VonSebastian Oppenheimerschließen
Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) droht mit Auto-Fahrverboten, wenn das Klimaschutzgesetz nicht bald geändert werde. Mit dem Vorstoß löste der Politiker großen Wirbel aus.
Mögliche Auto-Fahrverbote am Wochenende: Mit dieser Drohung hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing den Ampel-Streit über das Klimaschutzgesetz angeheizt. Die Warnung des FPD-Politikers weckt Erinnerungen an die sogenannten autofreien Sonntage während der Ölkrise: Nachdem arabische Staaten ihre Ölproduktion 1973 vor dem Hintergrund des Jom-Kippur-Kriegs verknappt hatten, wurden an vier Sonntagen Fahrverbote in der Bundesrepublik verhängt. Die Fotos von damals, auf denen komplett leere Autobahnen zu sehen sind, wirken heutzutage – der ADAC zählte im Jahr 2023 427.000 Stau-Stunden auf der Autobahn – befremdlich. Kann so etwas wirklich wieder kommen?
Klimaziel-Erreichung ohne Änderungen laut Wissing nur durch „restriktive“ Maßnahmen möglich
Um nach dem geltenden Gesetz sogenannte Klima-Sektorziele im Verkehr erreichen zu können, wäre nach Wissings Argumentation eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig. Diese wäre „nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich“, schrieb er in einem Brief an die Ampel-Fraktionschefs im Bundestag. „Es wäre den Menschen kaum zu vermitteln, dass sie ihr Auto nur noch an fünf Wochentagen nutzen dürfen, obwohl wir die Klimaschutzziele in der Gesamtbetrachtung erreichen.“
Grünen-Politikern Verlinden: „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch“
Die Grünen reagierten auf Wissings Vorstoß empört: „Ein Minister sollte nicht unbegründet Sorgen bei den Menschen schüren“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden der dpa. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch.“ Die Umweltschutzorganisation Greenpeace bezeichnete Wissings Vorgehen als politisches Armutszeugnis. Der FDP-Politiker hatte vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt, falls die Ampel-Koalition sich nicht zügig auf eine Reform des Klimaschutzgesetzes einigt.
„Der Verkehrsminister versucht so schamlos wie durchschaubar, mögliche Konsequenzen des eigenen Versagens in politischen Druck umzumünzen“, sagte Greenpeace-Mobilitätsexpertin Clara Thompson. „Zwei Jahre hat Wissing damit vergeudet, jede Klimaschutzmaßnahme im Straßenverkehr zu blockieren – jetzt malt er Horrorszenarien an die Wand, um auch in Zukunft nichts tun zu müssen.“
Umstrittenes Wochenend-Fahrverbot: Wie viel würde es wirklich bringen?
Wie viel ein Fahrverbot der Umwelt wirklich bringt, ist umstritten. Im vergangenen Herbst erklärte ein ADAC-Sprecher gegenüber ZDF heute auf die Frage, ob autofreie Sonntage wie in den 1970er-Jahren heute überhaupt noch denkbar wären: „Fakt ist, dass viele Fahrten vorgezogen oder im Anschluss an ein Fahrverbot nachgeholt würden.“
Grünen-Fraktionsvize Verlinden erklärte, das aktuell geltende Recht verlange von Wissing lediglich, „ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, in dem sinnvolle Vorschläge enthalten sind, die zu mehr Klimaschutz im Verkehrssektor führen“. Es gebe viele unterschiedliche Möglichkeiten, „wie etwa ein Tempolimit“. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen lehnen Wissing und die FDP strikt ab – der Verkehrsminister ist überzeugt, dass die Menschen dies nicht akzeptieren würden.
Klimaschutzgesetz: Deutliche Reduzierung der Emission von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030
Wissing macht mit dem Schreiben Druck während laufender Verhandlungen der Ampel-Fraktionen über eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Kabinett hatte diese im vergangenen Juni beschlossen, die erste Lesung im Bundestag war im September. Strittig ist dem Vernehmen nach, welche Verantwortlichkeiten Ressorts künftig noch haben, falls Zielvorgaben bei der CO₂-Einsparung verfehlt werden – wie im Verkehrssektor.
Im Klimaschutzgesetz sind die deutschen Klimaziele verbindlich geregelt. Es sieht vor, dass die Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt. Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern – um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.
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Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden – sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO₂-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.
FDP drängt auf Reform des Klimaschutzgesetzes
Vorgaben zur Emissionsminderung in den einzelnen konkreten Sektoren sollen damit abgeschafft werden. Vor allem die FDP dringt auf eine Reform des Gesetzes, die Teil des Koalitionsvertrags ist. Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Umweltbundesamts in Deutschland 10,1 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase emittiert als 2022. So gab es im Sektor Energie deutliche Rückgänge, das Umweltbundesamt begründete dies mit einem geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme.
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Drohende Fahrverbote: Wissing warnt vor gestörten Lieferketten
Insbesondere der Verkehrssektor müsse beim Klimaschutz aber nachsteuern, so die Behörde. Er verfehle seine Klimaziele erneut deutlich. Die Daten werden von einem Expertenrat für Klimafragen bewertet. Dieser Bericht wird am kommenden Montag vorgelegt. Das geltende Klimaschutzgesetz sieht vor: Weisen die Emissionsdaten eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor aus, so legt das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten nach der Bewertung durch den Expertenrat ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor.
Darauf ging Wissing in seinem Schreiben ein: Sofern das novellierte Klimaschutzgesetz nicht vor dem 15. Juli in Kraft trete, sei das Ministerium nach dem geltenden Gesetz verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen – dann kommt die Warnung vor flächendeckenden und unbefristeten Fahrverbote am Wochenende. Darunter würden nicht nur Bürger leiden, auch Lieferketten könnten nachhaltig gestört werden, da eine kurzfristige Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene unrealistisch sei, schrieb Wissing. (Mit Material der dpa)
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