VonMelissa Sperberschließen
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Erbschaft auszuschlagen. Erben sollten diese Entscheidung jedoch schnell treffen, denn es gilt eine festgelegte Frist.
Immobilien, Geld oder Wertgegenstände: Viele Personen kommen im Laufe ihres Lebens in die Situation, etwas zu erben. Doch manchmal kann es aus finanzieller Sicht auch Sinn machen, den Nachlass auszuschlagen – beispielsweise, wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat. In diesem Fall muss allerdings eine festgelegte Frist eingehalten werden.
Erbschaft ausschlagen: Auf diese Frist müssen Erben achten
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) rät Erben deshalb, zunächst gut zu prüfen, ob sie das Erbe überhaupt annehmen wollen. Dabei gibt es in Deutschland unterschiedliche Möglichkeiten zu vererben: Hat der Erblasser vor seinem Tode keine schriftliche und datierte Verfügung darüber getroffen hat, wer erben soll, gilt für den gesamten Nachlass die gesetzliche Erbfolge.
Klar ist: Wer ein Erbe annimmt, tritt rechtlich in die Fußstapfen des Erblassers – und das gilt eben auch für Schulden. Für diese muss dann mit dem eigenen Vermögen gehaftet werden. Zudem hat der Erbe die „Kosten einer angemessenen Beisetzung“ zu tragen, so das BMJ.
Unterschiedliche Fristen gelten: Wie lange können Erben eine Erbschaft ausschlagen?
Entscheidet sich ein Erbe aus diesen oder anderen Gründen dazu, die Erbschaft auszuschlagen, hat er dafür „sechs Wochen ab Kenntnis“ Zeit, wie die „Verbraucherzentrale“ erklärt. Hat der Erblasser ein Testament verfasst, gilt die Frist ab dem Zeitpunkt, an dem die Erben ein Schreiben des Nachlassgerichts erhalten. Gibt es kein Testament, „beginnt die Frist bei bloßer Kenntnis vom Tode des Erblassers“.
Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung dieser Frist. Wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder der Erbe sich zu Beginn der Frist selbst im Ausland befunden hat, ist es sechs Monate lang möglich, das Erbe abzulehnen. Wurde die Erbschafts ausgeschlagen, geht sie an die nächste Person in der Erbfolge weiter – das gilt auch für mögliche Schulden.
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