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Teresa Tothschließen
Aldi Süd muss ein beliebtes Tiefkühl-Produkt zurückrufen. Das unter anderem bei Kindern beliebte Gericht könnte gefährliche Fremdkörper enthalten.
München – Tiefgekühlte Fischstäbchen sind in vielen Haushalten ein beliebter und schnell zubereiteter Snack. Doch Vorsicht ist geboten, wenn man kürzlich solche Produkte gekauft hat: Die Greenland Seafood Europe GmbH hat einen Rückruf für Fischstäbchen gestartet, die möglicherweise Plastik enthalten.
Eine weitere Schlappe für das vor allem bei Kindern beliebte Gericht. Schon bei Stiftung Warentest konnten nur wenige Fischstäbchen überzeugen.
Rückruf von XXL-Fischstäbchen bei Aldi – möglicherweise Plastikpartikel in Tiefkühl-Produkt
Es besteht die Möglichkeit, dass sich weiße Kunststoffpartikel in den Fischstäbchen befinden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa am Dienstagabend (5. November), unter Berufung auf den Hersteller. Betroffen ist das Produkt „Golden Seafood TK XXL Fischstäbchen 900g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28. Januar 2026 und der Chargennummer L4219. Laut Herstellerangaben wurden die Fischstäbchen in mehreren Bundesländern vertrieben und waren bei Aldi Süd erhältlich.
Hier noch einmal alle wichtigen Informationen des XXL-Fischstäbchen-Rückrufs im Überblick:
| Produkt | Golden Seafood TK XXL Fischstäbchen 900g |
|---|---|
| Hersteller | Greenland Seafood Europe GmbH |
| Vertreiber | Aldi Süd |
| Chargennummer | L4219 |
| Mindesthaltbarkeitsdatum | 28. Januar 2026 |
Aufgrund des potenziellen Gesundheitsrisikos wird dringend davon abgeraten, die Fischstäbchen zu verzehren. Das Portal produktwarnungen.eu warnt generell vor Fremdkörpern in Lebensmitteln: „Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen!“
Rückruf von XXL-Fischstäbchen bei Aldi Süd: Sechs Bundesländer sind betroffen
Verbraucher in folgenden Bundesländern sollten überprüfen, ob sie das betroffene Fischstäbchen-Produkt erworben haben (Stand: 5. November):
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Hessen
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Saarland
Wer die Fischstäbchen zu Hause hat, kann sie ohne Vorlage des Kassenbons in den Supermärkten zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet. Kürzlich wurde auch ein Chips-Produkt zurückgerufen, das in elf Bundesländern verkauft wurde. Laut Gesundheitsamt enthält es Glycidol. (nz/tt)
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