VonLinus Prienschließen
Bereits 2019 wurde eine EU-Auto-Verordnung beschlossen, welche Assistenzsysteme in Fahrzeugen verpflichtend machte. Im kommenden Monat wird sie nun in Kraft treten.
Brüssel - Ab dem 6. Juli wird eine EU-Auto-Verordnung in Kraft treten, die eine Vielzahl an Vorschriften bezüglich der Auto-Sicherheit beinhaltet. Alle neuen Fahrzeugtypen müssen ab dem 6. Juli neue Assistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistent, Notbremsassistent, Spurhalteassistent oder Rückfahrassistent enthalten. Um eine Fahrzeug-Genehmigung zu erhalten, müssen neue Fahrzeuge ebenjene Auflagen erfüllen. Diese Verordnung dient dem Ziel, für mehr Sicherheit und weniger Todesfälle zu sorgen.
EU-Auto-Verordnung: Geschwindigkeit soll digital reguliert werden
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA: Intelligent Speed Assistance) soll künftig verhindern, dass Autofahrer das Tempolimit überschreiten. Es verfügt über digitale Straßenkarten und erkennt über eine Verkehrszeichenerkennung, ob Tempolimits eingehalten werden. Bei einer Überschreitung macht das System mit akustischen und visuellen Warnhinweisen darauf aufmerksam. Ein weiterer Bestand der Verordnung für mehr Auto-Sicherheit ist der Notbremsassistent. Ab 2022 soll ein Notbremsassistent in neuen Fahrzeugtypen Pflicht werden. Er soll selbstständig Gefahrensituationen erkennen und das Fahrzeug abbremsen, um Kollisionen zu verhindern.
EU-Auto-Verordnung: Spurhalteassistent wird verpflichtend
Der Spurhalteassistent (LKA: Lane Keeping Assist) ist vielen bereits bekannt. Ab Juli 2022 soll aber der Notfall-Spurhalteassistent (ELK: Emergency Lane Keeping) Standard in Fahrzeugen werden. Er greift noch stärker ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät. Letztlich soll ein Rückfahrassistent implementiert werden. Beim Rückwärtsfahren soll der Assistent vor Passanten oder anderen Hindernissen warnen. (lp)
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