VonVivian Wergschließen
Derzeit ist eine perfide Betrugsmasche über PayPal im Umlauf. Das Schlimme daran: Es gibt für Betroffene kaum Möglichkeiten, sich davor zu schützen.
Kassel – In Deutschland kaufen immer mehr Menschen digital ein. Online-Shopping ist bequem und für viele zeitsparend und praktisch. Doch je mehr Internetnutzer es gibt, desto mehr Cyberkriminelle ruft es gleichzeitig auf den Plan.
Aktuell warnt der Verbraucherschutz vor einer perfiden Betrugsmasche bei PayPal, dem am häufigsten genutzten Online-Bezahldienst in Deutschland. Demnach missbrauchen Kriminelle fremde IBAN bei Gastzahlungen. Bis zu dreimal oder bis zu einem Gesamtbetrag von 1500 Euro können Nutzer mit dieser Funktion zahlen, ohne ein PayPal-Konto zu eröffnen.
Verbraucherschützer warnen vor PayPal-Betrug – So gehen die Kriminellen vor
Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet, wurde ein Mann Opfer der sogenannten „Gastkonto-Masche“. Dieser erhielt vom Zahlungsdienstleister PayPal eine Zahlungsaufforderung für einen Einkauf, von dem er aber nichts wusste. Er ignorierte die Forderung, mit dem Ergebnis, dass kurze Zeit später ein Brief einer Inkasso-Kanzlei eintraf.
Schnell stellte sich heraus: Der Betroffene hatte zwar einen Paypal-Account, aber seine alte IBAN daraus schon vor Jahren gelöscht. Betrüger hatten sich diese wohl beim Online-Shopping über die Funktion „Zahlen ohne Paypal-Konto“ zunutze gemacht. Bei dieser Methode, auch ‚Gastzahlung‘ genannt, erlaubt PayPal das Bezahlen per Lastschrift, ohne dass ein PayPal-Konto angelegt wird.
„PayPal hat dabei die Rolle eines Zahlungsabwicklers, der dafür zuständig ist, dass die per Lastschrift oder Kreditkarte geleistete Zahlung des Käufers dem PayPal-Konto des Händlers gutgeschrieben wird“, erklärte eine PayPal-Sprecherin auf Anfrage des Verbraucherschutzes. Auf die Frage, ob auch geprüft werde, ob die IBAN zu der Person gehöre, die bestellt, fiel die Antwort des Zahlungsdienstleisters sehr allgemein aus: „PayPal führt im Rahmen der Maßnahmen zu Risikomanagement und Betrugsprävention Sicherheitsprüfungen bei der Abwicklung von Zahlungen durch“.
IBAN-Missbrauch bei Gastzahlungen: Vermehrt Berichte über PayPal-Betrugsmasche
Einen ähnlichen Betrug meldeten auch viele im Paypal-Community-Forum. Dort wird einer Betroffenen von PayPal empfohlen, den Daten-Diebstahl beim Zahlungsdienstleister zu melden, damit alles gesperrt werden kann. Das wirke sich allerdings auch auf das richtige PayPal-Konto aus. „Im Normalfall ist es möglich ein Bankkonto zu sperren, damit keine weiteren unautorisierten Nutzungen dieser Art mehr passieren können. Allerdings wirkt sich das dann auf das Bankkonto im kompletten System aus, nicht nur in Gastzahlungen, sondern auch im richtigen PayPal-Konto, wo es hinterlegt ist“, heißt es.
„Da Zahlungsdienste die Identität des Zahlers nicht zuverlässig prüfen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesem Betrug nicht schützen“, sagt Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. „Verbraucherinnen und Verbraucher bemerken den Betrug häufig erst, wenn sie Schreiben von Inkassobüros erhalten.“, so Fürst weiter.
PayPal-Betrugsmaschen: Das sollten Betroffene unternehmen
Das Problem des Identitäts- und IBAN-Diebstahls betreffe laut Verbraucherschützern aber längst nicht nur PayPal. Wenn Betroffene bemerken, dass unberechtigt Geld vom Konto abgebucht wurde, sollten sie wie folgt vorgehen:
- Widerspruch einlegen: Der Forderung des Unternehmens widersprechen, da die Abbuchung unerlaubt stattfand.
- Rückbuchung veranlassen: Dafür haben Sie bei Lastschriften im Normalfall 8 Wochen nach dem Buchungsdatum Zeit. Bei unberechtigten Abbuchungen sogar 13 Monate.
- Anzeige erstatten: Bei Datenmissbrauch oder -diebstahl sollte unbedingt Anzeige erstattet werden. Denn falls Inkassoforderungen kommen sollten, können Sie sie mit Vorlage der Anzeige bestreiten. Wichtig zu wissen: Wenn Sie Forderungen bestreiten, darf kein Eintrag in Auskunfteien wie beispielsweise bei der Schufa erfolgen. Deshalb immer handeln, statt Forderungen auszusitzen.
„Grundsätzlich sollten Verbraucher sensible Daten wie ihre IBAN so selten wie möglich angeben und schon gar nicht irgendwo öffentlich lesbar hinterlassen“, warnt der Verbraucherschutz.
PayPal-Konten geraten leider immer wieder ins Visier von Trick-Betrügern – so können Sie sich vor betrügerischen PayPal-Anrufen schützen. Häufig nutzen Kriminelle für ihre Abzocke auch die Gutgläubigkeit der Betroffenen aus. Einer PayPal-Nutzerin kam indes ein Fehler teuer zu stehen. (vw)
Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer/ Bihlmayerfotografie/ Imago

