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Behindertenparkausweis: Unter welchen Voraussetzungen man ihn bekommt

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Auf einem Behindertenparkplatz darf man nur mit einem speziellen Ausweis parken. Welcher das ist und wie man ihn bekommt, lesen Sie hier.

Für Menschen mit einer Behinderung ist der sogenannte Behindertenparkplatz eine große Erleichterung – oft befindet er sich beispielsweise in der Nähe des Eingangs eines dazugehörigen Gebäudes. Umso ärgerlicher ist es, wenn jemand dort unberechtigt parkt. Für den Parksünder kann das teuer werden: Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro – außerdem können die Behörden das Auto abschleppen lassen. Und das geht dann zumeist richtig ins Geld. Während auf einem Frauenparkplatz auch Männer parken können, ohne eine Strafe fürchten zu müssen, dürfen auf einem Behindertenparkplatz ausschließlich Menschen im Besitz eines entsprechenden Parkausweises parken. Doch wer bekommt einen solchen Ausweis?

Behindertenparkausweis: Es gibt zwei verschiedene Versionen

Wichtig ist zunächst: Für das Parken auf einem Behindertenparkplatz reicht ein allgemeiner Schwerbehindertenausweis nicht aus. Wer dort sein Fahrzeug abstellen möchte, braucht einen blauen EU-Parkausweis für Behinderte – dieser muss gut sichtbar im Auto ausgelegt werden. Es gibt auch noch einen orangefarbenen Parkausweis für Menschen mit Behinderung – mit diesem darf man allerdings nicht auf den gekennzeichneten Behindertenplätzen parken. Dafür gibt es zahlreiche andere Erleichterungen, die den Besitzern beider Parkausweise zustehen. Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACE) zählen dazu unter anderem:

  • Bis zu drei Stunden Parken auf Bewohnerparkplätzen auch ohne den entsprechenden Bewohnerparkausweis
  • Unbegrenztes und gebührenfreies Parken auf Parkplätzen mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten
  • Bis zu drei Stunden Parken im eingeschränkten Halteverbot oder im Zonenhalteverbot
  • Parken in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen in bestimmten Zeiten gewährt wird
  • Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen (sofern dabei nicht der Verkehr behindert wird)
Auf einem ausgewiesenen Behindertenparkplatz dürfen nur Menschen im Besitz eines blauen EU-Behindertenparkausweises parken. (Symbolbild)

Parken mit Behindertenausweis: Die berechtigte Person muss sich mit im Fahrzeug befinden

Die Parkerleichterungen gelten auch für einen Fahrer, der die behinderte Person transportiert. Sollte die parkberechtigte Person sich jedoch nicht im Auto befinden, fallen damit auch die mit dem Ausweis verbundenen Parkerleichterungen weg. Der Parkausweis gilt also nicht für das Fahrzeug selbst.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Ein blauer EU-Behindertenparkausweis wird in Deutschland in der Regel Personen ausgestellt, die bestimmte Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Dazu gehören laut ADAC:

  • „aG“ (außergewöhnliche Behinderung): Diese liegt vor, wenn sich ein Mensch auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder sehr großer Kraftanstrengung außerhalb des Kraftfahrzeugs bewegen kann.
  • „Bl“ (blind): Dieses Merkzeichen wird ausgestellt, wenn die Sehstärke auf dem besseren Auge bei 2 Prozent oder weniger liegt.
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie: Speziell contergangeschädigte Menschen leiden häufig unter fehlenden beziehungsweise fehlgebildeten Gliedmaßen.

Orangefarbener Behindertenparkausweis: Diese Voraussetzungen braucht es

Der orangefarbene Behindertenparkausweis kann laut bussgeldkatalog.de bei Erfüllung einer der folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:

  • bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, sofern diese Auswirkungen auf das Gehvermögen haben
  • bei Merkzeichen „G“ und „B“ sowie einem GdB von 70 oder mehr wegen Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule sowie einem GdB von 50 oder mehr wegen Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege
  • bei Morbus Crohn sowie einem GdB von 60 oder mehr
  • bei Colitis ulcerosa sowie einem GdB von 60 oder mehr
  • bei künstlichem Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung sowie einem GdB von 70 oder mehr

Beantragt wird ein Behindertenparkausweis immer bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde – dort müssen dann alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/Imago

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