VonAndrea Stettnerschließen
Unkraut wuchert in den Sommermonaten aus jeder Ritze im Gehweg. Doch wer ist dafür zuständig – die Kommune oder die Hausbesitzer?
Ob im Garten, zwischen Pflastersteinen oder in der Einfahrt: Unkraut wächst überall da, wo es annehmbare Lebensbedingungen findet. Dafür genügt selbst die kleinste Ritze im Beton. Unkräuter machen dabei natürlich nicht an der Grundstücksgrenze halt, sondern sprießen auch auf dem Gehweg vorm Haus. Doch wer ist dort eigentlich für die Pflege verantwortlich und muss das Unkraut aus den Fugen entfernen: Die Kommune – oder doch die Hauseigentümer?
Unkraut auf dem Gehweg muss meist von Eigentümern entfernt werden
„Die Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen vor privaten Grundstücken obliegt den Kommunen, die in der Regel ihre Pflicht per Satzung auf die Eigentümer übertragen haben. Darin enthalten ist meist auch die Pflicht, Unkraut zu entfernen“, erklärt Alexander Wiech von Haus und Grund gegenüber dem Portal myhomebook.de. Sicherheitshalber sollten Grundbesitzer also bei der Kommune nachfragen, wenn Löwenzahn & Co. sich vor dem Gartenzaun ausbreiten.
Wer Reinigungspflicht des Gehwegs ignoriert, muss mit Strafzahlung rechnen
Einfach wachsen lassen sollte man das Unkraut auf dem Bürgersteig seines Hauses lieber nicht. Wer der Reinigungspflicht des Gehsteigs nicht nachkommt, begeht eine Ordungswidrigkeit und muss laut Bußgeldkatalog je nach Bundesland mit Strafen von 500 bis 50.000 Euro rechnen. Im Rahmen der Reinigungspflicht müssen Eigentümer im Winter etwa auch Schneeräumen und Streuen, im Herbst das Laub fegen oder im Frühling Blütenblätter vom Bürgersteig entfernen, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können.
Die Räum- und Streupflicht kann übrigens auch auf einen oder mehrere Mieter übertragen werden – näheres dazu muss im Mietvertrag oder einer separaten Vereinbahrung festgelegt werden.
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Unkraut auf dem Gehweg entfernen – so geht‘s
Bei der Entfernung des Unkrauts auf dem Gehweg sollten Sie jedoch ein paar Dinge beachten. So dürfen auf Gehwegen, wie generell auf allen versiegelten Flächen sowie im Garten, keine chemischen Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden. Dies kann mit hohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch die Verwendung von Essig und Salz zur Unkrautvernichtung ist keine gute Idee. Genauso schnell und wirksam entfernen Sie Unkraut jedoch auch mit umweltfreundlichen Methoden, wie einem Fugenkratzer.
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