VonNadja Orthschließen
Aldi startet einen Rückruf für Tiefkühl-Fisch. Vor dem Verzehr wird gewarnt. Verbraucher sollten nun unbedingt das Haltbarkeitsdatum checken.
Bremen - Tiefkühl-Fischstäbchen gehören in vielen Haushalten als schnelle und leckere Mahlzeit zum Alltag. Wer sich zuletzt mit einem solchen Produkt für zu Hause eingedeckt hat, muss nun jedoch aufpassen: Die Greenland Seafood Europe GmbH hat Fischstäbchen zurückgerufen, die Plastik enthalten können.
Stiftung Warentest hat unterdessen Fischstäbchen unter die Lupe genommen. Keines der Produkte fällt völlig durch, überzeugen können aber nur wenige.
Fischstäbchen-Hersteller ruft XXL-Produkt wegen möglichen Plastikteilen zurück
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich mögliche weiße Kunststofffremdkörper in den Fischstäbchen befinden, teilte die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf den Hersteller am Dienstagabend (5. November) mit. Konkret sei das Produkt „Golden Seafood TK XXL Fischstäbchen 900g“, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28. Januar 2026 und der Chargennummer L4219 betroffen. Die Fischstäbchen wurden nach Angaben des Herstellers in mehreren Bundesländern verkauft und waren bei Aldi Süd zu finden.
Hier noch einmal alle wichtigen Informationen des XXL-Fischstäbchen-Rückrufs im Überblick:
| Produkt | „Golden Seafood TK XXL Fischstäbchen 900g“ |
|---|---|
| Hersteller | Greenland Seafood Europe GmbH |
| Vertreiber | Aldi Süd |
| Chargennummer | L4219 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 28. Januar 2026 |
Verbrauchern wird davon abgeraten, die Fischstäbchen aufgrund des potentiellen Gesundheitsrisikos zu essen. Das offizielle Portal produktwarnungen.eu warnt bei Fremdkörpern in Lebensmitteln grundsätzlich: „Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!“
XXL-Fischstäbchen bei Aldi Süd zurückgerufen: sechs Bundesländer betroffen
In folgenden Bundesländern sollte nach aktuellem Stand (5. November) geprüft werden, ob ein vom Rückruf betroffenes Fischstäbchen-Produkt gekauft wurde:
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Hessen
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Saarland
Wer die betroffenen Fischstäbchen zuhause hat, kann das Produkt ohne Vorlage eines Kassenbons in den Supermärkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet.
Bei den Fischstäbchen handelt es sich nicht um den ersten Rückruf am Dienstag (5. November). Kurz davor wurde ebenfalls ein Chips-Produkt zurückgerufen, das in elf Bundesländern verkauft wurde. Es enthält laut Gesundheitsamt Glycidol. (nz)
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