VonLisa Kleinschließen
Manchmal ist es sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen. Etwa, wenn der Verstorbene Schulden hinterlässt. Doch was passiert, wenn alle das Erbe ausschlagen? Was Hinterbliebene wissen müssen.
Wer mitbestimmen möchte, was mit seinem Nachlass nach dem eigenen Tod passiert, kann ein Testament aufsetzen. Auch ohne Notar kann ein gültiges Testament verfasst werden. Gibt es kein Testament, so greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Doch nicht immer wollen Angehörige das Erbe auch antreten. In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen – etwa, wenn Schulden vererbt werden.
Erbe ausschlagen: Diese Frist müssen Hinterbliebene einhalten
Ist beim Gericht ein Testament hinterlegt, bekommen Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht, wodurch die Frist beginnt. Ohne Testament startet die Frist in dem Moment, in dem Angehörige von dem Tod des Erblassers erfahren. „Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben – unabhängig von deren Inhalt“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Befindet sich der letzte Wohnsitz des Verstorbenen im Ausland oder hat sich der Erbe bei Beginn der First selbst im Ausland aufgehalten, erhöht sich die Frist auf sechs Monate.
Erbe ausschlagen: Das müssen Hinterbliebene wissen
Die Erbschaft kann laut Verbraucherzentrale beim Nachlassgericht, dem Amtsgericht des Bezirks, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, oder dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erbe seinen Wohnsitz hat. Dafür wird eine Gerichtsgebühr fällig, die sich an der Höhe der Erbschaft orientiert.
Ist das Erbe ausgeschlagen, gibt es keinerlei Anspruch mehr auf den Nachlass – auch ein Pflichtteil vom Erbe kann dann nicht mehr eingefordert werden. Im Falle von Schulden müssen diese durch das Ausschlagen nicht beglichen werden. „Wird die Erbschaft ausgeschlagen, geht das Erbe an den nächsten Erbschaftsanwärter“, erklärt die Verbraucherzentrale.
Das können zum Beispiel die eigenen Kinder sein. Sind diese noch minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter der Kinder gegebenenfalls das Erbe ausschlagen. Doch was passiert, wenn alle ein Erbe ablehnen?
Wenn alle das Erbe ausschlagen: Was passiert dann mit möglichen Schulden?
„Schlagen alle Erben aus, erbt zum Schluss der Staat“, erklärt die Verbraucherzentral. Der Staat kann die Erbschaft nicht ablehnen. Werden Schulden vererbt, kommt er dafür nicht auf. Und was passiert dann mit den vererbten Schulden?
Die „Kreissparkasse“ erklärt hierzu: „Sind die Schulden höher als das Vermögen, wird der Rest nicht beglichen“. Gläubiger bleiben somit unter Umständen auf dem fehlenden Geld sitzen. Auch bestimmte Kosten, wie für die Beerdigung, muss der Staat bei Erbausschlagung nicht tragen.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Herrmann Agenturfotografie
