschein unterwegs ist, muss laut ADAC mit Problemen rechnen. In manchen Ländern ist ohnehin ein internationaler Führerschein erforderlich.

Rubriklistenbild: © Oliver Berg/dpa

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