VonSebastian Oppenheimerschließen
Auf einem Behindertenparkplatz darf man nur mit einem speziellen Ausweis parken. Welcher das ist und wie man ihn bekommt, lesen Sie hier.
Für Menschen mit einer Behinderung ist der sogenannte Behindertenparkplatz eine große Erleichterung – oft befindet er sich beispielsweise in der Nähe des Eingangs eines dazugehörigen Gebäudes. Umso ärgerlicher ist es, wenn jemand dort unberechtigt parkt. Für den Parksünder kann das teuer werden: Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro – außerdem können die Behörden das Auto abschleppen lassen. Und das geht dann zumeist richtig ins Geld. Während auf einem Frauenparkplatz auch Männer parken können, ohne eine Strafe fürchten zu müssen, dürfen auf einem Behindertenparkplatz ausschließlich Menschen im Besitz eines entsprechenden Parkausweises parken. Doch wer bekommt einen solchen Ausweis?
Behindertenparkausweis: Es gibt zwei verschiedene Versionen
Wichtig ist zunächst: Für das Parken auf einem Behindertenparkplatz reicht ein allgemeiner Schwerbehindertenausweis nicht aus. Wer dort sein Fahrzeug abstellen möchte, braucht einen blauen EU-Parkausweis für Behinderte – dieser muss gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Es gibt auch noch einen orangefarbenen Parkausweis für Menschen mit Behinderung – mit diesem darf man allerdings nicht auf den gekennzeichneten Behindertenplätzen parken. Dafür gibt es zahlreiche andere Erleichterungen, die den Besitzern beider Parkausweise zustehen. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACE) zählen dazu unter anderem:
- Bis zu drei Stunden Parken auf Bewohnerparkplätzen auch ohne den entsprechenden Bewohnerparkausweis
- Unbegrenztes und gebührenfreies Parken auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
- Bis zu drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot
- Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen in bestimmten Zeiten gewährt wird
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen (sofern dabei nicht der Verkehr behindert wird)
Parken mit Behindertenausweis: Die berechtigte Person muss sich mit im Fahrzeug befinden
Die Parkerleichterungen gelten auch für einen Fahrer, der die behinderte Person transportiert. Sollte die parkberechtigte Person sich jedoch nicht im Auto befinden, fallen damit auch die mit dem Ausweis verbundenen Parkerleichterungen weg. Der Parkausweis gilt also nicht für das Fahrzeug selbst.
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Ein blauer EU-Behindertenparkausweis wird in Deutschland in der Regel Personen ausgestellt, die bestimmte Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dazu gehören laut ADAC:
- „aG“ (außergewöhnliche Behinderung): Diese liegt vor, wenn sich ein Mensch auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder sehr großer Kraftanstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann.
- „Bl“ (blind): Dieses Merkzeichen wird ausgestellt, wenn die Sehstärke auf dem besseren Auge bei 2 Prozent oder weniger liegt.
- Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie: Speziell contergangeschädigte Menschen leiden häufig unter fehlenden beziehungsweise fehlgebildeten Gliedmaßen.
Orangefarbener Behindertenparkausweis: Diese Voraussetzungen braucht es
Der orangefarbene Behindertenparkausweis kann laut bussgeldkatalog.de bei Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, sofern diese Auswirkungen auf das Gehvermögen haben
- bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem GdB von 70 oder mehr wegen Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule sowie einem GdB von 50 oder mehr wegen Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege
- bei Morbus Crohn sowie einem GdB von 60 oder mehr
- bei Colitis ulcerosa sowie einem GdB von 60 oder mehr
- bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung sowie einem GdB von 70 oder mehr
Beantragt wird ein Behindertenparkausweis immer bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde – dort müssen dann alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
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